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   FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10   

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FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10 (https://dejure.org/2011,36622)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.07.2011 - 7 K 655/10 (https://dejure.org/2011,36622)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 (https://dejure.org/2011,36622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage: verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht durch Existenzgründer, Finanzierungszusammenhang bei Erwerb vor Geltendmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme eines Investitionsabzugs für die beabsichtigte Anschaffung einer Photovoltaikanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 EStG für Photovoltaikanlage; Konkretisierung der Investitionsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag für Fotovoltaikanlagen

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1964
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Außerdem bezweifelt das Finanzamt nunmehr den Finanzierungszusammenhang, da der Investitionsabzugsbetrag für bereits getätigte Investitionen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne (BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747; und vom 14.08.2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181; Beschluss vom 29.09.2006 XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40).

    Der BFH setzt wegen der Funktion der Rücklage als Finanzierungserleichterung in ständiger Rechtsprechung einen Finanzierungszusammenhang zwischen Investition und Rücklagenbildung voraus, obwohl sich dieses Merkmal und eine damit verbundene zeitliche Begrenzung nicht unmittelbar aus dem Regelungstext ergibt (BFH-Urteil vom 14.08.2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181).

    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG a. F. war davon auszugehen, dass der Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklage und der Investition jedenfalls dann gewahrt war, wenn die Rücklage nicht später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gebildet wird (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181; in BFH/NV 2007, 671).

  • BFH, 08.11.2006 - I R 89/05

    Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Der "voraussichtlichen" Anschaffung eines Wirtschaftsguts steht eine Anschaffung vor der Rücklagenbildung nicht im Wege (BFH-Urteil vom 08.11.2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671).

    Der Finanzierungszusammenhang stellt jedenfalls keine zahlungsflussorientierte Größe im Sinne eines tatsächlichen Ansparens oder einer Finanzierung zur Anschaffung oder Herstellung in Form einer Steuerminderung dar (BFH-Urteil vom 08.11.2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671).

    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG a. F. war davon auszugehen, dass der Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklage und der Investition jedenfalls dann gewahrt war, wenn die Rücklage nicht später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gebildet wird (BFH-Urteile in BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181; in BFH/NV 2007, 671).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 43/06

    Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Der BFH verneine den Finanzierungszusammenhang nur dann, wenn der Abzugsbetrag erst mehr als zwei Jahre nach der Investition geltend gemacht werde, wobei die Zweijahresfrist taggenau zu berechnen sei (BFH-Urteil vom 17.06.2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, BFH/NV 2011, 104).

    Diese Frist zwischen der Investition und der nachfolgenden Bildung der Rücklage war taggenau zu berechnen (BFH-Urteil vom 17.06.2010 III R 43/06, BFH/NV 2011, 104).

  • FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10

    Nachweis der Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Die Kläger verweisen auf die inzwischen ergangenen Urteile des Finanzgerichts München vom 26.10.2010 (2 K 655/10, EFG 2011, 521) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.05.2011 (13 K 12121/10, juris), nach denen eine verbindliche Bestellung als Nachweis der Investitionsabsicht nach der neuen Rechtslage nicht mehr erforderlich sei.

    31 Daraus folgt nach Auffassung der Senats, dass der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" auch bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden kann (so auch Finanzgericht München mit Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches FG mit Urteil vom 03.05.2011 13 K 12121/10, juris).

  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10

    Verbindliche Bestellung ist zum Nachweis der Investitionsabsicht nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Die Kläger verweisen auf die inzwischen ergangenen Urteile des Finanzgerichts München vom 26.10.2010 (2 K 655/10, EFG 2011, 521) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.05.2011 (13 K 12121/10, juris), nach denen eine verbindliche Bestellung als Nachweis der Investitionsabsicht nach der neuen Rechtslage nicht mehr erforderlich sei.

    31 Daraus folgt nach Auffassung der Senats, dass der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" auch bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden kann (so auch Finanzgericht München mit Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches FG mit Urteil vom 03.05.2011 13 K 12121/10, juris).

  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Lediglich für den Fall, dass die Betriebseröffnung noch nicht vollendet gewesen wäre, bedürfe es zur Konkretisierung der Investitionsabsicht einer verbindlichen Bestellung (BFH-Urteil vom 19.04.2007 IV R 28/05, BStBl II 2007, 704).

