Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 7 K 6776/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 46 VwVfG; § 17 Abs. 3c S. 3 FStrG; § 17 Abs. 6c S. 2 FStrG
Planfeststellung; Bundesfernstraßen; Verzicht auf eine Erörterung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Planfeststellung; Bundesfernstraßen; Verzicht auf eine Erörterung
Papierfundstellen
- DVBl 1999, 255 (Ls.)
- DVBl 1999, 256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89
Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 7 K 6776/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.5.1992 - BVerwG 4 C 9.89 - NVwZ 1993, 477/479) erstreckt sich die Entscheidungsbefugnis der Behörde nicht auf die Enteignungsfolgen, deren Regelung der Gesetzgeber einem besonderen Verfahren zugewiesen hat. - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84
innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 7 K 6776/96
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 77, 295) und ihm folgend dieser Senat (z.B. Urteil vom 21.10.1992 - 7 K 26/90) die Aufnahme von Entschädigungsregelungen in den Planfeststellungsbeschluß für erforderlich gehalten haben, handelte es sich nicht um Enteignungsentschädigung, sondern um den von Art. 14 Abs. 3 GG und den Enteignungsgesetzen nicht erfaßten Billigkeitsausgleich für Einwirkungen unterhalb der Enteignungsstelle auf der Grundlage des § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG.
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01
Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz - …
Dem Erörterungstermin kommt dabei die Aufgabe zu, denjenigen, die das ganze Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen (noch) nicht überblicken können oder nicht in der Lage sind, ihre Bedenken schriftlich zu formulieren, ein Forum zu bieten, auf dem sie - und sei es auch noch so laienhaft - vortragen können, wogegen sie sich wenden, um dadurch die übrigen Beteiligten des Verfahrens zu veranlassen, sich im Gespräch mit ihnen mit ihren Bedenken auseinanderzusetzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 29.6.1998 - 7 K 6776/96 - , DVBl. 1999, 256 (LS)).