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   FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18   

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FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18 (https://dejure.org/2020,21576)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2020 - 7 K 7013/18 (https://dejure.org/2020,21576)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 7 K 7013/18 (https://dejure.org/2020,21576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 63 Abs. 1 S. 3 EStG; § 8 AO; § 70 Abs. 2 EStG; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 378 Abs. 1 AO; § 169 Abs. 1 S. 2 AO
    EStG, AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Umschulung des Kindes von Deutschland nach Israel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein in Israel lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch für ein in Israel die Grundschule besuchendes und dort mit Mutter und Bruder lebendes Kind - leichtfertige Steuerverkürzung durch Verschweigen eines zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führenden Umstands - Eintritt des Taterfolgs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    § 62 EStG, § 63 EStG, § 8 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Der Wohnsitzbegriff setzt zwar weder voraus, dass die Wohnung im Inland den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (BFH, Urteil vom 28.01.2004 - I R 56/02, BFH/NV 2004, 917, unter II.3.a) noch einen Aufenthalt während einer Mindestzeit (BFH, Urteile vom 19.03.1997 - I R 69/96, BStBl. II 1997, 447, unter II.3.; vom 12.01.2001 - VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231); erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH, Urteile vom 10.04.2013 - I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909, unter II.2.c aa; vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655, jeweils m.w.N.).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH, Urteile vom 26.02.1986 - II R 200/82, BFH/NV 1987, 301, unter 1.a; vom 13.11.2013 - I R 38/13, BFH/NV 2014, 1046, unter II.2.b: vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655).

    Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (BFH, Urteile vom 17.03.1961 - VI 185/60 U, BStBl III 1961, 298; vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655).

    Zugunsten des Klägers ergibt sich nichts daraus, dass davon abweichend bei studierenden Kindern in einer Reihe von Fällen nach der Rechtsprechung des BFH Auslandsaufenthalte nicht zum Wegfall des inländischen Wohnsitzes geführt haben (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655 zu einer in den USA studierenden Studentin; Urteil vom 23.06.2015 - III R 38/14, BStBl. II 2016, 102 - in China studierendes Kind; Beschluss vom 17.05.2017 - III B 92/16, BFH/NV 2017, 1179 - in der Türkei zur Oberschule gehendes und danach studierendes Kind; Beschluss vom 12.06.2017 - III B 157/16, BFH/NV 2017, 1318 - in den USA zur Oberschule gehende und danach studierende Kinder); vgl. auch die Urteile vom 23.11.2000 - VI R 107/99 (BStBl. II 2001, 294; zu einem in der Türkei studierenden Kind) und vom 28.04.2010 - III R 52/09 (BStBl. II 2010, 1013; zu einem in den USA studierenden Kind).

  • BFH, 25.07.2019 - III R 46/18

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Abweichende Feststellungen im Einzelfall sind möglich, insbesondere, wenn die Kinder ihre sozialen Beziehungen in Deutschland nie aufgegeben haben (BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208, Rn. 20).

    Dies wird bei volljährigen Studenten - insbesondere, wenn sie ihre Schulzeit vollständig oder überwiegend im Inland verbracht haben - im Regelfall anders sein (zu einem Ausnahmefall vgl. BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208, Rn. 20).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Nachweis der Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Eine etwaige Rückkehrwilligkeit hat der BFH sowohl in dieser Entscheidung als auch in den zuvor genannten Entscheidungen für unerheblich gehalten (ebenso bereits BFH, Urteil vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887 zu einem Kind, das im Alter von ca. 12 Jahren in die Türkei umgeschult wurde und dort 2 ½ Jahre die Schule besucht und sich während der Ferien im Inland aufgehalten hatte; Urteil vom 27.04.1995 - III R 57//93, BFH/NV 1995, 967 zu zehnwöchigen Ferienaufenthalten).

    Der Grund für diese abweichende Würdigung besteht insbesondere darin, dass ein Kind, das im Grundschulalter in einem ausländischen Staat eingeschult wird, in der Regel wenige bis keine außerfamiliären Bindungen aufgebaut hat, die es während eines mehrjährigen - im Regelfall mindestens neunjährigen - Auslandsaufenthalts aufrecht erhält (ähnlich BFH, Urteile vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887; vom 27.04.1995 - III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; die beiden letztgenannten Entscheidungen mit eingehender Abgrenzung zur "Studentenrechtsprechung" des BFH).

    Ferner hat der BFH verneint, dass ein minderjähriger Schüler während der Schulzeiten die inländische Wohnung jederzeit aufsuchen könne, so dass es dran fehle, dass die elterliche Wohnung im Inland jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung stehe (BFH, Urteil vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887).

