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   OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90   

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OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90 (https://dejure.org/1992,6609)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.1992 - 7 L 121/90 (https://dejure.org/1992,6609)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 1992 - 7 L 121/90 (https://dejure.org/1992,6609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 VwVfG; § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG; § 28 Abs. 3 S. 4 StrlSchV
    Atomrechtliche Genehmigung; Aufhebung; Verfahrensfehler; Einwender; Entscheidungsalternativen; Versagungsermessen; Nebenbestimmung; Menschliches Versagen; Strahlenschutzkommission ; Reaktorsicherheitskommission; Leitlinien; Empfehlungen; Regelwerke; Vorsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Atomrechtliche Genehmigung; Aufhebung; Verfahrensfehler; Einwender; Entscheidungsalternativen; Versagungsermessen; Nebenbestimmung; Menschliches Versagen; Strahlenschutzkommission ; Reaktorsicherheitskommission; Leitlinien; Empfehlungen; Regelwerke; Vorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Die Kompetenz seinerzeit des Bundesministers des Innern, unleugbar schwerwiegende Fragen wie die Bestimmung der Auslegungsstörfälle und damit die Abgrenzung zwischen Störfall-Vorsorge und Restrisikominimierung durch bloße Verwaltungsvorschriften zu regeln, ist indessen seit dem "Kalkar"-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 89) nicht mehr zu bezweifeln.

    Danach dient es einem dynamischen Grundrechtsschutz, wenn die eine ständige Anpassung an den sich ändernden Stand von Wissenschaft und Technik erfordernde Konkretisierung des Vorsorgegebotes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG der Exekutive zugewiesen ist, wobei es aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts, dem es um die Abgrenzung gegenüber den Zuständigkeiten des parlamentarischen Gesetzgebers in diesem Bereich ging, keinen Unterschied macht, ob die Exekutive von ihrer Kompetenz durch Erlaß einer Rechtsverordnung oder einer Verwaltungsvorschrift Gebrauch macht (BVerfGE 49, 138 f [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] ).

    Die "untergesetzliche Standardisierung", d.h. die verbindliche Festsetzung von Auslegungsmerkmalen und Bewertungskriterien durch die Exekutive, entspricht deren vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 89 f) anerkannter Beurteilungsprärogative.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Im übrigen zeichnet sich die erste Teilgenehmigung noch nicht durch jene dogmatische Klarheit im Hinblick auf die Unterscheidung von Konzeptvorbescheid und vorläufigem positiven Gesamturteil aus, wie sie durch die späteren Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1985 (7 C 74.82 - BVerwGE 70, 365 = NVwZ 1985, 341 - Krümmel -) und vom 19. Dezember 1985 (7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 = DVBl 1986, 190 - Wyhl -) hergestellt wurde.

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn eine auf einer besonderen normativen Ermächtigung beruhende Verwaltungsvorschrift, der im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 300/320 f) "normkonkretisierende" Wirkung zukommt, nach Erlaß des Bescheides in Kraft tritt.

    Gleiches gilt für die zugleich mit den Störfall-Leitlinien am 18. Oktober 1983 bekanntgemachten Störfallberechnungsgrundlagen, die zwar von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) beschlossen, aber durch die Verweisung in Nr. 4.2 der Störfall-Leitlinien in diese inkorporiert worden sind und damit gleichfalls den Charakter von (normkonkretisierenden) Verwaltungsvorschriften erhalten haben (vgl. BVerwGE 72, 300/320; Urt. d. Sen. v. 26.6. 1989 - 7 OVG A 108/86, S. 25 f; dazu BVerwG, Beschl. v. 23.5. 1991, DVBl 1991, 883/884).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    b) Die 1. Teilgenehmigung leidet an keinem rechtlich erheblichen Ermittlungs- oder Bewertungsdefizit; sie beruht insbesondere auf einer zureichenden "Datenbasis" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 = DVBl 1988, 148/149 f - Brokdorf).

    Nach der ständigen Rechtsprechung dieses Senats, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist (Urt. v. 22.10.1987 - 7 BVerwG C 4.85 - DVBl 1988, 148/150 = BVerwGE 78, 177/183 f), betrifft die durch § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG vorgeschriebene Schadensvorsorge nur solche Risiken, die wegen des Umgangs mit radioaktivem Material unmittelbar von der genehmigten Kernanlage ausgehen ("anlagenimmanentes Risikopotential"), nicht aber solche, die sich aus dem späteren Umgang mit ihm in anderen Anlagen ergeben könnten ("anlagentranszendentes Risikopotential").

