Rechtsprechung
VG Mainz, 21.01.2009 - 7 K 484/08.MZ |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgrund der Verletzung der Pflicht zur neutralen Stellenausschreibung; Pflicht des Arbeitgebers zur Widerlegung der Vermutung der Benachteiligung aufgrund einer Beweislastumkehr ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Suche nach "jungen Beamten" diskriminierend
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 570
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Auszug aus VG Mainz, 21.01.2009 - 7 K 484/08
Bestand damit kein hinreichender Grund für den Nichtgebrauch der zulässigen Rechtsmittel, hat dies zur Folge, dass der Kläger es in zurechenbarer Weise unterlassen hat, rechtzeitig gerichtlichen Primärrechtschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. zu alldem: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97, NJW 1998, 3288).
- OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10
Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen …
Da die Klägerin selbst aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wurde, ist nicht bewiesen, dass bei der gegen die Klägerin gefallenen Entscheidung deren Geschlecht überhaupt keine Rolle gespielt hat, (vgl. auch ArbG Stuttgart…, Urteil vom 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07, juris Rn. 29; nicht überzeugend daher die Auffassung des VG Mainz, die Vermutung der Benachteiligung wegen des Lebensalters sei widerlegt, wenn sich unter den in die engere Auswahl genommenen und zum Vorstellungsgespräch geladenen Bewerbern auch zwei ältere Bewerber befänden, VG Mainz, Urteil vom 21.01.2009 - 7 K 484/08.MZ, NVwZ-RR 2009, 570 ). - VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661
Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen
Die Verbotsnorm des § 11 AGG stellt eine lex imperfecta ohne eigene Rechtsfolgen dar; ein festgestellter Verstoß führt lediglich gemäß § 22 AGG zur Beweiserleichterung bezüglich einer möglichen Entschädigung in Geld nach § 15 AGG (VG Mainz vom 21.1.2009 Az. 7 K 484/08.MZ m.w.N.;… Thüsing in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1, 2. Halbband: AGG, 5. Aufl. 2007, RdNr. 8 zu § 11). - VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen …
Zwar beansprucht der darin enthaltene Rechtsgedanke, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der oder die Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das beanstandete Verhalten abzuwenden, auch im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach dem AGG Geltung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.04.2013 - 2 B 145/11 - juris Rn. 11; VG Mainz, Urteil vom 21.01.2009 - 7 K 484/08.MZ - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.662
Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche …
Die Verbotsnorm des § 11 AGG stellt eine lex imperfecta ohne eigene Rechtsfolgen dar; ein festgestellter Verstoß führt lediglich gemäß § 22 AGG zur Beweiserleichterung bezüglich einer möglichen Entschädigung in Geld nach § 15 AGG (VG Mainz vom 21.1.2009 Az. 7 K 484/08.MZ m.w.N.;… Thüsing in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1, 2. Halbband: AGG, 5. Aufl. 2007, RdNr. 8 zu § 11). - VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
Schadensersatzanspruch bei Verstößen gegen AGG § 15 Abs 1 und 2
Regelmäßig wird also ein Schadensersatzanspruch verneint, wenn der nicht zum Zuge gekommene Bewerber es in zurechenbarer Weise unterlassen hat, rechtzeitig gerichtlichen Primärrechtsschutz gegen die beanstandete Auswahlentscheidung in Anspruch zu nehmen und damit seiner Schadensabwendungspflicht nicht nachgekommen ist (vgl. VG Mainz, Urteil vom 21. Januar 2009 - 7 K 484/08.MZ, ESOVGRP). - VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 11 K 08.01471
Unzulässige Klageerhebung wegen fehlendem Widerspruchsverfahren in …
Mithin kann auch ein aus dem Scheitern der Begründung eines Beamtenverhältnisses abgeleiteter Schadensersatzanspruch grundsätzlich im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden (vgl. hierzu beispielsweise VG Mainz, Urteil vom 21.1.2009, 7 K 484/08.MZ, NVwZ-RR 2009, 570 ff.).