  • BFH, 17.12.2015 - V R 13/15
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Die Verjährung wegen der Kindergeldfestsetzung für B... sei noch nicht abgelaufen gewesen, weil die Verfolgung der vom Kläger insoweit begangenen Steuerverkürzung noch nicht verjährt gewesen sei (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15).

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Von ähnlichen Erwägungen geht auch das die Leichtfertigkeit einer Kindergeldberechtigten bejahende Urteil des Niedersächsischen FG vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, aus (insoweit nicht beanstandet durch das nachgehende Urteil des BFH vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534).

  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Der Grund für diese abweichende Würdigung besteht insbesondere darin, dass ein Kind, das im Grundschulalter in einem ausländischen Staat eingeschult wird, in der Regel wenige bis keine außerfamiliären Bindungen aufgebaut hat, die es während eines mehrjährigen - im Regelfall mindestens neunjährigen - Auslandsaufenthalts aufrecht erhält (ähnlich BFH, Urteile vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887; vom 27.04.1995 - III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; die beiden letztgenannten Entscheidungen mit eingehender Abgrenzung zur "Studentenrechtsprechung" des BFH).

  • BFH, 26.06.2014 - III R 21/13

    Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder - Wohnsitz im Inland - Zulassung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Hiernach ist ein Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch -StGB- erst mit der letzten Leistungsgewährung i.S. von § 78a Satz 2 StGB beendet (BFH, Urteil vom 26.06.2014 - III R 21/13, BStBl. II 2015, 886).

    Vielmehr sind die Zahlungen für die Folgemonate weitere "Erfolge" (BFH, Urteil vom 26.06.2014 - III R 21/13, BStBl. II 2015, 886; im Ergebnis ebenso FG München, Urteil vom 17.06.2014 - 10 K 56/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1939).

  • FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Von ähnlichen Erwägungen geht auch das die Leichtfertigkeit einer Kindergeldberechtigten bejahende Urteil des Niedersächsischen FG vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, aus (insoweit nicht beanstandet durch das nachgehende Urteil des BFH vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534).

  • FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes durch ein im Ausland studierendes Kind

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Der Grund für diese abweichende Würdigung besteht insbesondere darin, dass ein Kind, das im Grundschulalter in einem ausländischen Staat eingeschult wird, in der Regel wenige bis keine außerfamiliären Bindungen aufgebaut hat, die es während eines mehrjährigen - im Regelfall mindestens neunjährigen - Auslandsaufenthalts aufrecht erhält (ähnlich BFH, Urteile vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887; vom 27.04.1995 - III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; die beiden letztgenannten Entscheidungen mit eingehender Abgrenzung zur "Studentenrechtsprechung" des BFH).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Ein Wohnsitz nach § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeigneten Räumen das Innehaben der Wohnung in dem Sinn voraus, dass der Steuerpflichtige tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch in größeren Zeitabständen - aufsucht (BFH, Urteil vom 23.11.2001 - VI R 107/99, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2001, 294, unter II.2.a).

    Zugunsten des Klägers ergibt sich nichts daraus, dass davon abweichend bei studierenden Kindern in einer Reihe von Fällen nach der Rechtsprechung des BFH Auslandsaufenthalte nicht zum Wegfall des inländischen Wohnsitzes geführt haben (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 25.09.2014 - III R 10/14, BStBl. II 2015, 655 zu einer in den USA studierenden Studentin; Urteil vom 23.06.2015 - III R 38/14, BStBl. II 2016, 102 - in China studierendes Kind; Beschluss vom 17.05.2017 - III B 92/16, BFH/NV 2017, 1179 - in der Türkei zur Oberschule gehendes und danach studierendes Kind; Beschluss vom 12.06.2017 - III B 157/16, BFH/NV 2017, 1318 - in den USA zur Oberschule gehende und danach studierende Kinder); vgl. auch die Urteile vom 23.11.2000 - VI R 107/99 (BStBl. II 2001, 294; zu einem in der Türkei studierenden Kind) und vom 28.04.2010 - III R 52/09 (BStBl. II 2010, 1013; zu einem in den USA studierenden Kind).

  • BFH, 27.04.1995 - III R 57/93
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18
    Eine etwaige Rückkehrwilligkeit hat der BFH sowohl in dieser Entscheidung als auch in den zuvor genannten Entscheidungen für unerheblich gehalten (ebenso bereits BFH, Urteil vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887 zu einem Kind, das im Alter von ca. 12 Jahren in die Türkei umgeschult wurde und dort 2 ½ Jahre die Schule besucht und sich während der Ferien im Inland aufgehalten hatte; Urteil vom 27.04.1995 - III R 57//93, BFH/NV 1995, 967 zu zehnwöchigen Ferienaufenthalten).

