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   OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95   

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OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95 (https://dejure.org/1997,6106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.1997 - 7 K 7532/95 (https://dejure.org/1997,6106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 7 K 7532/95 (https://dejure.org/1997,6106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 47 VwGO; § 15 Abs. 2 AbfG ND
    Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall; NGS; Ermächtigungsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall; NGS; Ermächtigungsgrundlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Diese Grenzen sollen "so genau umrissen werden, daß schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll" (BVerfGE 78, 249/272, unter Bezugnahme auf BVerfGE 41, 251/266 und 58, 257/277).

    Auch genügt es, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem Sinnzusammenhang der Ermächtigungsnorm mit anderen Bestimmungen und dem Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, erschließen lassen (BVerfGE 58, 257/277).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Der Gesetzgeber muß ihm ein bestimmtes "Programm" an die Hand geben und damit die Grenzen der von ihm zu erlassenden Regelungen festsetzen (BVerfGE 26, 16/30; 29, 198/211).

    Auf der anderen Seite darf dem Verordnungsgeber ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 29, 198/211), an Ermessens- und Beurteilungsfreiheit (BVerfGE 26, 16/30) eingeräumt werden.

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Innerhalb dieser Grenze ist es dem Ermessen des Staats überlassen, wie er seine öffentlichen Aufgaben erledigen lassen will (BVerfGE 17, 371/377).

    Wenn diese beiden Möglichkeiten "ausgegliederter" Verwaltung dem Staat zur Verfügung stehen, besteht kein überzeugender Grund für die Annahme, daß sich sein Ermessen bei der Organisation der Erledigung öffentlicher Aufgaben (BVerfGE 17, 371/377) nicht auch auf Mischformen wie die vom Staat aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung beherrschte Privatrechtsgesellschaft erstrecken soll (vgl. dazu auch Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 11, 5. Aufl., § 104 a Rdnr. 18).

  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Der Gesetzgeber muß ihm ein bestimmtes "Programm" an die Hand geben und damit die Grenzen der von ihm zu erlassenden Regelungen festsetzen (BVerfGE 26, 16/30; 29, 198/211).

    Auf der anderen Seite darf dem Verordnungsgeber ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 29, 198/211), an Ermessens- und Beurteilungsfreiheit (BVerfGE 26, 16/30) eingeräumt werden.

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Diese Grenzen sollen "so genau umrissen werden, daß schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll" (BVerfGE 78, 249/272, unter Bezugnahme auf BVerfGE 41, 251/266 und 58, 257/277).
  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    "Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann verletzt, wenn eine Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr herausgelesen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 23, 62/72).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96

    Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Soweit die Antragstellerin wegen der ihr und ihren niedersächsischen Kunden obliegenden Verpflichtung zur Andienung von verwertbaren Sonderabfällen an die NGS die Feststellung der Nichtigkeit der (gesamten) Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen vom 14. September 1995 (GVBl S. 291) begehrt, ist ihr Normenkontrollantrag mangels jeglicher Betroffenheit unzulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob § 47 Abs. 2 VwGO in seiner jetzigen oder in seiner früheren Fassung Anwendung findet (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 1.7.1997 - 7 M 425/96 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Damit besteht die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung geforderte "ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern" (BVerfGE 47, 253/275).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Diese Grenzen sollen "so genau umrissen werden, daß schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll" (BVerfGE 78, 249/272, unter Bezugnahme auf BVerfGE 41, 251/266 und 58, 257/277).
  • OVG Brandenburg, 21.11.1996 - 2 D 19/95

    Andienungspflichten; Sonderabfall; Überwachungsbedürftige Abfälle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
    Das von der Antragstellerin postulierte Verbot ergibt sich weder aus dem Gesetz, noch hat es in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urt. v. 21.11.1996, NVwZ 1997, 604/608).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    OVG Lüneburg vom 21.07.1997 - Az.: OVG 7 K 7532/95 -.

    BVerwG 7 CN 1.98 OVG 7 K 7532/95 .

    Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag mit Beschluß vom 21. Juli 1997 (NdsVBl 1998, 16) entsprechend dem Antrag des Antragsgegners abgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 7 LA 197/06

    Straßengebundener Transport von Deponiesickerwasser zu einer

    § 1 der Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen - AndienV - vom 6. November 2000 (GVBl. S. 291), der die Beklagte zur Zentralen Stelle für Sonderabfälle bestimmt, hält sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 15 NAbfG (Senat, Beschl. v. 21.7.1997 - 7 K 7532/95 - Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09

    Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts im

    Eine aufgrund sachlicher Erwägungen vorgenommene Beleihung mit der Konsequenz der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse auch durch Nichtbeamte ist daher hinzunehmen (vergl. z.B. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 15.01.2002; Haug, NVwZ 1999, 816, der einschränkend einen sachlich "zwingenden" Grund fordert; OVG Lüneburg , Beschluss vom 21.07.1997, 7 K 7532/95, NdsVBl 1998, 16; Bonk, JZ 2000, 435, 439).
  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

    Im Rahmen der erweiterten Auslegung wird durch Art. 33 Abs. 4 GG "nach herrschender Meinung" auch die Möglichkeit der Beleihung begrenzt (so Lecheler, ZBR 1980, 69, 71 Fn. 22 m.w.Nw.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.07.1997, 7 K 7532/95 - Juris, insoweit unbeanstandet im Revisionsurteil des BVerwG vom 29.07.1999 - 7 CN 1/98 - E 109, 236).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

    Da auch die Klägerin dies nicht bestreitet, kann zur Begründung auf die den Beteiligten bekannten Ausführungen des OVG Niedersachsen in dem Normenkontrollbeschluss betreffend die vergleichbare niedersächsische Regelung vom 21. Juli 1997 7 K 7532/95 verwiesen werden.
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