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   VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20   

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https://dejure.org/2020,13793
VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20 (https://dejure.org/2020,13793)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.06.2020 - 7 L 367/20 (https://dejure.org/2020,13793)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 7 L 367/20 (https://dejure.org/2020,13793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Das Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronaschutz-Verordnung: Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Spielraum bei stufenweisen Lockerungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 13 B 557/20

    Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bis auf Weiteres rechtmäßig

    Auszug aus VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20 NE -, juris, Rn. 44 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20 NE -, juris, Rn. 48 ff. mit weiteren Nachweisen.

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20
    Zudem sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25, wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris, insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20
    Zudem sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25, wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris, insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20

    SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung: Tanzschule bleibt geschlossen

    Auszug aus VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20
    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 81/20 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus VG Aachen, 05.06.2020 - 7 L 367/20
    Zudem sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungsgeber bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris, Rn. 25, wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, juris, insbesondere, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes nur begrenzte Lockerungen zu vertreten sind und wegen ihrer Vielzahl nicht alle Angehörigen vergleichbarer Gruppen einbezogen werden können.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 13 MN 229/20

    Corona-Virus; Infektionsgefahr; Shisha-Bar

    Hieran gemessen kann die Ungleichbehandlung von Shisha-Bars gegenüber den von der Antragstellerin aufgeführten Rauchergaststätten nicht abschließend beurteilt werden (vgl. zur Gleichbehandlung einer Shisha-Bar: OVG Bremen, Beschl. v. 19.6.2020 - 1 B 176/20 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.5.2020 - 1 S 1528/20 -, juris Rn. 38; VG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2020 - 15 E 2321/20 -, veröffentlicht unter justiz.hamburg.de, S. 15; VG Aachen, Beschl. v. 5.6.2020 - 7 L 367/20 -, V.n.b.).
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