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   OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92   

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OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92 (https://dejure.org/1994,7034)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.1994 - 7 K 5895/92 (https://dejure.org/1994,7034)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 7 K 5895/92 (https://dejure.org/1994,7034)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 19 AtG; § 21 Abs. 1 AtG; § 5 Abs. 1 AtKostV; § 20 Abs. 1 Nr. 6 VwVfG; § 21 VwVfG
    Kernreaktor; Zweitgutachten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Zulässigkeit der Einholung eines Zweitgutachtens; Auswahl des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kernreaktor; Zweitgutachten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Zulässigkeit der Einholung eines Zweitgutachtens; Auswahl des Sachverständigen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 606
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß die Bewertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und ihrer Relevanz für die Beurteilung der Sicherheit eines Kernkraftwerkes oder der Zuverlässigkeit früherer gutachterlicher Aussagen zu dem einer gerichtlichen Überprüfung nur beschränkt zugänglichen Verantwortungsbereich der Behörde gehören (dazu BVerwGE 72, 300 [316 ff.] = NVwZ 1986, 208; BVerwG, NVwZ 1989, 1169).

    Dieser Beurteilungsspielraum ist nicht überschritten, wenn die Behörde ein vorliegendes Gutachten deshalb für ungenügend hält, weil es ihr nicht die Möglichkeit bietet, entsprechend den in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätzen "alle vertretbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in Erwägung zu ziehen" (BVerwGE 72, 300 [315] = NVwZ 1986, 208).

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß die Bewertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und ihrer Relevanz für die Beurteilung der Sicherheit eines Kernkraftwerkes oder der Zuverlässigkeit früherer gutachterlicher Aussagen zu dem einer gerichtlichen Überprüfung nur beschränkt zugänglichen Verantwortungsbereich der Behörde gehören (dazu BVerwGE 72, 300 [316 ff.] = NVwZ 1986, 208; BVerwG, NVwZ 1989, 1169).
  • BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    Teils werden "erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten", teils sogar "hervorragende Fachkenntnisse" verlangt (Landmann/Rohmer/Bleutge, § 36 GewO, Rdnrn. 49 f.; BVerwGE 45, 235 [248]; OVG Lüneburg, GewArch 1977, 377; OVG Münster, GewArch 1983, 334; vgl. dazu Tettinger, GewArch 1984, 41 [43]).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    In jenen Entscheidungen, die teilweise vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ergangen sind, hat das BVerwG das Erfordernis einer objektiv bestehenden Befangenheit mit den Besonderheiten eines Prüfungsverfahrens (BVerwGE 29, 70; BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 72; Buchholz 421.0 Nr. 100; NJW 1983, 2154 L = BayVBl 1983, 87) oder einer dienstlichen Beurteilung (NVwZ 1988, 66 = NJW 1988, 1161 L = DVBl 1987, 1159) begründet.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    In jenen Entscheidungen, die teilweise vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ergangen sind, hat das BVerwG das Erfordernis einer objektiv bestehenden Befangenheit mit den Besonderheiten eines Prüfungsverfahrens (BVerwGE 29, 70; BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 72; Buchholz 421.0 Nr. 100; NJW 1983, 2154 L = BayVBl 1983, 87) oder einer dienstlichen Beurteilung (NVwZ 1988, 66 = NJW 1988, 1161 L = DVBl 1987, 1159) begründet.
  • VGH Hessen, 10.09.1991 - 14 R 2081/91

    Vorbereitung einer Sachentscheidung - Zuziehung von Sachverständigen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    Gleichwohl wird überwiegend die Auffassung vertreten, daß die Behörde gehindert ist, einen wegen persönlicher Verstrickung in den Gegenstand seiner Begutachtung ausgeschlossenen oder der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzten Sachverständigen einzusetzen; strittig ist lediglich die Begründung dafür (unmittelbare oder entsprechende Anwendung der §§ 20, 21 VwVfG, entsprechende Anwendung des § 65 I VwVfG - vgl. hierzu Kopp, VwVfG, § 26 Rdnr. 26; Stelkens, VwVfG, § 26 Rdnr. 53, Knack, VwVfG, § 26 Rdnr. 6.2.2, Lukes, Sachverständigentätigkeit im atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren, S. 39, Skouris, AöR 1982, 215 [238 ff.]; VGH Kassel, NVwZ 1992, 391 [392]).
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    In jenen Entscheidungen, die teilweise vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ergangen sind, hat das BVerwG das Erfordernis einer objektiv bestehenden Befangenheit mit den Besonderheiten eines Prüfungsverfahrens (BVerwGE 29, 70; BVerwG Buchholz 421.0 Nr. 72; Buchholz 421.0 Nr. 100; NJW 1983, 2154 L = BayVBl 1983, 87) oder einer dienstlichen Beurteilung (NVwZ 1988, 66 = NJW 1988, 1161 L = DVBl 1987, 1159) begründet.
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92
    Dies unterscheidet die atomrechtliche Aufsicht und die daran geknüpfte Kostenpflicht des Veranlassers vom allgemeinen Polizeirecht, wo ein bloßer Gefahrenverdacht regelmäßig nicht ausreicht, um dem Betroffenen die Kosten von Gefahrenerforschungsuntersuchungen aufzuerlegen (vgl. VGH München NVwZ 1986, 942 = DÖV 1986, 976 [977]).
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587

