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   VG Stuttgart, 18.05.2000 - 7 K 4973/99   

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https://dejure.org/2000,22644
VG Stuttgart, 18.05.2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,22644)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,22644)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,22644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1322
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

    Mit Beschluss vom 18.05.2000 (NVwZ 2000, 1322), rechtskräftig seit 14.06.2000, entschied das Gericht, dass die Verweigerung der Vorlage der den Kläger betreffenden Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz rechtmäßig sei.
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99   

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https://dejure.org/2000,17656
VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,17656)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,17656)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 7 K 4973/99 (https://dejure.org/2000,17656)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Ermessensherabstufung bei einer Einbürgerung; Einbürgerung bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes; Verwendung eines Zeugnisses vom Hörensagen; Begriff Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ; Gefährdung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96

    Vereinsverbot: Ausländerverein - Unterstützung der verbotenen PKK - Gefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Der VGH Baden-Württemberg wiederum hat mit Urteil vom 24.06.1997 (ESVGH 47, 263 = AuAS 1998, 19) das unter dem 26.04.1996 erlassene Verbot des Innenministeriums Baden-Württemberg gegenüber dem "Deutsch-Kurdischen-Freundschaftsverein", dessen Vorstand der Kläger zu jener Zeit angehörte, bestätigt und hierzu ausdrücklich auf die Unterstützung dieses Vereins für die verbotene PKK und ERNK verwiesen, die (auch zu diesem Zeitpunkt noch) die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.06.1997 (ESVGH 47, 263 = AuAS 1998, 19) das vom Innenministerium Baden-Württemberg unter dem 26.04.1996 erlassene Verbot dieser Organisation wegen Gefährdung der inneren Sicherheit bestätigt.

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Ausreichend ist, dass der Ausländer einen dieser Ausweisungsgründe verwirklicht hat; es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer tatsächlich nach dieser Vorschrift ausgewiesen wird oder überhaupt ausgewiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 31.05.1994, BVerwGE 96, 86 ff.).

    Er meint nur die Staatssicherheit, also die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, was den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zur Gewährleistung des inneren Friedens berufenen Staatsorgane einschließt (BVerwG, Urteil vom 31.05.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 13 S 2162/91

    Verweigerung der Einbürgerung eines Ausländers, der sich zu einer gewaltbereiten

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 19.01.1994 - 13 S 2162/91 - EZAR 277 Nr. 2) ist davon auszugehen, dass an eine Ermessensausübung und ihre Begründung im Rahmen der Anwendung der §§ 85 Abs. 2 S. 2 a.F. i.V.m. § 86 Abs. 3 a.F. und § 46 Nr. 1 AuslG im Falle einer verweigerten Einbürgerung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Angaben einer Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht auch durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt anderer objektiver Umstände gegeben sein können - noch gestützt und bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, BVerfGE 57, 250, 292 ff. [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11.04.1991, NJW 1992, 168, und Beschluss vom 21.08.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschluss vom 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • VG Stuttgart, 18.05.2000 - 7 K 4973/99
    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Mit Beschluss vom 18.05.2000 (NVwZ 2000, 1322), rechtskräftig seit 14.06.2000, entschied das Gericht, dass die Verweigerung der Vorlage der den Kläger betreffenden Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz rechtmäßig sei.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Angaben einer Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht auch durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt anderer objektiver Umstände gegeben sein können - noch gestützt und bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, BVerfGE 57, 250, 292 ff. [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11.04.1991, NJW 1992, 168, und Beschluss vom 21.08.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschluss vom 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Angaben einer Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht auch durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt anderer objektiver Umstände gegeben sein können - noch gestützt und bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, BVerfGE 57, 250, 292 ff. [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11.04.1991, NJW 1992, 168, und Beschluss vom 21.08.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschluss vom 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Angaben einer Gewährsperson genügen danach regelmäßig nicht, wenn sie nicht auch durch andere wichtige Gesichtspunkte - die etwa im Blick auf Einlassungen des Betroffenen oder in Gestalt anderer objektiver Umstände gegeben sein können - noch gestützt und bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, BVerfGE 57, 250, 292 ff. [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11.04.1991, NJW 1992, 168, und Beschluss vom 21.08.1996, NJW 1997, 999; BGH, Beschluss vom 17.10.1983, BGHSt 32, 115).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - dieser Einschätzung ebenfalls entsprechend - in seinem Beschluss vom 06.07.1994 (NVwZ 1995, 587) ausführlich begründet, weshalb die PKK, ihre "politische Front", die ERNK, die von ihr unterhaltene "Volksbefreiungsarmee ARGK" und der für sie seinerzeit als "Nebenorganisation" tätige Zusammenschluss verschiedener örtlicher kurdischer Vereine, die damalige "FEYKA-Kurdistan", die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden und das insoweit ergangene Verbot des Bundesministeriums des Innern vom 22.11.1993 bestätigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2000 - 7 K 4973/99 - geändert.

    Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2000 - 7 K 4973/99 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.10.2000 - 7 K 4973/99 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.10.2000 - 7 K 4973/99 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 21.8.1998 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 5.10.1998 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, ihn in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

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