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   OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02   

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OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02 (https://dejure.org/2005,7006)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2005 - 7 KS 113/02 (https://dejure.org/2005,7006)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 7 KS 113/02 (https://dejure.org/2005,7006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht zur Anpassung einer Mülldeponie an die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall) und der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) nach Ergehen eines ...

  • nomos.de PDF, S. 43

    Zur Anpassung bestehender Deponien an die AbfAblV

  • Judicialis

    AbfAblV § 3 I; ; AbfAblV § 6 II; ; KrW-/AbfG § 32 IV; ; Nds AGVwGO § 8 b; ; RegionHG § 13 VI; ; TASi Nr. 10.4.1.3.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung eines Altstandortes an die Anforderungen der TA Siedlungsabfall - Abfallablagerungsverordnung; Betreiberpflichten; Kombinationsdichtung; TA Siedlungsabfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Betriebseinschränkungen der Deponie Hannover-Altwarmbüchen/Lahe rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Anpassung einer Mülldeponie an die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall) und der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) nach Ergehen eines ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04

    Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Diese Anforderungen haben unmittelbar verbindliche Wirkungen für den Anlagenbetreiber, ohne dass es hierzu eines konkretisierenden Verwaltungsakts bedarf; die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der AbfAblV begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Deponiebetreiber selbst dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zugelassen wurde (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ; OVG NRW, Urt. v. 18.8.2003 - 20 B 233/03 -, NVwZ 2004, 1384 ; OVG NRW, Urt. v. 28.10.2003 - 20 D 116/01.AK -, NuR 2004, 472 ).

    Sie ist ebenso wie die Grundpflichten der Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 5 BImSchG) dynamischer Natur, schließt also die Beachtung der auf der Grundlage des § 12 KrW-/AbfG erlassenen untergesetzlichen Normen ein (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ).

    Diese Grundpflicht setzt mit der erstmaligen Zulassungsentscheidung ein und wirkt als Dauerverpflichtung auch ohne ausdrückliche behördliche Anordnung während der gesamten Dauer des Betriebs fort (BVerwG, Beschl. V. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ).

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Insoweit ist ein Beklagtenwechsel kraft Gesetzes eingetreten, dem der Senat durch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. V. 2.11.1973 - IV C 55.70 -, BVerwGE 44, 148 ) durch Berichtigung des Rubrums Rechnung getragen hat.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Im Abfallrecht gibt es ebenso wie im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, dass dem Antragsteller eingeräumte Rechtspositionen ungeachtet einer Rechtsänderung im Allgemeinen zu belassen und nur gegen Entschädigung zu entziehen sind (BVerwG, Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2003 - 20 B 233/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Diese Anforderungen haben unmittelbar verbindliche Wirkungen für den Anlagenbetreiber, ohne dass es hierzu eines konkretisierenden Verwaltungsakts bedarf; die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der AbfAblV begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Deponiebetreiber selbst dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zugelassen wurde (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ; OVG NRW, Urt. v. 18.8.2003 - 20 B 233/03 -, NVwZ 2004, 1384 ; OVG NRW, Urt. v. 28.10.2003 - 20 D 116/01.AK -, NuR 2004, 472 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2003 - 20 D 116/01

    Ablagerungs- und Deponieverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Diese Anforderungen haben unmittelbar verbindliche Wirkungen für den Anlagenbetreiber, ohne dass es hierzu eines konkretisierenden Verwaltungsakts bedarf; die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der AbfAblV begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Deponiebetreiber selbst dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zugelassen wurde (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ; OVG NRW, Urt. v. 18.8.2003 - 20 B 233/03 -, NVwZ 2004, 1384 ; OVG NRW, Urt. v. 28.10.2003 - 20 D 116/01.AK -, NuR 2004, 472 ).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Die vom Kläger gerügte Verletzung des Zitiergebots des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG greift bereits deshalb nicht durch, weil das Zitiergebot bei Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG keine Anwendung findet (BVerfG, Beschl. v. 12.01.1967 - 1 BvR 168/64 -, BVerfGE 21, 92 ; BVerfG, Urt. v. 18.12.1968 - 1 BvR 638/64 -, BVerfGE 24, 367 ; Pieroth/Schlink, Grundrechte, 21. Aufl. 2005, Rn. 311).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Die vom Kläger gerügte Verletzung des Zitiergebots des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG greift bereits deshalb nicht durch, weil das Zitiergebot bei Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG keine Anwendung findet (BVerfG, Beschl. v. 12.01.1967 - 1 BvR 168/64 -, BVerfGE 21, 92 ; BVerfG, Urt. v. 18.12.1968 - 1 BvR 638/64 -, BVerfGE 24, 367 ; Pieroth/Schlink, Grundrechte, 21. Aufl. 2005, Rn. 311).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Die Europarechtskonformität der AbfAblV hat der EuGH erst vor wenigen Monaten in einem Vorabentscheidungsverfahren bestätigt (EuGH, Urt. v. 14.04.2005 - C-6/03 - "Eiterköpfe", NVwZ 2005, 794 ff.).
  • BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94

    Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02
    Sie ist erst erfüllt, wenn eine gemeinwohlverträgliche Endablagerung auf Dauer gesichert ist (BVerwG, Beschl. v. 2.5.1995 - 7 B 270.94 - , NVwZ-RR 1995, 498 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Auch der Umstand, dass gemäß § 6 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305) und Nr. 12.1 der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TA Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99 a) der Abfall auf der Zentraldeponie I. spätestens seit dem 1. Juni 2005 grundsätzlich nur noch vorbehandelt abgelagert werden darf, weil der dortige Deponiekörper nicht an die neuen Anforderungen der TA Siedlungsabfall für die Deponierung unbehandelten Abfalls angepasst werden konnte (vgl. dazu Urt. des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts v. 20.7.2005 - 7 KS 113/02 -, Nds. VBl. 2006, 83), führt - wie bereits der 7. Senat ausgeführt hat - nicht dazu, dass die streitgegenständliche Müllverbrennungsanlage rechtlich zu einer untergeordneten Nebeneinrichtung der Deponie wird.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99a) der Abfall auf der Deponie H. spätestens seit dem 1. Juni 2005 grundsätzlich nur noch vorbehandelt abgelagert werden darf, weil der dortige Deponiekörper nicht an die neuen Anforderungen der TA Siedlungsabfall für die Deponierung unbehandelten Abfalls angepasst werden kann (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 20.07.2005 - 7 KS 113/02 -, NdsVBl. 2006, 83 ff.), führt nicht dazu, dass die von der Beigeladenen betriebene Abfallverbrennungsanlage rechtlich zu einer untergeordneten Nebeneinrichtung der Deponie wird, deren zulassungsrechtliches Schicksal sie teilt.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 115/02

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Zentraldeponie; Prüfungsprogramm einer

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der im Parallelverfahren 7 KS 113/02 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung Hannover verwiesen.
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