    Gewerberechtliche Zulassungsentscheidung; Volksfest; Autoscooter; Ausschluss

    54 Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten wird, die Problematik der Mitwirkung von Sachverständigen, in deren Person Ausschlusstatbestände im Sinn von Art. 20 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BayVwVfG vorliegen, an einem Verwaltungsverfahren müsse dadurch gelöst werden, dass deren Heranziehung durch die Behörde als nicht pflichtgemäße Ausübung des durch Art. 24 Abs. 1 Satz 2 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG eingeräumten Ermessens angesehen oder den Beteiligten ein Ablehnungsrecht entsprechend Art. 65 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. §§ 406, 41 f. ZPO eingeräumt wird (vgl. zum Meinungsstand NdsOVG, U.v. 2.12.1994 - 7 K 5895/92 - NVwZ 1996, 606/609 m.w.N.; Ritgen in Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 20 Rn. 13 f., sowie eingehend Seidel, Privater Sachverstand und staatliche Garantenstellung im Verwaltungsrecht, Diss. jur. München 2000, S. 135 - 144 und S. 351), kann diesem Ansatz jedenfalls bei Projektmanagern nicht gefolgt werden.
  • VG Lüneburg, 10.06.2022 - 5 A 36/20

    Approbation; gesundheitliche Eignung; Gutachten; Kosten; Kostenbescheid; Ruhen

    Ebenso wie der gerichtlich bestellte Sachverständige die Stellung eines Gehilfen einnimmt, erfüllt auch der behördlich bestellte Sachverständige seine Tätigkeit - unabhängig vom Verfahrensstadium - als Gehilfe der Behörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.2020 - 7 BN 4.19 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Urt. v. 2.12.1994 - 7 K 5895/92 -, juris Rn. 16).

    Veranlasser im Sinne des Verwaltungskostenrechts ist nicht nur derjenige, der eine Amtshandlung beantragt hat, sondern auch derjenige, der einen Tatbestand geschaffen hat, welcher ursächlich für das behördliche Tätigwerden ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 2.12.1994 - 7 K 5895/92 -, juris Rn. 5).Einen hinreichenden Anlass gibt damit auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt, oder der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (Nds. OVG, Beschl. v. 8.12.2020 - 7 LA 25/19 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Er fällt in den persönlichen Anwendungsbereich des § 21 VwVfG (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.12.1994 - 7 K 5895/92 -, NVwZ 1996, 606, juris Rn. 22), was im Ergebnis eine besondere Pflicht zur Neutralität nach sich zieht.
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 63/21

    Zuständigkeit; Verwaltungsorganisation; Rechtsverordnung; Gesetzesbegriff;

    Z......, früher bei der ............., der Tochtergesellschaft des Vorhabenträgers und künftige Verteilnetzbetreiberin, beschäftigt gewesen ist.48 aa) Es kann für die Beurteilung des Ausschlusses oder der Befangenheit der Sachverständigen dahinstehen, ob die §§ 20 und 21 VwVfG direkt anwendbar sind (in diesem Sinn NdsOVG, Urt. v. 8. März 2006 - 7 KS 145/02 -, juris Rn. 35 f.; offen noch NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 7 K 5895/92 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung;

    Es kann für die Beurteilung des Ausschlusses oder der Befangenheit der Sachverständigen dahinstehen, ob die §§ 20 und 21 VwVfG direkt anwendbar sind (davon ausgehend NdsOVG, Urt. v. 8. März 2006 - 7 KS 145/02 -, juris Rn. 35 f.; offen noch NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 7 K 5895/92 -, juris Rn. 19).
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