    Bei Rücklagen für wesentliche Betriebsgrundlagen sei es darüber hinaus erforderlich, dass das Wirtschaftsgut, für das die Rücklage gebildet werde, bis zum Ende des Jahres der Rücklagenbildung verbindlich bestellt worden sei (BFH-Urteile vom 25.04.2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; und vom 19.04.2007 IV R 28/05, BStBl II 2007, 704).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06

    Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Außerdem bezweifelt das Finanzamt nunmehr den Finanzierungszusammenhang, da der Investitionsabzugsbetrag für bereits getätigte Investitionen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne (BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747; und vom 14.08.2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181; Beschluss vom 29.09.2006 XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40).

    Eine Rücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG muss nicht bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung, sondern kann auch später im Rahmen einer Bescheidänderung gebildet werden (BFH-Urteil vom 29.11.2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471), es sei denn, dass dafür nicht investitionsbezogene Gründe ausschlaggebend sind, sondern z. B. lediglich die Einkunftsgrenze für die Begünstigung gemäß § 10e EStG a. F. wieder unterschritten werden soll (BFH-Urteil vom 29.04.2008 VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Bei Rücklagen für wesentliche Betriebsgrundlagen sei es darüber hinaus erforderlich, dass das Wirtschaftsgut, für das die Rücklage gebildet werde, bis zum Ende des Jahres der Rücklagenbildung verbindlich bestellt worden sei (BFH-Urteile vom 25.04.2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; und vom 19.04.2007 IV R 28/05, BStBl II 2007, 704).
  • BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05

    Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Außerdem bezweifelt das Finanzamt nunmehr den Finanzierungszusammenhang, da der Investitionsabzugsbetrag für bereits getätigte Investitionen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne (BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747; und vom 14.08.2001 XI R 18/01, BStBl II 2004, 181; Beschluss vom 29.09.2006 XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10
    Eine Rücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG muss nicht bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung, sondern kann auch später im Rahmen einer Bescheidänderung gebildet werden (BFH-Urteil vom 29.11.2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471), es sei denn, dass dafür nicht investitionsbezogene Gründe ausschlaggebend sind, sondern z. B. lediglich die Einkunftsgrenze für die Begünstigung gemäß § 10e EStG a. F. wieder unterschritten werden soll (BFH-Urteil vom 29.04.2008 VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747).
  • BFH, 18.03.2010 - X B 124/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht -

  • FG Münster, 15.08.2012 - 12 K 4601/11

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG - Nachweis der Investitionsabsicht

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11) könne die Investitionsabsicht in den Fällen der Betriebseröffnung aber auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nachgewiesen werden.

    Angesichts der geringeren Gestaltungsmöglichkeiten bei § 7 g EStG n.F. hält es der Senat mit der einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11; s. auch Schmidt/Kulosa EStG § 7 g Rz 14) für ausreichend, wenn der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt wird.

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11

    Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des

    Das zusätzliche Tatbestandsmerkmal "beabsichtigt" in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG n.F. stellt eine Konkretisierung gegenüber dem beibehaltenen Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" in § 7g Abs. 3 EStG a.F. dar, die auf die zu § 7g Abs. 3 EStG a.F. entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze Bezug nimmt (FG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2011 7 K 655/10, EFG 2011, 1964).

    aa) Im Schrifttum und in der Rechtsprechung ist im Hinblick auf die mit der neu gefassten Vorschrift verbundenen geminderten Missbrauchsgefahr umstritten, ob das von der BFH- Rechtsprechung entwickelte Nachweiserfordernis für die Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung ohne Modifizierung für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 1 S, 2 Nr. 2 Buchst. a EStG n.F. in gleich gelagerten Fällen zu übernehmen wäre (verneinend: FG München, Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3.5.2011 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601 und FG Nürnberg, Urteil 7 K 655/10; bejahend: Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG, 31. Aufl., § 7g, Rz 13).

  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

    Die Revisionsverfahren gegen die von den Klägern genannten Urteile des Finanzgerichts (FG) München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 521), des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10 (EFG 2011, 1601) sowie des FG Nürnberg vom 28. Juli 2011  7 K 655/10 (EFG 2011, 1964) wurden zwischenzeitlich durch die beiden Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11 (BFHE 237, 377) und X R 20/11 (BFH/NV 2012, 1778) sowie durch das Urteil des III. Senats des BFH vom 26. Juli 2012 III R 37/11 (BFH/NV 2013, 351) beendet.
  • FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 3035/10

    Keine verbindliche Bestellung bei noch zu eröffnendem Betrieb notwendig

    Der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" kann mithin bei noch zu eröffnenden Betrieben auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden (vgl. auch FG Nürnberg Urteil vom 28. Juli 2011, 7 K 655/10, StE 2011, 643; FG München Urteil vom 26. Oktober 2010, 2 K 655/10, EFG 2011, 521; FG Niedersachsen Urteil vom 3. Mai 2011, 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601).
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