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   BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03, 7 VR 1.02   

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https://dejure.org/2003,9485
BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03, 7 VR 1.02 (https://dejure.org/2003,9485)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2003 - 7 KSt 4.03, 7 VR 1.02 (https://dejure.org/2003,9485)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2003 - 7 KSt 4.03, 7 VR 1.02 (https://dejure.org/2003,9485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei Klagen von Getränkeunternehmen gegen Dosenpfand; Schätzung des wirtschaftlichen Interesses bei unvorhersehbarer Marktentwicklung für Brauereien,Verpackungshersteller und Einzelhändler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 904
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02

    Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03
    Bei der Bemessung der Einsatzstreitwerte für die vier Gruppen hat sich der Senat an den vom Oberverwaltungsgericht Münster im Beschwerdeverfahren (OVG 20 B 1926/02 u. a.) festgesetzten Streitwerten von 100 000 EUR, 250 000 EUR, 2 Millionen EUR und 10 Millionen EUR orientiert; die Summe der Einsatzstreitwerte hat er bei der gebotenen Festsetzung eines einzigen Streitwerts für das Verfahren auf 20 Millionen EUR aufgerundet.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02

    Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Dosenpfandgegner ab

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03
    Die Gegenvorstellung der Antragsgegner gegen den Beschluss vom 19. Dezember 2002 BVerwG 7 VR 1.02 wird zurückgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 19.02.2021 - 3 L 11/21

    Stopp für 28.000 Atemschutzmasken des Typs KN95 bestätigt

    vgl. dazu auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 -, juris, Rn. 68, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 9 S 1958/07 -,juris, Rn. 2 ff. Siehe auch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 7 KSt 4.03 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05

    Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit

    Der Streitwert wird gemäß §§ 72 Nr. 1 2. Halbsatz, 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 und 39 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag der Klägerinnen für sie ergebenden Bedeutung der Sache in Anlehnung an eine in vergleichbaren Fällen vom Bundesverwaltungsgericht (NVwZ-RR 2003, 904) vorgenommene Typisierung derart festgesetzt, dass das Interesse jeder Klägerin jeweils mit 100.000,- EUR bemessen wird (wie Vorinstanz).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Maßgeblich für diese Bedeutung ist regelmäßig der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.04.2003 - 7 KSt 4/03 -, NVwZ-RR 2003, 904).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Der Streitwert wird gemäß §§ 72 Nr. 1 2. Halbsatz, 63 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 47 GKG nach der sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebenden Bedeutung der Sache in Anlehnung an eine in vergleichbaren Fällen vom Bundesverwaltungsgericht (NVwZ-RR 2003, 904) vorgenommene Typisierung derart festgesetzt, dass das Interesse der Klägerin mit 100.000,- EUR bemessen wird (wie Vorinstanz).
  • BVerwG, 10.08.2023 - 8 B 24.23

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung eines

    Die Bedeutung der Sache für den Kläger ergibt sich regelmäßig auch aus seinem wirtschaftlichen Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 7 KSt 4.03 - NVwZ-RR 2003, 904).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 C 13.904

    Der Streitwert für eine Klage gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen ist

    Sie wird regelmäßig vom wirtschaftlichen Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung für den Kläger geprägt (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.2003 - 7 KSt 4.03 - NVwZ-RR 2003, 904).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 C 13.829

    Der Streitwert für eine Klage gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen ist

    Sie wird regelmäßig vom wirtschaftlichen Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung für den Kläger geprägt (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.2003 - 7 KSt 4.03 - NVwZ-RR 2003, 904).
  • OVG Sachsen, 23.02.2009 - 2 E 11/09

    Streitwert; Berufungszusage; nachträgliche Befristung; Bedeutung

    Entscheidend sind die wirtschaftlichen Auswirkungen bei einem Sieg des Klägers (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 9.4.2003 - 7 KSt 4/03, 7 VR 1/02 - juris).
  • BVerwG, 07.07.2023 - 8 B 17.23

    Verwerfung der Anhörungsrüge des Prozessbevollmächtigten gegen die

    Die Bedeutung der Sache für den Kläger ergibt sich regelmäßig auch aus seinem wirtschaftlichen Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 7 KSt 4.03 - NVwZ-RR 2003, 904; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 52 GKG Rn. 3; Hofmann-Hoeppel/Luber/Schäfer, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 52 GKG Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 C 13.897

    Der Streitwert für eine Klage gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen ist

    Sie wird regelmäßig vom wirtschaftlichen Interesse an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung für den Kläger geprägt (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.2003 - 7 KSt 4.03 - NVwZ-RR 2003, 904).
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1014

    Erfolglose Streitwertbeschwerde

  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 21 C 15.1261

    Berufsrecht der nicht akademischen Heilhilfsberufe

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 OA 134/03

    Auffangstreitwert; Bevölkerungsgrößenfaktor; Dosenpfand; Einsatzwert;

  • VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.751

    Ein "Betreiben" im Sinne des § 4 Abs. 2 UVSV liegt nicht erst dann vor, wenn das

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