Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09.F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 35a SGB 8, § 54 SchulG HE 2005, § 49 SchulG HE 2005, § 54 Abs 1 SGB 12
Anspruch angemessene Schulausbildung als Eingliederungshilfe nur, wenn Beschulung im öffentlichen Schulsystem auch unter Heranziehung unterstützender Maßnahmen nicht möglich ist; hier zu verneinen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anspruch angemessene Schulausbildung als Eingliederungshilfe nur, wenn Beschulung im öffentlichen Schulsystem auch unter Heranziehung unterstützender Maßnahmen nicht möglich ist; hier zu verneinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09.F
- VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Frankfurt/Main, 10.03.2009 - 7 L 260/09
Kostenübernahme für die Beschulung eines an ADHS erkrankten Kindes an einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Mit Beschluss vom 10.03.2009 lehnte die erkennende Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (7 L 260/09.F(1)).Zur Klageerwiderung bezieht sich die Beklagte auf ihre Ausführungen im Eilverfahren 7 L 260/09.F(1).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten im Verfahren 7 L 260/09.F(1) - 2 Bände - und der Behördenakten (1 Heft) Bezug genommen, die vorgelegen haben, und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
- VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1042/09
Kostenübernahme für den Besuch einer Privatschule bei ADS-Symptomatik; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Hess. VGH mit Beschluss vom 12.05.2009 zurück (10 B 1042/09).Hierzu hat der Hess. VGH in seiner Beschwerdeentscheidung vom 12. Mai 2009 - Aktenzeichen: 10 B 1042/09 - folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Bei der Klägerin handelt es sich somit nicht um bloße Schulprobleme oder Schulängste, die auch andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 105; Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, 488 f.).
- BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Bei der Klägerin handelt es sich somit nicht um bloße Schulprobleme oder Schulängste, die auch andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, 105; Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, 488 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05
Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Eine solche Abweichung ist dann zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS zu einer seelischen Störung kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 - FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 08. September 2005 - 10 UE 1647/04 -).In diesem Zusammenhang ist der vom Sozialpädiatrischen Zentrum der Städtischen Kliniken in Höchst am 13.12.2008 erstellte psychologische Bericht heranzuziehen, worin zusammenfassend festgestellt wird, dass bei der Klägerin eindeutig eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung besteht, welche medikamentös eingestellt wurde. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07
Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Eine solche Abweichung ist dann zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS zu einer seelischen Störung kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 - FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 08. September 2005 - 10 UE 1647/04 -).In diesem Zusammenhang ist der vom Sozialpädiatrischen Zentrum der Städtischen Kliniken in Höchst am 13.12.2008 erstellte psychologische Bericht heranzuziehen, worin zusammenfassend festgestellt wird, dass bei der Klägerin eindeutig eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung besteht, welche medikamentös eingestellt wurde. - VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Erst wenn feststeht, dass eine solche Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht auch unter Heranziehung unterstützender Maßnahmen oder dergleichen nicht zu erlangen ist, kommt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII etwa die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule in Betracht (so Hess. VGH, Urteil vom 20.08.2009, - 10 A 1799/08 - Hess. VGH, Beschluss vom 22.02.2005 - 10 ZU 336/04 -). - VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 7 K 597/09
Eine solche Abweichung ist dann zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS zu einer seelischen Störung kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 - FEVS 58, 477, 478; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 - Hess. VGH, Urteil vom 08. September 2005 - 10 UE 1647/04 -).In diesem Zusammenhang ist der vom Sozialpädiatrischen Zentrum der Städtischen Kliniken in Höchst am 13.12.2008 erstellte psychologische Bericht heranzuziehen, worin zusammenfassend festgestellt wird, dass bei der Klägerin eindeutig eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung besteht, welche medikamentös eingestellt wurde.
- VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 115/11
JugendhilferechtsUnterbringung in Privatinternat wird nicht als Hilfe zur …
Die hiergegen erhobene Klage wies die erkennende Kammer mit Urteil vom 18.12.2009 - 7 K 597/09.F (1) - rechtskräftig ab.Insoweit verweise die Beklagte zur Begründung auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 18.12.2009 - 7 K 597/09.F (1).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten in den Verfahren 7 K 597/09.F (1), 7 L 260/09.F (1) und der beigezogenen Behördenakten (1 Heft) Bezug genommen, welche vorgelegen haben, und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
- LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11
Kostenübernahme für einen Integrationshelfer während des Schulbesuchs durch den …
Nachdem grundsätzlich den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sowohl die allgemeinen Schulen als auch die Förderschulen erfüllen (§ 49 Abs. 2 HSchG, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2009, 7 K 597/09.F) verbleibt hiernach vorliegend im Ergebnis die Entscheidung, ob der Antragsteller in der allgemeinen Schule inklusiv beschult wird oder die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt wird (§ 54 Abs. 1 Satz 2 HSchG), bei den Eltern des Antragstellers im Rahmen ihres schulrechtlich gegebenen Wahlrechts. - SG Fulda, 28.08.2013 - S 7 SO 50/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Nachdem grundsätzlich den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sowohl die allgemeinen Schulen als auch die Förderschulen erfüllen (§ 49 Abs. 2 HSchG, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2009, 7 K 597/09.F) verbleibt hiernach vorliegend im Ergebnis die Entscheidung, ob der Antragsteller in der allgemeinen Schule inklusiv beschult wird oder die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt wird (§ 54 Abs. 1 Satz 2 HSchG), bei den Eltern des Antragstellers im Rahmen ihres schulrechtlich gegebenen Wahlrechts.