    Der Grund für diese abweichende Würdigung besteht insbesondere darin, dass ein Kind, das im Grundschulalter in einem ausländischen Staat eingeschult wird, in der Regel wenige bis keine außerfamiliären Bindungen aufgebaut hat, die es während eines mehrjährigen - im Regelfall mindestens neunjährigen - Auslandsaufenthalts aufrecht erhält (ähnlich BFH, Urteile vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887; vom 27.04.1995 - III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; die beiden letztgenannten Entscheidungen mit eingehender Abgrenzung zur "Studentenrechtsprechung" des BFH).

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

  • FG Düsseldorf, 12.05.2015 - 10 K 2954/14

    Kindergeldanspruch bei Schulbesuch in der Türkei: Wohnsitz im Inland bei Rückkehr

  • BFH, 12.06.2017 - III B 157/16

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

  • FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen

  • BFH, 28.04.2010 - III R 52/09

    Kindergeld - Beibehalten des Wohnsitzes - mehrjähriger Schulaufenthalt mit der

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16

    § 8 AO, § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

  • FG München, 17.06.2014 - 10 K 56/12

    Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland

  • BFH, 17.05.2017 - III B 92/16

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld

  • BFH, 17.03.1961 - VI 185/60 U

    Bestimmung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Wohnsitzes eines überwiegend

  • BFH, 13.11.2013 - I R 38/13

    Standby-Wohnung - Wohnsitz

  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 14045/18

    Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld -

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

  • BFH, 19.09.2013 - III B 53/13

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 8108/19

    Wohnsitz des im Ausland ausgebildeten, sich dort zusammen mit einem Elternteil

  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der

  • BFH, 10.04.2013 - I R 50/12

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 8108/19

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 17.06.2020 7 K

    Dagegen legte der Kläger Einspruch ein, den die FKD... mit Einspruchsentscheidung vom 16.01.2017 (Bl. 98 Kindergeldakte -KGA-), die bestandskräftig wurde (Bl. 135, 137 Gerichtsakte -GA- 7 K 7013/18), zurückwies.

    Die letztgenannte Festsetzung war u.a. Gegenstand des beim erkennenden Senat geführten Verfahrens 7 K 7013/18.

    Er wiederholt insoweit seinen Sachvortrag im Verfahren 7 K 7013/18.

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 K 7013/18 und 7 K 14045/18 sowie je zwei Bände mit Ausdrucken der von der FKD... und der Beklagten elektronisch geführten Kindergeld- und Einziehungsakten (KG-Nr. ... bzw. Gz. ...) vorgelegen.

    Ergänzend nimmt der erkennende Senat auf sein in der Festsetzungssache ergangenes Urteil vom 04.03.2020 - 7 K 7013/18 Bezug.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 14045/18

    Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung -

    Dagegen legte der Kläger Einspruch ein, den die FKD... mit Einspruchsentscheidung vom 16.01.2017 (Bl. 98 Kindergeldakte - KGA -), die bestandskräftig wurde (Bl. 135, 137 Gerichtsakte - GA - 7 K 7013/18), zurückwies.

    Die letztgenannte Festsetzung war u.a. Gegenstand des beim erkennenden Senat geführten Verfahrens 7 K 7013/18.

    Er wiederholt insoweit seinen Sachvortrag im Verfahren 7 K 7013/18.

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 K 7013/18 und 7 K 8108/19 sowie je zwei Bände mit Ausdrucken der von der FKD... und der Beklagten elektronisch geführten Kindergeld- und Einziehungsakten (KG-Nr. ... bzw. Gz. ...) vorgelegen.

    Ergänzend nimmt der erkennende Senat auf sein in der Festsetzungssache ergangenes Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 7013/18 Bezug.

  • FG Hessen, 18.03.2021 - 9 K 1660/18

    Wohnsitz minderjähriger Kinder bei Schulbesuch im Ausland

    In Bezug auf das letztgenannte Urteil gibt es unterschiedliche Ansichten, ob der III. Senat damit eine neue Leitlinie vorgeben will (so FG Münster, Urteil vom 27.04.2020 - 8 K 7/20 Kg, juris; vgl. auch Selder, a.a.O.: "Damit ist die frühere, restriktivere Rspr. zu minderjährigen Kindern z. T. überholt"; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 7013/18, juris: BFH-Entscheidung als "Ausnahmefall").
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