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   LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3)   

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LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) (https://dejure.org/2017,45938)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) (https://dejure.org/2017,45938)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20. September 2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) (https://dejure.org/2017,45938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Vermögensabschöpfung, neues Recht, Rückwirkung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73 StGB vom 13.11.1998, §§ 73 ff StGB vom 13.11.1998, § 73 StGB, §§ 73ff StGB, Art 316h S 1 StGBEG
    Strafverfahren: Schlechterstellung bei Einziehungsanordnung nach Revision des Angeklagten gegen erstinstanzliche Entscheidung ohne Verfallsentscheidung; rückwirkende Anwendbarkeit der neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Neues Recht bei der Vermögensabschöpfung: Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 333
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 101/15

    Verbot der Schlechterstellung (Unzulässigkeit einer erstmaligen Verfallsanordnung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung vor dem 1. Juli 2017, die keine Entscheidung über eine Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB in der Fassung vom 13. November 1998 enthält und gegen die nur der Angeklagte in Revision gegangen ist, steht bei einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO einer Anordnung der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in der Fassung vom 13. April 2017 entgegen (Fortentwicklung von BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015, 3 StR 101/15 und vom 15. Mai 1990, 1 StR 182/90).

    Die Anordnung eines erweiterten Verfalls in einem zweiten Rechtsgang nach erfolgreicher Revision eines Angeklagten, gegen den im ersten Rechtsgang kein erweiterter Verfall angeordnet worden sei, verstoße gegen das Verschlechterungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - 3 StR 101/15, Rn. 2 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 182/90

    Überschreitung einer Notwehrlage - Folgen der Beendigung des Angriffes bei

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung vor dem 1. Juli 2017, die keine Entscheidung über eine Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB in der Fassung vom 13. November 1998 enthält und gegen die nur der Angeklagte in Revision gegangen ist, steht bei einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO einer Anordnung der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in der Fassung vom 13. April 2017 entgegen (Fortentwicklung von BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015, 3 StR 101/15 und vom 15. Mai 1990, 1 StR 182/90).

    Selbiges hat der Bundesgerichtshof für die Anordnung der Einziehung angenommen (Beschluss vom 15.05.1990 - 1 StR 182/90, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • EGMR, 07.01.2016 - 23279/14

    Therapieunterbringung (Sicherungsverwahrung) bei schwerer psychischer Störung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Der Begriff der Strafe im Sinne des Art. 7 EMRK ist nach der Rechtsprechung des EGMR autonom auszulegen und kann selbst bei präventiv wirkenden Maßnahmen angenommen werden (vgl. EGMR NJW 2017, 1007 ff. für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Dem hat sich das OLG Hamm für die Anordnung des Verfalles angeschlossen (Wistra 2008, 38).
  • EGMR, 09.02.1995 - 17440/90

    WELCH v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Entscheidung vom 09.02.1995 im Verfahren Welch ./. Vereinigtes Königreich (Az. 17440/90) bezüglich eines Strafcharakters einer Anordnung des Verfalls von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, herangezogenen Kriterien (vgl. Rn. 24 und 30 bis 35 der vorgenannten Entscheidung, abrufbar in der amtlichen Fassung unter: https://hudoc.echr.coe.int/) lassen sich nach Auffassung der Kammer auf die vorliegende Situation übertragen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16
    Da das Konventionsrecht der EMRK national im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und die Gerichte zur konventionsfreundlichen Auslegung des nationalen Rechts verpflichtet sind (vgl. nur BVerfGE 111, 307 ff. mwN), ist Art. 316 h Satz 1 EGStGB nach konventionsfreundlicher Anwendung - jedenfalls aber aufgrund des Vorranges des Konventionsrechts - zumindest auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    zu §§ 73 bis 76b Rn. 42; speziell zu § 76a Abs. 4 StGB Höft, HRRS 2018, S. 196 ; a.A. LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. September 2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) -, NZWiSt 2018, S. 149 unter Verweis auf die Regelung des § 111i Abs. 2 StPO; Heuchemer, in: BeckOK StGB, 48. Edition, , § 73 Rn. 1.16; Reichling, wistra 2018, S. 139 ; Satzger, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl. 2020, Art. 7 EMRK Rn. 10; offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17 -, juris, Rn. 40-64; Saliger/Schörner, StV 2018, S. 388).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 432/17

    Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch auf Grundlage eines

    (iv) Der Anwendung der reformierten Vorschriften zur Sicherung der Vermögensabschöpfung steht das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 GG; Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK) nicht entgegen (kritisch zur rückwirkenden Anwendung der neuen Einziehungsvorschriften: LG Kaiserslautern vom 20.9.2017, 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3), juris Rn. 40 ff.).
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Der vom Verteidiger des Angeklagten in Bezug genommenen - gegenteiligen - Auffassung des Landgerichts Kaiserslautern, Urteil vom 20.09.2017, Az. 7 KLs 6052 Js 8343/16 - zitiert nach juris , folgt die Kammer nicht.
  • OLG München, 19.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensabschöpfung nach neuem Recht

    e) Ob anhand der Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 09.02.1995 (EGMR Welch / United Kingdom, Az. 17440/90) aufgestellt hat, die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB trotz der Unterschiede zum dort betrachteten britischen Drug Trafficking Offences Act 1986 als Strafe i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK einzuordnen ist, bedarf im vorliegenden Verfahren jedoch keiner abschließenden Entscheidung (für eine solche Einordnung aber LG Kaiserslautern NZWiSt 2018, 149 mit insoweit zustimmender Anmerkung Rebell-Houben sowie weiterer zustimmender Anmerkung von Reichling, wistra 2018, 139; wie hier zweifelnd dagegen Saliger/Schörner, StV 2018, 388, 390).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 42/18

    Kein Strafcharakter der auf Schadenswiedergutmachung gerichteten Einziehung

    Dies berührt jedoch nicht den Zweck der von der Strafkammer angeordneten Wertersatzeinziehung und verleiht ihr (entgegen LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. September 2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3), wistra 2018, 94 f.) keinen Strafcharakter.
  • OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene

    Der Senat vermag schließlich auch nicht der Auffassung des Landgerichts Kaiserslautern (B. v. 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) - bei Juris) zu folgen, wonach Art. 316h S. 1 EGStGB gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 S. 2 EMRK verstößt (vgl. zur Pflicht der nationalen Gerichte zur Beachtung der EMRK und zu deren Grenzen BVerfG NJW 2011, 1931).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

    Ob die angegriffene Entscheidung einen Ausspruch über den Verfall tatsächlich enthält, ist dagegen unerheblich (so auch LG Kaiserslautern, Urteil vom 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3), juris Rn. 50).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

    Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO

    Zwar hat der 4. Strafsenat des BGH zwischenzeitlich (nur) zur materiell-rechtlichen Übergangsvorschrift judiziert, eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB sei auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen, ohne dass es darauf ankäme, ob das Tatgericht eine Verfallsanordnung ausdrücklich geprüft und in den Urteilsgründen dargelegt habe, welche der tatbestandlichen Voraussetzungen es nicht für gegeben erachte; auch das nicht begründete Unterbleiben einer Verfallsanordnung oder einer Anordnung des Verfalls von Wertersatz sei eine hierzu ergangene "Entscheidung" im Sinne der materiell-rechtlichen Übergangsvorschrift (BGH, Urteil vom 29.03.2018 - 4 StR 568/17, NJW 2018, 1831, unter II.4.a; ebenso LG Kaiserslautern, Urteil vom 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3), NZWiSt 2018, 149, unter VIII.2.b bb, m. Anm. Rebell-Houben; HansOLG Hamburg, Urteile vom 05.04.2018 - 1 Rev 7/18, juris, unter II.1., und vom 19.04.2018 - 2 Rev 6/18, NStZ-RR 2018, 205, unter II.1.b).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18

    Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung nach Teileinstellung und Beschränkung

    Für sie kann daher nichts anderes gelten (vgl. auch LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. September 2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) -, juris Rn. 51 - 56).
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

    Eine solche, die Anwendung neuen Rechts ausschließende Entscheidung liegt nach Ansicht des Senates bereits dann vor, wenn das erstinstanzliche Gericht - wie hier - die Erlangung eines potentiellen, aus der Tat stammenden Verfallsgegenstandes i. S. von § 73 StGB a. F. durch einen Tatbeteiligten und damit Umstände festgestellt hat, die Anlass zur Prüfung einer Verfallsanordnung geben, und eine dahingehende Anordnung unterlassen hat, ohne dass es insoweit auf ein ausdrückliches Absehen von dieser Anordnung ankommt (ebenso LG Kaiserslautern, Urteil v. 20.09.2017, Az. 7 KLs 6052 Js 8343/16, bei juris).
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