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   FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99 E   

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FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99 E (https://dejure.org/2000,2765)
FG Münster, Entscheidung vom 28.12.2000 - 7 K 7481/99 E (https://dejure.org/2000,2765)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - 7 K 7481/99 E (https://dejure.org/2000,2765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei geringfügiger Abweichung in der tatsächlichen Durchführung; Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte Versorgungsleistungen; Leistung der Versorgungsleistungen aus dem Ertrag des übertragenen Vermögens ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Versorgungsleistungen - Wertsicherungsklausel nicht beachtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 489
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO ist insoweit entbehrlich (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl. II 1992, 499, Urteil vom 27.08.1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813).

    Steuerlich zu berücksichtigende Versorgungsleistungen sind solche Aufwendungen, die zum Kernbestand des bürgerlich-rechtlichen Altenteils-/Leibgedingevertrages zählen und die Zweckbestimmung haben, den Empfänger zu versorgen (BFH in BStBl II 1992, 499, BFH-Urteil vom 25.08.1999 X R 38/95, BStBl II 2000, 21).

    So ist der sog. Fremdvergleich kaum möglich, weil diese Verträge in der Regel nur von Angehörigen abgeschlossen werden (BFH in BStBl II 1992, 499, ausführlich BFH -Urteil vom 17.6.1998 X R 104/94, BFHE 186, 280).

    Die zivil- und steuerliche Sonderstellung knüpft gerade daran an, daß der folgenden Generation das Nachrücken in eine die Existenz sichernde Wirtschaftseinheit ermöglicht und gleichzeitig die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen gesichert werden soll (vgl. BFH in BStBl. II 1992, 499 m.w.N.).

  • BFH, 31.08.1994 - X R 79/92

    Mindestanforderungen an Vermögensübergabeverträgen

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Dies gelte insbesondere bei der Erfüllung der Hauptpflichten, zu denen die Zahlung einer Schuld in der vereinbarten Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten gehöre (Hinweis auf BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382 m. w. N.).

    Wesentlicher Inhalt des Übergabevertrages ist der Umfang des übergebenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung (BFH in BFH/NV 1995, 382).

    Damit ist der Mindestbestand bürgerlich-rechtlicher Rechtsfolgen, der eine Qualifikation als Versorgungsvertrag erlaubt (BFH in BFH/NV 1995, 382), durch die Nichtanwendung einer Wertsicherungsklausel regelmäßig nicht beeinträchtigt, wenn weiterhin die Versorgungsleistungen aus dem übertragenen Vermögen erbracht werden.

  • BFH, 15.07.1992 - X R 31/91

    Abzugsfähigkeit von gezahlten Leistungen als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Diese Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18).

    Aus dem Umstand, daß die Vermögensübergeber über einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht haben, läßt sich daher bei Anwendung der vorstehenden Grundstücke nicht folgern, der Übergabevertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 18), wenn der Charakter als Versorgungsvertrag im übrigen nicht berührt wird.

  • FG Münster, 18.01.1999 - 11 V 8435/98
    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Unterbleibe die Anpassung der Zahlung endgültig, fehle es von diesem Moment an der tatsächlichen Durchführung der vertraglich vereinbarten Regelungen; eine steuerliche Berücksichtigung des Vertrages insgesamt mangels tatsächlicher Durchführung sei dann nicht mehr möglich (Hinweis auf den Beschluß des FG Münster vom 18.01.1999 11 V 8435/98 - NV-).

    Aussetzungsbeschluß vom 18.01.1999 zu Az. 11 V 8435/98 und dem Urteil des 15. Senats des FG Münster vom 24.10.2000 15 K 4934/00 (-nv- Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - als Anlage beigefügt -) vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO ist insoweit entbehrlich (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl. II 1992, 499, Urteil vom 27.08.1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813).

