Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreiben eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft; Unterscheidung zwischen der Ebene einer Personengesellschaft und den an ihr beteiligten Gesellschaftern in einkommenssteuerlicher Hinsicht; Steuerrechtlicher Begriff eines Gewerbebetriebes
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerblicher Grundstückshandel bei zehn Eigentumswohnungen im Weg der Zwangsversteigerung veräußernder GbR; Indizien für oder gegen einen gewerblichen Grundstückshandel: Investitionszulage, Finanzierungsplan, unbefristete Vermietung, Äußerungen zur Vermietungsabsicht, ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel bei zehn Eigentumswohnungen im Weg der Zwangsversteigerung veräußernder GbR - Indizien für oder gegen einen gewerblichen Grundstückshandel: Investitionszulage, Finanzierungsplan, unbefristete Vermietung, Äußerungen zur Vermietungsabsicht, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1972
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
Grundstücksgeschäfte der Gesellschafter persönlich oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit werden der zu beurteilenden Personengesellschaft nicht zugerechnet (BFH, Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BStBl. II 617 [620], Urteil vom 25.01.1996 - IV R 76/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 678 [679]).In einem solchen Fall ist die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Betätigung überschritten und von einem Gewerbebetrieb auszugehen (BFH, Urteil vom 02.11.1971 - VII R 1/71, BStBl. II 1972, 360; Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BStBl. II 617 [619];… Buge, a.a.O., § 15 Tz. 1108 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
Der hier abgeschlossene Darlehensvertrag legt den Schluss näher, dass ein langfristiges Behalten der Wohnungen bei Abschluss des Darlehensvertrages geplant war (vgl. BFH, Beschluss vom 20.12.2006 IV B 79/05, [...]). - BFH, 02.11.1971 - VIII R 1/71
Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
In einem solchen Fall ist die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Betätigung überschritten und von einem Gewerbebetrieb auszugehen (BFH, Urteil vom 02.11.1971 - VII R 1/71, BStBl. II 1972, 360; Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BStBl. II 617 [619];… Buge, a.a.O., § 15 Tz. 1108 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
In den bisher entschiedenen Fällen, in denen der Bundesfinanzhof zu einer bedingten Veräußerungsabsicht gekommen sei, sei zumindest ein Objekt veräußert worden und hinsichtlich weiterer Objekte das Vorliegen der bedingten Veräußerungsabsicht zu prüfen gewesen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 20.02.2003 - III R 10/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 201, 515 = Bundessteuerblatt - BStBl.- II 2003, 510). - BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92
Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04
Grundstücksgeschäfte der Gesellschafter persönlich oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit werden der zu beurteilenden Personengesellschaft nicht zugerechnet (BFH, Beschluss vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BStBl. II 617 [620], Urteil vom 25.01.1996 - IV R 76/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 678 [679]).
- FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung
Ebenfalls nicht einzubeziehen sind die in 1998 erfolgten Veräußerungen der Grundstücke C., X.-Weg 002, C1., X3.-Straße 27, M1., L.-Straße 009 und M1., I1.-Straße 10. Denn die Veräußerung dieser Grundstücke beruhte auf einer Zwangslage, da der Kläger sich der Veräußerung dieser Grundstücke aufgrund der zwangsweise eingetragenen Sicherungshypotheken und deren angedrohter Verwertung im Ergebnis ohne Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile nicht entziehen konnte (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.04.2008 - 7 K 9207/04 B, EFG 2008, 1972).