Rechtsprechung
FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Luftverkehrsteuergesetz, Chikagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, EU-USA-Luftverkehrsabkommen, Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag mit den USA
Luftverkehrsteuergesetz, Chikagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, EU-USA-Luftverkehrsabkommen, Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag mit den USA, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des Luftverkehrssteuergesetzes mit internationalen Vorschriften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vereinbarkeit des Luftverkehrssteuergesetzes mit internationalen Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
LuftVStG verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Deutsches Luftverkehrsteuergesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge
- hessen.de (Pressemitteilung)
Deutsches Luftverkehrsteuergesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar
- hessen.de (Pressemitteilung)
Deutsches Luftverkehrsteuergesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar
- hessen.de (Pressemitteilung)
Deutsches Luftverkehrsteuergesetz verstößt weder gegen Völkerrecht noch gegen internationale Verträge und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Die vom BVerfG in dem Urteil vom 05.11.2014 1 BvF 3/11 angenommene zwingende Vorgabe des Berechnungsmodus, der jedes Ermessen ausschließe, dürfte nicht gegeben sein.Der Einstufung der Luftverkehrsteuer als Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit stehe das Urteil des BVerfG vom 05.11.2014 1 BvF 3/11 entgegen.
aa) Soweit die Klägerin trotz des Urteils des BVerfG vom 05.11.2014 1 BvF 3/11 an ihrer Auffassung festhält, das Luftverkehrsteuergesetz sei formell verfassungswidrig, folgt der Senat ihr nicht.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Ihre Höhe bemisst sich nicht nach der Menge an Treibstoff, der auf einem Flug verbraucht wird (zur näheren Begründung vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.05.2013 1 K 1074/11, ZfZ Beilage 2014, Nr. 2, 24 Rdnrn. 50 ff.). - FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Das ist hier zu bejahen, weshalb die Einbeziehung der Rechtsvorgänge ab dem 01.09.2010 zulässig war (vgl. dazu auch FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.05.2013 1 K 1075/11, ZfZ Beilage 2014, Nr. 2, 17, Rdnr. 33).
- BFH, 11.12.1991 - I R 66/90
Adressierung und Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch die Steuerfahndung an …
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Denn die Achtung der Gebietshoheit anderer Staaten verlangt nur, dass auf dem Gebiet eines anderen Staates keine Hoheitsakte vorgenommen werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urt. v. 11.12.1991 I R 66/90, BStBl 1992 II, 595 [597]) und dass die Steuerpflicht nicht über das eigene Territorium hinaus ausgedehnt wird (Reith, Internationales Steuerrecht, II. 4.1.1.). - BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Aufgrund seiner Gebietshoheit ist ein Staat vielmehr grundsätzlich berechtigt, auch außerhalb seines Staatsgebiets verwirklichte Sachverhalte der Besteuerung zu unterwerfen (Universalitätsprinzip; vgl. BFH, Urt. v. 23.03.2005 III R 17/03, BFH/NV 2005, 1537), solange der Anknüpfungspunkt der Besteuerung nicht außerhalb des eigenen Staatsgebiets Wirkungen entfaltet, die die Gebietshoheit eines anderen Staates tangieren. - Drs-Bund, 29.06.2012 - BT-Drs 17/10225
Auszug aus FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Nach den Feststellungen der Bundesregierung, auf die die Klägerin u.a. hinweist, hatte die Luftverkehrsteuer allerdings im Jahr 2011 einen wachstumsdämpfenden Effekt dergestalt, dass rund 2 Millionen Fluggäste aufgrund der Luftverkehrsteuer ihr Reiseverhalten "angepasst" haben, wovon schätzungsweise 75 % auf eine Reise verzichtet haben oder auf ein anderes Verkehrsmittel ausgewichen sind und 25 % einen Langstreckenflug von Deutschland durch einen Kurzstreckenflug ins europäische Ausland und einen erst dort beginnenden Langstreckenflug ersetzt haben (vgl. den Bericht an den Bundestag vom 29.06.2012, BT-Drs. 17/10225, S. 105).
- BFH, 01.12.2015 - VII R 55/13
Luftverkehrsteuerbescheide unionsrechtskonform
Darüber hinaus verstößt das LuftVStG nicht gegen Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des Chicagoer Abkommens, nach dem die Vertragsstaaten "keine Gebühren, Taxen oder sonstige Abgaben" lediglich für das Recht der Durchreise, Einreise oder Ausreise eines Luftfahrzeugs oder der an Bord befindlichen Personen oder Güter erheben dürfen (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 3. Juni 2015 7 K 631/12).