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   OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01   

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https://dejure.org/2003,12008
OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01 (https://dejure.org/2003,12008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 KS 73/01 (https://dejure.org/2003,12008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 KS 73/01 (https://dejure.org/2003,12008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Seewasserstraße; Umschlaganlagen und Hafenanlagen; Privateigentum; Nutzungsvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG; § 1 Abs. 3 WaStrG
    Zur Eigentumslage bei Umschlag- oder anderen Hafenanlagen in Bundeswasserstraßen; Zum Anspruch eines Betreibers einer Ölumschlaganlage auf Anordnung von Schutzvorkehrungen gegen planfestgestellte Bauvorhaben

  • Judicialis

    VwVfG § 74 II 2; ; WaStrG § 1 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Eigentumslage bei Umschlag- oder anderen Hafenanlagen in Bundeswasserstraßen; Zum Anspruch eines Betreibers einer Ölumschlaganlage auf Anordnung von Schutzvorkehrungen gegen planfestgestellte Bauvorhaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Damit war es Aufgabe der Beklagten als Planfeststellungsbehörde, die völlige Willensübereinstimmung (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 A 24.01 -, NVwZ 2002, 1239 (1242)) zwischen den von ihr im Planfeststellungsbeschluss zu treffenden Regelungen und den Forderungen des Beigeladenen herzustellen, anderenfalls sie den Planfeststellungsbeschluss nicht hätte erlassen dürfen, und zwar selbst dann nicht, wenn der Beigeladene seinerzeit sein Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG zu Unrecht verweigert hätte, etwa weil die zukünftigen Nutzungen der Seewasserstraße durch den Beigeladenen weder Belange der Landeskultur noch die der Wasserwirtschaft berührten.

    Denn die Versagung des Einvernehmens bindet die Planfeststellungsbehörde auch dann, wenn sie rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 A 24.01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Die Verzögerung der Rechtsausübung verdient die Qualifizierung als treuwidrig nur dann, wenn die zunächst gezeigte Untätigkeit den anderen Teil zu bestimmten Reaktionen veranlasst hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 (1184 f.)).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Soweit die Klägerin geltend macht, ihre Rechtsvorgängerin habe wegen der offenen Fassung des Planfeststellungsbeschlusses "von der weiteren Verfolgung ihrer Interessen (...) abgesehen", hat sie nicht weiter ausgeführt, welche konkreten Schritte sie (bzw. ihre Rechtsvorgängerin) im Jahre 1979 unternommen hätte, wenn sich der Beigeladene schon damals auf den Verzicht berufen hätte, und welche unzumutbaren Nachteile (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 (343 f.)) ihr gerade durch dieses Unterlassen entstanden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1995 - 7 B 3068/94

    Grundstückseigentümer; Materielle Abwehrpositionen; Art der baulichen Nutzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Der in § 4 Abs. 6 des Nutzungsvertrages formulierte Verzicht ist zwar nicht gegenüber der Beklagten erklärt worden, aber gleichwohl von ihr unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, Entsch. v. 17.07.1995 - 7 B 3068/94 -, zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Das Bedürfnis an einer wirksamen Sicherung des später Bauenden rechtfertigt es, auf eine Konkretisierung seines Vorhabens zu verzichten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.12.1994 - 4 TH 3032/94 -, DVBl. 1995, 525 (526) = NVwZ 1995, 495 (496)).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Die damit verbundenen Folgen können wirtschaftlich ein Ausmaß erreichen, welches das Maß des ohne weiteres Zumutbaren übersteigt, auch wenn der Betrieb der Umschlaganlage dadurch nicht unmöglich wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 10.77 -, BVerwGE 59, 253, 259 unter Hinweis u.a. auf § 19 Abs. 3 WaStrG v. 02.04.1968 (BGBl. II S. 173)).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Soweit sie sich zur Begründung ihrer vermeintlichen Eigentümerposition auf §§ 93, 94 BGB (Ölumschlaganlage als wesentlicher Bestandteil des Raffineriegrundstückes) bzw. § 912 BGB (rechtmäßiger Überbau) beruft, kann dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen dieser Normen vorliegen, denn selbst wenn eine privatrechtliche Eigentumszuordnung der Ölumschlaganlage über das an der Bundeswasserstraße gelegene Raffineriegrundstück zu ihren Gunsten unterstellt werden könnte, würde sie von § 1 Abs. 3 WaStrG als öffentlich-rechtlicher Regelung überlagert (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.1977 - III ZR 64/75 -, BGHZ 69, 284 (294)).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 4 B 88.82