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.12.1982 - 7 A 7/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Dem Vorsorgegebot in Bezug auf das anlagenimmanente Risikopotential radioaktiver Reststoffe und Abfälle ist Genüge getan, wenn zu erwarten ist, daß diese Anlagen extern verbracht oder bis zu einer in absehbarer Zeit zu erwartenden anlagenexternen Anschlußentsorgung anlagenintern zwischengelagert werden können (Beschluß des Sen. v. 30.12.1982 - 7 OVG A 7, 62/80 - DVBl 1983, 187; zuletzt Urt. v. 21.6. 1990 - 7 OVG A 56/88 - S. 9).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Der Kläger kann sich für seine gegenteilige Auffassung nicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1990 (BVerfGE 83, 130 [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87] ) berufen.
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90

    Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Gleiches gilt für die zugleich mit den Störfall-Leitlinien am 18. Oktober 1983 bekanntgemachten Störfallberechnungsgrundlagen, die zwar von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und der Strahlenschutzkommission (SSK) beschlossen, aber durch die Verweisung in Nr. 4.2 der Störfall-Leitlinien in diese inkorporiert worden sind und damit gleichfalls den Charakter von (normkonkretisierenden) Verwaltungsvorschriften erhalten haben (vgl. BVerwGE 72, 300/320; Urt. d. Sen. v. 26.6. 1989 - 7 OVG A 108/86, S. 25 f; dazu BVerwG, Beschl. v. 23.5. 1991, DVBl 1991, 883/884).
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Sie ist die Konsequenz des vom Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen - zuletzt eben in dem Revisionsurteil in dieser Sache - in Übereinstimmung mit dem "Mülheim-Kärlich"-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30/65) vertretenen Standpunkts, daß die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung dem Kläger "Drittschutz nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung seiner materiellen Rechtsposition" gewähren (BVerwGE 75, 285/291).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Sie ist die Konsequenz des vom Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen - zuletzt eben in dem Revisionsurteil in dieser Sache - in Übereinstimmung mit dem "Mülheim-Kärlich"-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30/65) vertretenen Standpunkts, daß die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung dem Kläger "Drittschutz nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung seiner materiellen Rechtsposition" gewähren (BVerwGE 75, 285/291).
  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Bei einem Konzeptvorbescheid bezieht sich diese Prüfung auf die Bewertung der "grundlegenden Auslegungsmerkmale" der Anlage; im Rahmen des vorläufigen Gesamturteils ist zu prüfen, ob die Anforderungen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG unter Berücksichtigung der noch zu treffenden Einzelregelungen bei allen weiteren Teilgenehmigungen einschließlich der Betriebsgenehmigung voraussichtlich erfüllt werden können und somit der Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtanlage "keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen" (so die vom Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 1.9. 1972 - I C 49.70 - DVBl 1972, 678 [BVerwG 16.03.1972 - I C 49/70] /680 - Würgassen - ständig verwendete Formulierung).
  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85

    Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90
    Diese Logik vermag schon deswegen nicht zu überzeugen, weil das Revisionsgericht auch in Fällen, in denen es nach § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO zur Sache entscheiden könnte, sein Ermessen dahingehend ausüben kann, daß es die Sache gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO zurückverweist (BVerwGE 75, 67/72; Kopp aaO RdNr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.1991 - 7 L 110/89

    Änderung des Planfeststellungsbeschlusses; Anfechtungsklage; Änderung des

  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 7 A 31/88

    Teilgenehmigung; Kernkraftwerk; Nukleare Inbetriebsetzung; Probebetrieb;

    Mit der 1. TG vom 4. August 1982 - die Gegenstand des Senatsurteils vom 3. März 199.2 in dem Berufungsverfahren 7 L 121/90 war - ist den Betreibern ein Vorbescheid über den Standort und das Konzept der Anlage sowie die Genehmigung zur Errichtung ihrer wesentlichen Bauteile erteilt worden.

    Bei der hier gegebenen Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die Auslegung von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabstürze überhaupt von dem drittschützenden Vorsorgegebot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG umfaßt wird (vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 3.3. 1992 - 7 L 121/90 - S. 52 ff.).

    Die "anlagenextern" zu realisierende Entsorgungsvorsorge dient nach der ständigen Rechtsprechung dieses Senats nicht dem Drittschutz (vgl. zuletzt Urt. v. 3.3. 1992 - 7 L 121/90 - S. 53 ff.).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1370/93

    Nichtzulassung des Beschwerdeführers als Einwender iSv AtVfV § 8 für die

    b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. März 1992 - 7 L 121/90 -,.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90

    Teilgenehmigung; Konditionierungsanlage; Gorleben; Geltungsbereich des

    b) Selbst ein im Unterbleiben einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu erblickender Verfahrensfehler würde nach der "Niederländer-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. 7 C 29.85 v. 17.12.1986, aaO, = E 75, 285; inzwischen auch Urt. d. Sen. v. 3.4.1992 - 7 L 121/90 -, S. 27 ff.) keinen Aufhebungsanspruch der Kläger begründen, sondern lediglich zu einer Verminderung ihrer Substantiierungspflicht nach § 42 Abs. 2 VwGO führen.
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