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   FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18 E   

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https://dejure.org/2019,19908
FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18 E (https://dejure.org/2019,19908)
FG Münster, Entscheidung vom 12.06.2019 - 7 K 57/18 E (https://dejure.org/2019,19908)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 7 K 57/18 E (https://dejure.org/2019,19908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Kann die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als Werbungskosten abgezogen werden?

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietkosten können auch nach Ende der doppelten Haushaltsführung abziehbar sein

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mietkosten als vorweggenommene Werbungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten | Abzugsfähigkeit von Mietkosten nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietkosten - auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mietkosten können auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nach Ende der doppelten Haushaltsführung: Miete als Werbungskosten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mietkosten nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietkosten können auch noch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein - Mietaufwendungen sind für Dauer der neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung - Mietaufwendungen nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Mietaufwendungen für Dauer der neuen Arbeitsplatzsuche können als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Kosten für das Vorhalten einer Wohnung am zukünftigen Beschäftigungsort als

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18
    Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, gegen das ein Revisionsverfahren (VI R 1/18) anhängig sei, betreffe einen anderen Fall, in dem eine Wohnung während des Mutterschutzes und der Elternzeit bei einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis beibehalten worden sei.

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 FGO insbesondere im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof bereits anhängige Revisionsverfahren VI R 1/18 zugelassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 3 K 3278/14

    Werbungskosten durch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18
    Ferner verweist er auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1.6.2017 (3 K 3278/14).

    Dies gilt insbesondere für günstige Wohnungen in großen Städten mit hohem Freizeitwert (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.6.2017 3 K 3278/14, EFG 2017, 1580).

  • BFH, 27.10.2011 - VI R 29/11
    Auszug aus FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18
    Dann sind die Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 99/11, BFH/NV 2012, 216).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich auch wesentlich von dem Sachverhalt, über den das FG Münster mit Urteil vom 12.06.2019 - 7 K 57/18 E (EFG 2019, 1278) zu entscheiden hatte.
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