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   FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 710/98, VII K 710/98, VII 710/98   

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https://dejure.org/1999,9798
FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 710/98, VII K 710/98, VII 710/98 (https://dejure.org/1999,9798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.1999 - 7 K 710/98, VII K 710/98, VII 710/98 (https://dejure.org/1999,9798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 7 K 710/98, VII K 710/98, VII 710/98 (https://dejure.org/1999,9798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einschränkung der Dienstreiseregelung bei mehr als 3 Monate dauernden vorübergehenden Auswärtstätigkeiten; Geltung bei Fortbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4; LStR Abschn. 37 Abs. 3
    Fortbildungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einschränkung der Dienstreiseregelung bei mehr als 3 Monate dauernden vorübergehenden Auswärtstätigkeiten gilt auch bei Fortbildungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 710/98
    Danach wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137 m.w.N. und BFH-Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95).
  • BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93

    Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 710/98
    Danach wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137 m.w.N. und BFH-Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95).
  • FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1313/05

    Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte im Rahmen einer mehrjährigen

    Nach diesen Grundsätzen konnten Fahrtkosten für die bereits im Jahre 2000 begonnene Fortbildungsmaßnahme im Streitjahr nur noch in Höhe der Entfernungspauschale und nicht nach Dienstreisegrundsätzen anerkannt werden (im Ergebnis ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 21. Dezember 1999 7 K 710/98, veröffentlicht in Juris).

    Wie oben dargelegt existieren zu der hier zu entscheidenden Rechtsfrage unterschiedliche Entscheidung der Finanzgerichte (vgl. einerseits das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, a.a.O., und andererseits die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 21. Dezember 1999 7 K 710/98, a.a.O.).

  • FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01

    Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten

    Allerdings steht die Auffassung des Senats im Gegensatz zu der des Niedersächsischen FG im Urteil vom 21.12.1999 7 K 710/98, Juris.
  • FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01

    Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer

    Allerdings steht die Auffassung des Senats im Gegensatz zu der des Niedersächsischen FG im Urteil vom 21.12.1999 7 K 710/98, Juris.
  • FG Niedersachsen, 28.06.2000 - 7 K 487/99

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug für Fahrtkosten bei einem über 3 Monate

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. Dezember 1999 zu Az.: 7 K 710/98 verwiesen.
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