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KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 Nr 1 KapMuG vom 19.10.2012, § 8 Abs 4 KapMuG vom 19.10.2012, § 9 Abs 2 KapMuG vom 19.10.2012
Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterverfahrensfähigkeit positiver Feststellungsklagen; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss zur Bekanntmachung des Kapital-Musterverfahrensantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Musterverfahrensfähigkeit von positiven Feststellungsklagen; Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss zur Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KapMuG
Musterverfahrensfähigkeit von positiven Feststellungsklagen - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
KapMuG
Musterverfahrensfähigkeit von positiven Feststellungsklagen; Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss zur Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.09.2014 - 11 OH 19/14
- KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
- BGH, 05.11.2015 - III ZB 69/14
Papierfundstellen
- WM 2016, 555
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 15.10.2014 - 24 Kap 1/14
Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse über die Bekanntmachung des …
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Es kommt daher entgegen der vom 24. Zivilsenat des Kammergerichts vertretenen Auffassung (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 24 Kap 1/14 -) nicht darauf an, ob die Anspruchshöhe bereits endgültig definiert ist.Dieser Beschluss weicht von dem bereits erwähnten Beschluss des 24. Zivilsenat des Kammergerichts zu 24 Kap 1/14 vom 15. Oktober 2014 ab, durch den bei gleicher Sachlage der stattgebende (Bekanntmachungs-)Beschluss des Landgerichts Berlin abgeändert worden und der der Entscheidung zugrundeliegenden Musterfeststellungsantrag als unzulässig verworfen worden ist.
- BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den …
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Zwar ist die Rechtsbeschwerde grundsätzlich unstatthaft, wenn die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, weil ein für den Beschwerdeführer vom Gesetz nicht vorgesehener Rechtsmittelzug auch nicht durch eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts eröffnet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1156; NJW 2009, 3653, NJW-RR 2011, 143). - BGH, 22.06.2010 - VI ZB 10/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei einem Beschwerdewert von unter …
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Zwar ist die Rechtsbeschwerde grundsätzlich unstatthaft, wenn die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, weil ein für den Beschwerdeführer vom Gesetz nicht vorgesehener Rechtsmittelzug auch nicht durch eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts eröffnet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1156; NJW 2009, 3653, NJW-RR 2011, 143).
- BGH, 17.05.2011 - XI ZB 2/11
Angreifbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses nach § 7 Abs. 1 KapMuG
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO die in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. BGH NJW-RR 2014, 758, 760; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - XI ZB 2/11, juris Rn. 14). - KG, 02.10.2014 - 22 Kap 2/14
Kapitalanleger-Musterverfahren: Anfechtbarkeit von Beschlüssen über die …
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Dass der Gesetzgeber die Unanfechtbarkeit des Bekanntmachungsbeschlusses nicht einschränken wollte, wird nicht zuletzt dadurch unterstrichen, dass er mit der Neufassung des § 3 Abs. 1 KapMuG die Unanfechtbarkeit des Verwerfungsbeschlusses erst eingeführt und für beide Fälle die Anfechtbarkeit über § 252 ZPO gerade nicht eröffnet hat (so auch KG, 22. Zivilsenat, Beschluss vom 2. Oktober 2014 (22 Kap 2/14). - BGH, 23.05.2012 - XII ZB 417/11
Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der vom Beschwerdegericht zugelassenen …
Auszug aus KG, 28.10.2014 - 7 Kap 11/14
Zwar ist die Rechtsbeschwerde grundsätzlich unstatthaft, wenn die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, weil ein für den Beschwerdeführer vom Gesetz nicht vorgesehener Rechtsmittelzug auch nicht durch eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts eröffnet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1156; NJW 2009, 3653, NJW-RR 2011, 143).
- BGH, 05.11.2015 - III ZB 69/14
Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterverfahrensfähigkeit einer positiven …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. Oktober 2014 - 7 Kap 11/14 - wird als unzulässig verworfen.