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   FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04   

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FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04 (https://dejure.org/2006,2997)
FG Köln, Entscheidung vom 25.10.2006 - 7 K 4695/04 (https://dejure.org/2006,2997)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 7 K 4695/04 (https://dejure.org/2006,2997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für den selbstgenutzten Teil eines Gebäudes durch den Unternehmer; Voraussetzungen für eine Vorsteuerabzugsberechtigung; Abziehung der Steuern der von anderen Unternehmern für das eigene Unternehmen gemachten Lieferungen oder sonstigen ...

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung

  • rechtsportal.de

    Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer - Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Selbstgenutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbstgenutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Kein Vorsteuerabzug bei selbstgenutzter Wohnung im Mehrfamilienhaus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug: Bei selbstgenutzter Wohnung im Mehrfamilienhaus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vorsteuerabzug für die Selbstnutzung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
    Insoweit kann sich der Kläger auch nicht auf das EuGH-Urteil in der Sache Tijmens ((Urteil vom 14.07.2005 C-434/03, BFH/NV Beilage 2005, 328) berufen.
  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
    Den gegen den Ablehnungsbescheid vom ........2003 eingelegten Einspruch begründete der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH im Verfahren Seeling (Urteil vom 08.05.2003 C-2691/00, BFH/NV Beilage 2003, 157) sowie auf die Folgeentscheidung des BFH (Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
    Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch zu eigenen Wohnzwecken nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude _ einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils _ entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (EuGH-Urteil vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, BFH/NV Beilage 2003, 157, Rn. 40 bis 44).
  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

    Auszug aus FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
    Dieser Rechtsgedanke wird auch in der Rechtsprechung des EuGH zumindest angedeutet, wonach die Vorsteuerabzugsberechtigung nur dann besteht, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, vorhanden ist (EuGH-Urteil vom 22.02.2001 Rs. C-408/98 - Abbey National -, BFH/NV Beilage 2001, 48).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3659/04

    Steuerliche Berücksichtigung der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten

    Die private Verwendung der Wohnung durch die Klägerin ist wegen der o.g. logischen Nachrangigkeit von § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG nicht als - das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnender - Ausgangsumsatz anzusehen (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 25.10.2006, 7 K 4695/04, EFG 2007, 228).
  • FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04

    Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Herstellungskosten eines

    Dies bedeutet, dass die nichtunternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes nur dann eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe darstellt, wenn der unternehmerisch genutzte Teil eine Vorsteuerabzugsberechtigung ausgelöst hat (so auch FG Köln, Urteil v. 25.10.2006, 7 K 4695/04, EFG 2007, 228; FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.04.2006, 3 K 253/05, EFG 2006, 1711; vgl. BMF v. 13.04.2004, IV B 7 - S 7300 - 26/04, BStBl I 2004, 469; Abschnitt 24c Abs. 7 Satz 2 Beispiel 1 UStR 2005; Probst in Hartmann/ Metzenmacher, UStG, Rz. 51 zu E § 3 Abs. 9a; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Anm. 1322; Birkenfeld in UR 2004, 265 (269)).
  • FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08

    Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage

    Der Senat teilt die insoweit gegen die Zulässigkeit dieser Rückwirkung vereinzelt vorgebrachten Bedenken nicht (Radeisen in Birkenfeld, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, § 125 Rn. 182; Meyer, Anmerkung zu FG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2006 7 K 4695/04, EFG 2007, 228; offen gelassen von Nds. FG, Urteile vom 13. August 2009 16 K 462/07, EFG 2010, 284 und 16 K 463/07, EFG 2009, 2058).
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