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   VG Mainz, 03.09.2007 - 7 L 491/07.MZ   

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VG Mainz, 03.09.2007 - 7 L 491/07.MZ (https://dejure.org/2007,65787)
VG Mainz, Entscheidung vom 03.09.2007 - 7 L 491/07.MZ (https://dejure.org/2007,65787)
VG Mainz, Entscheidung vom 03. September 2007 - 7 L 491/07.MZ (https://dejure.org/2007,65787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht auf generelle Aufhebung eines Verkehrszeichens - nur Recht auf Ausnahmegenehmigung - Kein Schwerlastverkehr auf Wirtschaftsweg, der nur für Fahrzeuge mit zuässigem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen befahrbar ist

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, auf die Gerichtsakten 7 L 491/07.MZ, 7 L 499/07.MZ, 1 C 10911/09.OVG mit Beiakten ( 2 Heftungen), 1 C 11248/07.OVG, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (1 Ordner der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Referat 71 Abgrabungen/Aufschüttungen Firma R.-K., ehemals Firma S. Bingen-Dromersheim), 1 Hefter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Bingen-Dromersheim, Sandabbau Firma G.)), 1 Hefter Verwaltungsvorgänge der Beklagten, 2 Hefter des Stadtrechtsausschusses der Beklagten, 1 Hülle der Beklagten mit Luftbildern und Lageplänen), den Hefter mit Anlagen zu Schriftsätzen der Klägerin sowie die Gerichtsakten 1 A 10482/09.OVG.

    Diesen Willen, die aus ihrer Sicht und zugleich aus Sicht der unteren Wasserbehörde ausreichende und fortbestehende landespflegerische Genehmigung auf die Klägerin zu übertragen hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen sowohl in dem vorangegangenen Eilverfahren als auch in dem gerichtlichen Verfahren um die Wegebenutzung mit Schreiben vom 13. August 2007 (Bl. 85 GA 1 A 10482/09.OVG) und vom 14. September 2007 (Bl. 174 f. GA 7 L 491/07.MZ) bestätigt.

    Wenn dies in dem Text des Bescheides auch nicht klar zum Ausdruck kommt, so war jedenfalls der Klägerin als Empfängerin des seinerzeitigen Bescheides geläufig, dass hierdurch - u. a. - eine Regelung getroffen werden sollte bezüglich der Flächen, die die Klägerin durch den Pachtvertrag vom 16. August 1983 (Bl. 53 ff. GA 7 L 491/07.MZ) von der Firma K. gepachtet hatte.

    Der dort zunächst abbauenden Fa. K. wurde im November 1982 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf einen "Antrag gemeinsam mit Fa. G./Antrag vom 04.11.1982" die Genehmigung zur Nutzung von Wirtschaftswegen "von Grenze Aspisheim entlang Mob-Stützpunkt über den Grenzweg Gau-Algesheim bis Grube" erteilt, also für die Strecke die die Verbindung der vorgenannten Grundstücke zu der im Süden davon verlaufenden K 14 darstellt (Bl. 86 ff. GA - 7 L 491/07.MZ -).

    Sie hat nämlich mit Schreiben vom 25. April 2007 der Beklagten einen Vertrag vorgelegt, der den vorgenannten Anforderungen genügt (Bl. ff. GA 7 L 491/07.MZ).

    Eine entsprechende Konkretisierung ihres Vorbringens hätte der Klägerin allerdings naheliegen müssen angesichts des Umstandes, dass das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Beschluss vom 3. September 2007 (7 L 491/07.MZ) und der 7. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 28. November 2007 (7 B 10970/07.OVG) u.a. darauf abgestellt haben, dass der Ausbauzustand der Wege für die von der Klägerin beabsichtigte Nutzung unzureichend sei.

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