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   VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11.F   

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https://dejure.org/2011,17158
VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11.F (https://dejure.org/2011,17158)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.01.2011 - 7 L 113/11.F (https://dejure.org/2011,17158)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 7 L 113/11.F (https://dejure.org/2011,17158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion der Gemeindevertretung mit datenrechtlichen Vorschriften genießt das Auskunftsrecht der Gemeindevertretung vorrang.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion der Gemeindevertretung mit datenrechtlichen Vorschriften genießt das Auskunftsrecht der Gemeindevertretung vorrang.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Magistrat der Stadt Bruchköbel im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Magistrat der Stadt Bruchköbel im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 24.03.1998 - 8 TG 715/98

    Fragerechte eines Ratsmitgliedes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11
    Würden sie auf ein Hauptsacheverfahren verwiesen, wäre fraglich, ob während der Wahlperiode noch eine unanfechtbare Entscheidung erginge mit der Folge, dass ihre schriftlichen Anfragen während der laufenden Wahlperiode, für die sie in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden, ins Leere liefen (vgl. HessVGH, B. v. 24.03.1998 - 8 TG 715/98 -).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11
    Darunter sind intime Angaben und Selbstbezichtigungen zu verstehen, (so BVerfGE 65, 1 Seite 45 f. ; BVerfGE 67, 100, Seite 144 f.), um die es hier nicht geht.
  • VG Gießen, 18.10.2002 - 8 E 556/02

    Fragerecht einer Fraktion; Kontrollbefugnis der Stadtverordnetenversammlung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11
    Da das Fragerecht eines Gemeindevertreters nach § 50 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGO nur soweit reicht, wie die Kontrollbefugnisse der Gemeindevertretung sind, sind nur solche Fragen zulässig, die sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen (vgl. VGH Kassel, HSGZ 1987, 361; VG Gießen, Urt. v. 18.10.2002 - 8 E 556/02 - Bennemann, § 50 Rn. 63, Sommer, HSGZ 1989, 194 Seite 199).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11
    Darunter sind intime Angaben und Selbstbezichtigungen zu verstehen, (so BVerfGE 65, 1 Seite 45 f. ; BVerfGE 67, 100, Seite 144 f.), um die es hier nicht geht.
  • VGH Hessen, 15.12.2014 - 8 A 1416/13
    Diese Befugnis, die gesamte Verwaltung der Gemeinde zu überwachen, würde leerlaufen, wenn die Verwaltung unter Hinweis auf das Steuergeheimnis eine Akteneinsicht verweigern könnte (vgl. zum Vorstehenden: OVG NW, Beschluss vom 28.08.1997 - 15 A 3432/94 -, juris, Rdnrn. 47 ff., VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.01.2011 - 7 L 113/11.F -, juris, Rdnrn. 40 ff.).
  • VG Gießen, 10.03.2014 - 8 K 846/12

    Auskunftsanspruch in Angelegenheiten eines Kommunalunternehmens; Kommunalaufsicht

    Das Fragerecht reicht jedoch nur so weit, wie die Kontrollbefugnisse der Gemeindevertretung, weshalb nur solche Anfragen zulässig sind, die Angelegenheiten der Gemeinde zum Gegenstand haben (vgl. Hess.VGH, B.v. 25.05.1987 - 2 TG 1355/87 -, HSGZ 1978, 361 a.E; VG Wiesbaden, U.v. 08.05.2013 - 7 K 1454/12.WI -, juris, Rdnr. 29; VG Frankfurt, B.v. 25.01.2011 - 7 L 113/11.F -, NVwZ-RR 2011, 701, 702 r.Sp.; VG Gießen, U.v. 18.10.2002 - 8 E 556/02 -, NVwZ-RR 2003, 378, 379; Schmidt, in Rauber/Rupp/Stein/Schmidt/Bennemann/Euler/Ruder/Stöhr, HGO, 2. Aufl. 2014, Anm. 3.2 zu § 50).
  • VG Gießen, 27.03.2015 - 8 L 37/15

    Keine Umgehung von Minderheitenrechten bei Einrichtung eines

    Würde die Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren verwiesen, erscheint es fraglich, ob in der in dieser Wahlperiode noch verbleibenden Zeit ein ihren Anspruch bestätigendes rechtskräftiges Urteil erginge mit der Folge, dass ihr Anspruch auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses für die Wahlperiode, für die sie in die Gemeindevertretung gewählt wurden, ins Leere liefe (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.01.2011 - 7 L 113/11.F -, NVwZ-RR 2011, 701).
  • VG Wiesbaden, 21.01.2014 - 7 K 898/13

    Fraktion "Bürgerliste Wiesbaden" hat Anspruch gegen den Magistrat auf

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass das Auskunftsrecht bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion/den Kontrollrechten der Gemeindevertretung mit dem Steuergeheimnis (Urt. v. 08.05.2013 - 7 K 1454/12.WI) und mit datenschutzrechtlichen Vorschriften als Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (so auch VG Frankfurt, Beschl. v. 25.01.2011 - 7 L 113/11.F) Vorrang genießt.
  • VG Cottbus, 06.07.2017 - 1 L 642/16

    Akteneinsichtsrecht eines Gemeindevertreters

    Selbst wenn mithin eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache noch vor Ablauf der Wahlperiode im Jahr 2019 ergehen würde - was angesichts der derzeitigen Belastung des Gerichts und der Möglichkeit der Beteiligten, Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen, ohnehin zweifelhaft ist -, hätte ein Verweis auf das Hauptsachverfahren für den Antragsteller dennoch jedenfalls zur Folge, dass dieser für eine nicht unerhebliche Dauer der Wahlperiode in der Ausübung der ihm von der Brandenburgischen Kommunalverfassung zugewiesenen Mitwirkungsrechte fortschreitend beschränkt würde (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 7 L 113/11.F -, juris Rn. 33; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 1 B 18/90 u.a. -, juris Rn. 14/15); Hessischer VGH, Beschluss vom 24. März 1983 - 8 TG 715/98 -, juris Rn. 9; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 123 Rn. 148).
  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2015 - 7 K 4213/14

    Der Anspruch auf Beantwortung von Fragen, die Gemeindevertreter oder Fraktionen

    Somit ergibt sich aus den Wertungen des HDSG, dass bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion der Gemeindevertretung mit datenschutzrechtlichen Vorschriften als Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG das Auskunftsrecht der Gemeindevertretung Vorrang genießt (vgl. schon VG Frankfurt, Beschluss v. 25.01.2011 - 7 L 113/11.F -, NVwZ 2011, 701, bestätigt durch HessVGH, B. v. 01.02.2011 - 8 B 174/11).
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