    Dies rechtfertigt den vollen Abzug der Versorgungsleistungen als dauernde Last beim Übernehmer des existenzsichernden Vermögens und den steuerlichen Ansatz als wiederkehrende Bezüge beim Übergeber (BFH in BStBl II 1997, 813 m.w.N.).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    a ) Der BFH hat im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15.07.1991 GrS 1/90, BStBl. II 1992, 78 in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die im Zusammenhang mit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarten Versorgungsleistungen gegen Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Regelfall abänderbar und deshalb als dauernde Last in vollem Umfang abziehbar sind, wenn es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrags-/Altenteilsvertrags vergleichbare Vereinbarung handelt.

    Der Erwerb von Vermögen erfolgt dann bei Übernahme gegen die Zusage von Versorgungsleistungen unentgeltlich, die Versorgungsleistungen stellen weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten dar (BFH in BStBl. II 1992, 78 unter C II. 1. d).

  • BFH, 26.01.1994 - X R 141/90

    Einkommensteuer; Abänderbarkeit eines Vermögensübergabevertrags gegen

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Dies entspricht auch der zivilrechtlichen Regelung, wonach gerade familiäre Bindungen für ein Altenteil sprechen (Pecher in Münchner Kommentar, Anm. 9 zu Art. 96 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch -EGBGB-; zum in Nordrhein-Westfalen geltenden Altenteilsrecht: vgl. BFH-Urteil vom 26.1.1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Es bedarf daher keiner näheren Darlegung mehr, daß Wertsicherungsklauseln wegen § 3 WährG, wonach Wertsicherungsklauseln für Geldschulden nur mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank zugelassen waren, vom Bundesgerichtshof (BGH) im Zweifel als genehmigungsfreie Leistungsvorbehalte ausgelegt worden sind (vgl. BGH-Urteil vom 30.10.1974 XIII ZR 69/73, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BGHZ 63, 132, Neue Juristische Wochenschrift 1975, 1108).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Die Verminderung des Versorgungsbedarfs beim Übergeber sei nicht zu berücksichtigen, da der Typ dieses Übergabevertrages nicht darauf abstelle, ob der Übergeber auf die Versorgungsleistungen tatsächlich angewiesen sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.01.1992 XI R 6/87, BStBl II 1992, 526).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
    Steuerlich zu berücksichtigende Versorgungsleistungen sind solche Aufwendungen, die zum Kernbestand des bürgerlich-rechtlichen Altenteils-/Leibgedingevertrages zählen und die Zweckbestimmung haben, den Empfänger zu versorgen (BFH in BStBl II 1992, 499, BFH-Urteil vom 25.08.1999 X R 38/95, BStBl II 2000, 21).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

  • BFH, 25.08.1999 - X R 94/98

    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    das Urteil des FG Münster vom 28. Dezember 2000 7 K 7481/99 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00

    Sonderausgaben: - Steuerliche Anerkennung von Altenteilsleistungen

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG München, Urteil vom 12. August 1999, EFG 1999, 1218; FG Münster, Urteil vom 28. Dezember 2000, EFG 2001, 489) werde die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel als unschädlich angesehen, wenn der Charakter als Versorgungsvertrag unberührt bleibe.

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).

  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4239/00

    Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG München, Urteil vom 12. August 1999, EFG 1999, 1218; FG Münster, Urteil vom 28. Dezember 2000, EFG 2001, 489) werde die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel als unschädlich angesehen, wenn der Charakter als Versorgungsvertrag unberührt bleibe.

    Die Nichtbeachtung der Wertsicherungsklausel ist für die Beurteilung der steuerlichen Wirksamkeit des Versorgungsvertrages nicht unerheblich (ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2000, 15 K 4938/00 E; a.A. FG Münster, Urteile vom 28. Dezember 2000, 7 K 7481/99 E; vom 26. März 2001, 4 K 7352/99 E, EFG 2001, 1033; Urteil vom 05. Februar 2001, 6 K 6565/99 E, nv.).

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