    Bestimmung des Umfangs der Beweisaufnahme und der Art der heranzuziehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Der Eintritt derartiger Beeinträchtigungen durch die ICI - Brücke des Beigeladenen ist auch nicht so unwahrscheinlich, dass sie außerhalb aller Erfahrungen läge (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.08.1982 - 4 B 88.82 -, DÖV 1982, 948, 949).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Ob dies für einen Auflagenvorbehalt genügte (vgl. die strengen Anforderungen in BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429 (430)) kann hier - wegen der Bestandskraft des den Vorbehalt enthaltenden Planfeststellungsbeschlusses - dahinstehen.
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 73/01
    Zwar muss (selbst) ein Eigentümer Auswirkungen auf sein Grundstück grundsätzlich entschädigungslos hinnehmen, die sich mittelbar dadurch ergeben, dass auf ein anderes Grundstück zugegriffen und (erst) dadurch eine Situationsveränderung bewirkt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.1976 - IV 7.74 -, BVerwGE 50, 282 (287 f.)).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz;

  • OLG Celle, 16.03.2011 - 4 U 146/10

    Zulässigkeit der Eigentumsübertragung an Hafen und Landflächen an

    § 1 Abs. 3 WStrG steht einer Eigentumsübertragung der gewonnenen Flächen vom Land auf - private - Dritte nicht entgegen (anders: OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Januar 2003, Az: 7 KS 73/01).

    b) Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Januar 2003 zum Aktenzeichen 7 KS 73/01 eine andere Auffassung vertreten hat, teilt der Senat diese nicht.

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

    Zudem hat es der Senat für möglich gehalten, dass ein Kläger behauptete direkte Einwirkungen auf seinen Wirtschaftsbetrieb abwenden kann, wenn die damit verbundenen Folgen wirtschaftlich ein Ausmaß erreichen, welches das Maß des ohne weiteres Zumutbaren übersteigt, auch wenn der Betrieb dadurch nicht unmöglich wird (Urt. v. 15.1.2003 - 7 KS 73/01 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 10.77 -, BVerwGE 59, 253, 259).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 4179/01

    Ausbau der A 7 und Neubau der A 38; Einwand gegen Regelungen in einem

    Sie könnten vielmehr, da die behaupteten Umsatzeinbußen jedenfalls unterhalb der Schwelle eines "schweren und unerträglichen Eingriffs" liegen und damit nicht dem verfassungsrechtlichen Schutz eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (Art. 14 GG) unterfallen, ausschließlich - wie insoweit zu A. abgehandelt - einen Abwägungsbelang darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1989, a.a.O., 251), der in § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG nicht aufgeführt ist (vgl. zu einer ähnlichen Problematik jüngst Urteil des Senats v. 15. Januar 2003 - 7 KS 73/01 -, UA Bl. 10).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

    Zudem hat es der Senat für möglich gehalten, dass ein Kläger behauptete direkte Einwirkungen auf seinen Wirtschaftsbetrieb abwenden kann, wenn die damit verbundenen Folgen wirtschaftlich ein Ausmaß erreichen, welches das Maß das ohne weiteres Zumutbaren übersteigt, auch wenn der Betrieb dadurch nicht unmöglich wird (Urt. v. 15.1.2003 - 7 KS 73/01 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 10.77 -, BVerwGE 59, 253, 259).
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