Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entziehung der Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung gegenüber dem privaten Interesse an einem Vollstreckungsaufschub; Wahrscheinlichkeit der Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bei summarischer Prüfung; ...
- mpu-intensiv.de
Rechtmäßiger Führerscheinentzug - Entzug der Fahrerlaubnis bei THC-Wert von 3,5ng/ml rechtmäßig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - 19 B 2493/03
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 13. Februar 2007 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 -, 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, 9. Juli 2007 - 16 B 907/07- und 1. August 2007 - 16 B 908/07-. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2007 - 16 B 907/07
Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis (THC)
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 13. Februar 2007 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 -, 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, 9. Juli 2007 - 16 B 907/07- und 1. August 2007 - 16 B 908/07-. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 B 1392/05
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 13. Februar 2007 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 -, 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, 9. Juli 2007 - 16 B 907/07- und 1. August 2007 - 16 B 908/07-. - BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07
Das Erreichen dieses Grenzwertes ist nämlich entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich, aber auch ausreichend, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 16 B 908/07
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.10.2007 - 7 L 1042/07
Ausgangspunkt der Betrachtung ist im vorliegenden Fall, dass der Antragsteller am 13. Februar 2007 ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. Dezember 2003 - 19 B 2493/03 -, 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, 9. Juli 2007 - 16 B 907/07- und 1. August 2007 - 16 B 908/07-.
- VG Gelsenkirchen, 27.05.2009 - 7 K 2947/08
Beweislast des Betroffenen bei der Behauptung nur einmaligen Cannabis-Konsums
Diesen Eilantrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 26. Oktober 2007 ab - 7 L 1042/07 - die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), nach dem ein von ihm unterbreiteter Vergleichsvorschlag vom Kläger nicht angenommen worden war, letztlich mit Beschluss vom 14. Februar 2008 zurück - 16 B 1833/07 -.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich des Eilverfahrens 7 L 1042/07 sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Widerspruchsbehörde Bezug genommen.