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   FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96 StB   

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FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96 StB (https://dejure.org/1997,28385)
FG Münster, Entscheidung vom 30.10.1997 - 7 K 902/96 StB (https://dejure.org/1997,28385)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 7 K 902/96 StB (https://dejure.org/1997,28385)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.05.1995 - VII B 193/94

    Aussetzung des Klageverfahrens zur Durchführung eines verwaltungsinternen

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Das höchstrichterlich einem Prüfling zugestandene "Überdenken" der Prüfungsentscheidung anhand konkreter Einwendungen des Prüflings unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Prüfer (BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021; BVerwGE 92, 132, 136 ff) ist im Streitfall ebenfalls erfolgt.

    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen aus (vgl. im Anschluß an BVerfGE 84, 34, BVerwGE 91, 262; 92, 132; BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021 zu Ziff. 2 a; BFH vom 30.06.1995, BFH/NV 1996, 180 zu Ziff. 1; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Auflage, Tz. 399 ff.) Die vom Kl. erhobenen Bewertungsrügen hat der Senat anhand der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze geprüft, relevante fachlich-wissenschaftliche Fehler in der Bewertung der Klausur des Kl. jedoch nicht feststellen können.

    Soweit der Kl. zu Einzelpunkten der Musterlösung Bewertungsrügen erhebt, handelt es sich bei den Korrekturen um auch prüfungsspezifische Wertungen, die - von Ausnahme fällen abgesehen - einer inhaltlichen Kontrolle nur im Wege des Überdenkens durch die Prüfer unterliegen und nur einer rechtlich eingeschränkten Überprüfung durch das Gericht zugänglich sind (vgl. BFH vom 04.05.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Das höchstrichterlich einem Prüfling zugestandene "Überdenken" der Prüfungsentscheidung anhand konkreter Einwendungen des Prüflings unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Prüfer (BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021; BVerwGE 92, 132, 136 ff) ist im Streitfall ebenfalls erfolgt.

    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen aus (vgl. im Anschluß an BVerfGE 84, 34, BVerwGE 91, 262; 92, 132; BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021 zu Ziff. 2 a; BFH vom 30.06.1995, BFH/NV 1996, 180 zu Ziff. 1; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Auflage, Tz. 399 ff.) Die vom Kl. erhobenen Bewertungsrügen hat der Senat anhand der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze geprüft, relevante fachlich-wissenschaftliche Fehler in der Bewertung der Klausur des Kl. jedoch nicht feststellen können.

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Dabei halten sich die erkennenden Berufsrichter des Senats aufgrund ihrer langjährigen steuerlichen Aus- und Fortbildung sowie Tätigkeit im Steuerrecht für hinreichend fachkundig, um über die Rügen des Kl. ohne Sachverständigen zu entscheiden (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 30.01.1995 NVwZ 1995, 788, 789 [BVerwG 30.01.1995 - BVerwG 6 C 1/92] rechte Spalte oben).
  • BFH, 24.10.1989 - VII S 21/89

    Streitwertfestsetzung in Fällen, in denen über das Bestehen der

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO , die Streitwertfestsetzung auf §§ 13, 25 GKG (vgl. BFH v. 24.10.1989 BFH/NV 1990, 389).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen aus (vgl. im Anschluß an BVerfGE 84, 34, BVerwGE 91, 262; 92, 132; BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021 zu Ziff. 2 a; BFH vom 30.06.1995, BFH/NV 1996, 180 zu Ziff. 1; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Auflage, Tz. 399 ff.) Die vom Kl. erhobenen Bewertungsrügen hat der Senat anhand der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze geprüft, relevante fachlich-wissenschaftliche Fehler in der Bewertung der Klausur des Kl. jedoch nicht feststellen können.
  • BFH, 30.06.1995 - VII B 175/94

    Aussetzung des Klageverfahrens zur Durchführung eines vorgreiflichen

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen aus (vgl. im Anschluß an BVerfGE 84, 34, BVerwGE 91, 262; 92, 132; BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021 zu Ziff. 2 a; BFH vom 30.06.1995, BFH/NV 1996, 180 zu Ziff. 1; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Auflage, Tz. 399 ff.) Die vom Kl. erhobenen Bewertungsrügen hat der Senat anhand der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze geprüft, relevante fachlich-wissenschaftliche Fehler in der Bewertung der Klausur des Kl. jedoch nicht feststellen können.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
    Der Senat geht bei seiner Entscheidung von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen aus (vgl. im Anschluß an BVerfGE 84, 34, BVerwGE 91, 262; 92, 132; BFH vom 04.05.1995 BFH/NV 1995, 1021 zu Ziff. 2 a; BFH vom 30.06.1995, BFH/NV 1996, 180 zu Ziff. 1; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 3. Auflage, Tz. 399 ff.) Die vom Kl. erhobenen Bewertungsrügen hat der Senat anhand der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze geprüft, relevante fachlich-wissenschaftliche Fehler in der Bewertung der Klausur des Kl. jedoch nicht feststellen können.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00

    Berücksichtigung eines Verfahrensfehlers bei Nachprüfung einer

    b) den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Münster vom 30. Oktober 1997 - 7 K 902/96 StB -.
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