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   VG Gelsenkirchen, 14.03.2014 - 7 L 299/14   

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VG Gelsenkirchen, 14.03.2014 - 7 L 299/14 (https://dejure.org/2014,7846)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14.03.2014 - 7 L 299/14 (https://dejure.org/2014,7846)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14. März 2014 - 7 L 299/14 (https://dejure.org/2014,7846)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 14.03.2014 - 7 L 299/14
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes und entspricht der neuen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei Streitigkeiten um eine Fahrerlaubnis in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, vgl. Beschluss vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 -, nrwe.de.
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2015 - 7 K 919/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 14.03.2014 - 7 L 299/14
    Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 919/14 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. Januar 2014 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, aber unbegründet, weil die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers ausfällt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 14.03.2014 - 7 L 299/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sowie hinreichend bestimmt ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 14. November 2013 - 16 B 1146/13 - m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2015 - 7 K 919/14

    Fahrerlaubnis, Entziehung

    Die Kammer hat einen Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 24. Januar 2014 mit Beschluss vom 14. März 2014 - 7 L 299/14 - abgelehnt.

    Hierzu hat die Kammer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Beschluss vom 14. März 2014 - 7 L 299/14 - ausgeführt:.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde des Klägers gegen den Eilbeschluss der Kammer durch Beschluss vom 27. Juni 2014 - 7 L 299/14 - zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Anordnung des Beklagten zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vom 22. November 2013 sei formell und materiell rechtmäßig.

  • VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 14 K 232/14

    MPU-Gutachtensanordnung nur aufgrund weit überdurchschnittlicher Alkoholgewöhnung

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2013 - 16 B 1146/13 -, Rn. 7, juris, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2013 - 16 A 2704/12 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.09.2008 - 16 B 749/08 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.03.2014- 7 L 299/14 -, Rn. 6, juris.
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