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   VG Köln, 18.07.2008 - 7 L 721/08   

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https://dejure.org/2008,30347
VG Köln, 18.07.2008 - 7 L 721/08 (https://dejure.org/2008,30347)
VG Köln, Entscheidung vom 18.07.2008 - 7 L 721/08 (https://dejure.org/2008,30347)
VG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 7 L 721/08 (https://dejure.org/2008,30347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Betreibens und Anwendens eines Lasergeräts der Klasse 3B; Stimulation von Akupunkturpunkten am Ohr zum Zweck der Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion und Stressbewältigung; Fehlen einer ausreichenden Ausbildung und ausreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Düsseldorf, 05.07.2012 - 7 L 798/12

    Untersagung der Heilkunde; Lasertherapie; Raucherentwöhnung;

    Insbesondere kann hier anders als in dem von dem VG Köln entschiedenen Fall, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 7 L 721/08 -, juris, von einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) nicht ausgegangen werden.

    Für die Beurteilung der Anforderungen, die an die sachgerechte Handhabung des fraglichen Lasergeräts zu stellen sind, ist in erster Linie auf die Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung abzustellen, vgl. dazu VG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 7 L 721/08 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 13 B 1488/08

    Untersagung der Durchführung einer Laser-Ohrakupunktur durch eines Kosmetikerin;

    Der Senat schließt sich den Darlegungen des VG zum Begriff der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes sowie dessen Wertung an, dass es sich bei dem von der Antragstellerin eingesetzten LaserPen um ein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt (vgl. VG Köln, Beschluss vom 18.7.2008 - 7 L 721/08 -) und dass bei der diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eigenen summarischen Prüfung die in Frage stehende Ordnungsverfügung rechtmäßig sein dürfte.
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