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   OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96   

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OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96 (https://dejure.org/1997,11447)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.1997 - 7 L 651/96 (https://dejure.org/1997,11447)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 1997 - 7 L 651/96 (https://dejure.org/1997,11447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 7 A 1556/92
  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260/265 = DÖV 1990, 29/30) kommt der Genehmigungsbehörde in diesem Zusammenhang.

    Das Ausgestaltungsrecht schließt jedoch nicht das Recht auf Eröffnung eines neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Verkehrs ein (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260/262).

    Schließlich ist der Genehmigungsbescheid nicht deshalb fehlerhaft, weil die Beklagte bei der ihr obliegenden Abwägung die mit dem beantragten grenzüberschreitenden Verkehr verbundenen Vorteile für die Beigeladene gegenüber den sich hieraus möglicherweise ergebenden Nachteilen im Bereich der von der Klägerin bedienten Verkehre nicht in der nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gebotenen Weise (Urteil vom 28. Juli 1989, a.a.O.) gewichtet hätte.

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn aus anderen als den in § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG im einzelnen aufgeführten Versagungsgründen eine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen zu befürchten ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159/169).

    Die Lücke im Verkehrsangebot, die geschlossen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159/161), sieht die Beigeladene im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Großbritannien und Rußland, nicht aber im überregionalen Verkehr auf den deutschen Teilstrecken dieser Relation.

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67

    Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Linienverkehrs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Vielmehr muß die Ausgestaltung eines bestehenden Verkehrs die Einrichtung des neuen Verkehrs überflüssig machen (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1968 - VII C 64.67 - BVerwGE 30, 257/262).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Denn unabhängig davon kann niemanden ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müßte (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 = GewArch 1994, 110; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. März 1982 - X 575 u.a./77 -, DVBl 1982, 966, Leitsatz 16; dem folgend BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 7 C 65.82 -, DVBl 1986, 190/193).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Denn unabhängig davon kann niemanden ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müßte (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 = GewArch 1994, 110; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. März 1982 - X 575 u.a./77 -, DVBl 1982, 966, Leitsatz 16; dem folgend BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 7 C 65.82 -, DVBl 1986, 190/193).
  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Es ist anerkannt, daß diese Vorschriften auch dem Schutz der rechtlichen Interessen eines vorhandenen Verkehrsunternehmers dienen, der im Bereich des neu beantragten Linienverkehrs einen solchen betreibt (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1980 - 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; Senatsurteil vom 15. März 1990 - 7 OVG A 69/88 -, UA S. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - X 575/77

    Erste Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Süd in Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Denn unabhängig davon kann niemanden ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müßte (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 = GewArch 1994, 110; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. März 1982 - X 575 u.a./77 -, DVBl 1982, 966, Leitsatz 16; dem folgend BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 7 C 65.82 -, DVBl 1986, 190/193).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1990 - 7 A 69/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96
    Es ist anerkannt, daß diese Vorschriften auch dem Schutz der rechtlichen Interessen eines vorhandenen Verkehrsunternehmers dienen, der im Bereich des neu beantragten Linienverkehrs einen solchen betreibt (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1980 - 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; Senatsurteil vom 15. März 1990 - 7 OVG A 69/88 -, UA S. 11).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Oktober 1997 (Az. 7 L 651/96, Juris) § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG im grenzüberschreitenden Linienverkehr für anwendbar erachtet.

    Aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1997 (a.a.O.) kann die Antragstellerin schon deshalb nichts zu ihren Gunsten herleiten, weil die dieser Entscheidung zugrunde liegende Drittanfechtungsklage die Rechtmäßigkeit einer am 14. November 1991 erteilten und durch Widerspruchsbescheid vom 30. März 1992 bestätigten Genehmigung zum Gegenstand hatte.

  • VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01255

    Genehmigung für eine grenzüberschreitende Direktbuslinie von Nürnberg nach Prag

    Im Übrigen genügt es nicht - wie die Verwendung des Plurals ("Liniendienste") ergibt und durch den Satz "es sei denn, die genehmigten Liniendienste werden nur von einem einzigen Verkehrsunternehmen erbracht" unterstrichen wird -, dass ein einzelner genehmigter Liniendienst durch einen hinzutretenden Konkurrenten in Bedrängnis gebracht wird (vgl. Urteil des Nds. OVG vom 6.10.1997, 7 L 651/96).
  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 7 K 2889/07

    Klage eines Omnibusunternehmens gegen eine einem anderen Unternehmen erteilte

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, DVBl. 2000, 1614, vom 16. Juli 1980 - 7 C 25.78 -, Buchholz 442.01, § 13 PBefG Nr. 25, vom 25. Oktober 1968 - 7 C 90.66 -, NJW 1969, 708; Bayer. VGH, Urteil vom 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, BayVBl. 2008, 436; Nds. OVG, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 7 L 651/96 -, juris; Frers, Die Konkurrentenklage im Gewerberecht, DÖV 1988, 670.
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