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   FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15   

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https://dejure.org/2016,31261
FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15 (https://dejure.org/2016,31261)
FG München, Entscheidung vom 25.04.2016 - 7 K 531/15 (https://dejure.org/2016,31261)
FG München, Entscheidung vom 25. April 2016 - 7 K 531/15 (https://dejure.org/2016,31261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftsteuerliche Einordnung der fehlenden Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Verzinsung eines Verrechnungskontos

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Körperschaftsteuerliche Einordnung der fehlenden Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fehlende Verzinsung eines Gesellschafterrechnungskontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 102/80

    Kapitalgesellschaft - Verrechnungskonto - Einbuchung der Gehälter - Auszahlung

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Im Verhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und einem beherrschenden Gesellschafter kann die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses bereits dann angenommen werden, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung fehlt (BFH-Urteil vom 23. Juni 1983 VIII R 102/80, BFHE 134, 541 , BStBl II 1982, 245 ).

    Die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung können auch insoweit gegeben sein, als ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird, da für Verrechnungskonten dieselben Grundsätze wie für Darlehensgewährungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gelten (BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541 , BStBl II 1982, 245 , BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, BFHReport 2004, 779, [...]).

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501 und vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung berechnet sich die verhinderte Vermögensmehrung in den Fällen, in denen die Gesellschaft selbst Kredit aufgenommen hat, nach den in Rechnung gestellten Sollzinsen, wenn und soweit davon ausgegangen werden kann, dass der dem Gesellschafter zinslos überlassene Darlehensbetrag andernfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Verdeckte Gewinnausschüttungen i.s.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536 , BStBl II 2003, 418 ).
  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Die verdeckte Gewinnausschüttung ist beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 683).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 45/06

    VGA

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Für einen Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehen (Erlass der Darlehensforderung gemäß § 397 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), der auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, können unwesentliche Tilgungsbeiträge und eine mangelnde Verzinsung sprechen (BFH in BStBl II 1990, 795 und BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710 ).
  • OLG Hamm, 01.07.2015 - 27 W 71/15

    Beendigung der Liquidation bei Anhängigkeit eines Steuerverfahrens

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Der Hinweis des Klägervertreters auf den Beschluss des OLG Hamm vom 1. Juli 2015 /I- 27 W 71/15, 27 W 71/15, GmbHR 2015, 939) kann nicht nachvollzogen werden.
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Für einen Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehen (Erlass der Darlehensforderung gemäß § 397 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), der auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, können unwesentliche Tilgungsbeiträge und eine mangelnde Verzinsung sprechen (BFH in BStBl II 1990, 795 und BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710 ).
  • BFH, 16.05.1989 - V B 5/89

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Wegfalls der

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht wird durch den Verlust der Prozessfähigkeit der Klägerin nicht berührt und führt dazu, dass sie wegen der in § 86 Zivilprozessordnung ( ZPO ) angeordneten Fortwirkung der Bevollmächtigung gemäß § 246 ZPO nach wie vor als prozessfähig anzusehen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Zum einen betrifft dieser Vortrag nicht die hier streitige Körperschaftsteuer, sondern die Festsetzung der Einkommensteuer für X. Darüber hinaus findet bei beherrschenden Gesellschaftern der Zufluss eines Vermögensvorteils nicht erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters statt, sondern ist grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung anzunehmen, da es ein beherrschender Gesellschafter wie X regelmäßig in der Hand hat, sich die geschuldeten Beträge auszahlen zu lassen (BFH-Urteil vom 8. Mai 2007 VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249 ).
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Auszug aus FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501 und vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 130/03

    Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater

  • FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17

    Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen

    Sie können - in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung - insbesondere auch insoweit gegeben sein, als ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird, da für Verrechnungskonten dieselben Grundsätze wie für Darlehensgewährungen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter gelten (vgl. das BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 102/80, BFHE 134, 541, BStBl II 1982, 245; den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, zitiert nach juris; das Urteil des FG München vom 25. April 2016 7 K 531/15, zitiert nach juris; und auch Lang in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8 KStG Rz. 1133 ff.).
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