Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 25.09.2015

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   FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14   

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https://dejure.org/2017,14406
FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14 (https://dejure.org/2017,14406)
FG München, Entscheidung vom 13.03.2017 - 7 K 59/14 (https://dejure.org/2017,14406)
FG München, Entscheidung vom 13. März 2017 - 7 K 59/14 (https://dejure.org/2017,14406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SW
    Betriebsausgabenabzugsverbot, Abzugsfähige Betriebsausgabe, Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, DBA-Frankreich, Dividende, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundesfinanzhof

  • BAYERN | RECHT

    DBA FRA Art. 20 Abs. 1 Buchst. b; KStG § 8b Abs. 1 S. 1; KStG § 8b Abs. 5; EStG § 3c Abs. 1
    Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsausgabenabzugsverbot, Abzugsfähige Betriebsausgabe, Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, DBA-Frankreich, Dividende, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundesfinanzhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der Schachtelstrafe für von französischer Tochtergesellschaft an inländische Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividende unabhängig von DBA-Frankreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwendung der Schachtelstrafe für von französischer Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividende

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schachtelstrafe für von französischer Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividende

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschales Abzugsverbot von 5% auch bei steuerbefreiten französischen Dividenden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Schachtelprivileg im DBA-Frankreich

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschales Abzugsverbot von 5% auch bei steuerbefreiten französischen Dividenden

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 942
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 3550/14

    Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer angenommenen

    Auszug aus FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14
    Ein DBA-Schachtelprivileg steht der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG grundsätzlich nicht entgegen (Anschluss an FG Düsseldorf, Urteil v. 16.9.2014, 6 K 2018/12 K; FG Saarland, Urteil v. 24.3.2015, 1 K 1162/13; FG Köln, Urteil v. 31.8.2016, 10 K 3550/14).

    Der Senat schließt sich hierzu der herrschenden Auffassung in der Literatur (vgl. Gosch in Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8b Rz. 483; Pung in Dötsch/Pung/Mühlenbrock, KStG, § 8b Rz. 384) sowie der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.9.2014 6 K 2018/12 K, EFG 2015, 155; FG Saarland, Urteil vom 24.3.2015 1 K 1162/13, EFG 2015, 1850; FG Köln, Urteil vom 31.8.2016 10 K 3550/14, juris) an.

    Wie Kollruss (IStR 2015, 868, 875) und ihm folgend das FG Köln (Urteil vom 31.8.2016 10 K 3550/14, juris unter Rdnr. 50) richtig erkannt haben, knüpft das DBA-Frankreich mit der Formulierung "Nettoeinkünfte, die den Dividenden entsprechen" an das frühere französische Körperschaftsteueranrechnungssystem an, welches dem dividendenempfangenden Anteilseigner unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuergutschrift (avoir fiscal) gewährte, einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft als Dividendenempfängerin mit einer Beteiligung von mindestens 10 % wegen der Freistellung der Schachteldividenden gemäß Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich jedoch nicht (BMF vom 14.11.2000 VV DEU BMF 2000-11-14 Az.: IV D 3 - S 1301 Fra - 6/00, juris).

  • FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13

    Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an

    Auszug aus FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14
    Soweit das Finanzgericht München im Parallelurteil vom 21.8.2015 7 K 3844/13 die Auffassung vertreten habe, die Kosten des Konzerncontrolling stünden anteilig im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zu den steuerfreien Dividendeneinnahmen, treffe dies nicht zu, da es sich um keine Abteilung handle, die ausschließlich oder auch nur im Kern Beteiligungen verwalte.

    Der vorliegende Streitfall unterscheide sich darüber hinaus auch von dem im Urteil 7 K 3844/13 entschiedenen dahingehend, dass es dort um die Zuordnung von Kosten zu Drittstaatendividenden in ihrer Gesamtheit, ohne Notwendigkeit der Zuordnung zu einem konkreten Staat, gegangen sei, im vorliegenden Fall jedoch eine Zuordnung zu Dividenden aus Frankreich erfolge.

  • FG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 2018/12

    Anwendung der SteuerfreisteIlung nach DBA-Schachtelprivileg neben der

    Auszug aus FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14
    Ein DBA-Schachtelprivileg steht der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG grundsätzlich nicht entgegen (Anschluss an FG Düsseldorf, Urteil v. 16.9.2014, 6 K 2018/12 K; FG Saarland, Urteil v. 24.3.2015, 1 K 1162/13; FG Köln, Urteil v. 31.8.2016, 10 K 3550/14).

    Der Senat schließt sich hierzu der herrschenden Auffassung in der Literatur (vgl. Gosch in Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8b Rz. 483; Pung in Dötsch/Pung/Mühlenbrock, KStG, § 8b Rz. 384) sowie der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.9.2014 6 K 2018/12 K, EFG 2015, 155; FG Saarland, Urteil vom 24.3.2015 1 K 1162/13, EFG 2015, 1850; FG Köln, Urteil vom 31.8.2016 10 K 3550/14, juris) an.

  • FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1162/13

    Anwendung des pauschalen Abzugsverbots nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf das

    Auszug aus FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14
    Ein DBA-Schachtelprivileg steht der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG grundsätzlich nicht entgegen (Anschluss an FG Düsseldorf, Urteil v. 16.9.2014, 6 K 2018/12 K; FG Saarland, Urteil v. 24.3.2015, 1 K 1162/13; FG Köln, Urteil v. 31.8.2016, 10 K 3550/14).

    Der Senat schließt sich hierzu der herrschenden Auffassung in der Literatur (vgl. Gosch in Gosch, KStG, 3. Auflage, § 8b Rz. 483; Pung in Dötsch/Pung/Mühlenbrock, KStG, § 8b Rz. 384) sowie der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Düsseldorf, Urteil vom 16.9.2014 6 K 2018/12 K, EFG 2015, 155; FG Saarland, Urteil vom 24.3.2015 1 K 1162/13, EFG 2015, 1850; FG Köln, Urteil vom 31.8.2016 10 K 3550/14, juris) an.

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14
    Dass der Begriff der "Einkünfte" in Art. 20 Abs. 1 Buchst. a und b des DBA Frankreich nicht nach deutschem innerstaatlichen Steuerrecht im Sinne eines Nettobetrags ausgelegt werden kann, sondern im abkommensrechtlichen Sinn als Oberbegriff u.a. für die in Art. 3 bis 18 DBA Frankreich genannten Einkommensarten verwendet wird, hat der BFH bereits entschieden (BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BStBl II 1997, 63).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.09.2015 - 7 K 59.14   

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https://dejure.org/2015,110550
VG Berlin, 25.09.2015 - 7 K 59.14 (https://dejure.org/2015,110550)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2015 - 7 K 59.14 (https://dejure.org/2015,110550)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2015 - 7 K 59.14 (https://dejure.org/2015,110550)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Lediglich hinsichtlich eines geringen Teils der eingeklagten Zinsforderung (65.086,78 Euro seit dem 3. Juni 2002) wurde die Klage abgewiesen (Urteil vom 25. September 2015 - VG 7 K 59/14 -).

    Am 5. März 2021 hat die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2021 - OVG 5 N 29/21 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2015 - VG 7 K 59/14 - erhoben.

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. September 2015 - VG 7 K 59/14 - ist unzulässig, weil nur eine im Berufungsverfahren korrigierbare Verletzung von Grundrechten gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - VerfGH 84/21 - Rn. 11 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 12; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).

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