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   VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15   

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VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15 (https://dejure.org/2015,41100)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.12.2015 - 7 L 761.15 (https://dejure.org/2015,41100)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 7 L 761.15 (https://dejure.org/2015,41100)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreit geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, Rn. 7 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Die Norm begründet jedoch lediglich eine zeitliche Obergrenze (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - juris, Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Indes sieht das Gericht im Hinblick auf das Interesse der Beigeladenen, zeitnah Klarheit über ihre Beförderungsaussichten zu erlangen, davon ab, die Dauer der Untersagung bis zur Rechtskraft der Auswahlentscheidung zu erstrecken, da eine Frist von 14 Tagen nach erneuter Auswahl genügt, um dem berechtigten Interesse der Antragstellerin an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, EA, S. 20).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich in entsprechender Anwendung von § 114 VwGO auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zum Vorstehenden Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13

    Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Auch unterhalb der genannten Höchstgrenze ist die Beurteilung nicht mehr aktuell, wenn in der Folge Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht eingetreten sind, aufgrund derer sich auch das Leistungsbild des Beamten verändert hat, beispielsweise einschneidende Änderungen eingetreten oder andere Aufgaben wahrgenommen worden sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2013 - OVG 6 S 32.13 - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bewerber aufgrund ihrer Leistungen zu befördern sind, ist als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl zumindest offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).
  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Sollte die Entscheidung über den Widerspruch der Antragstellerin gegen ihre Nichtauswahl erneut zu ihren Lasten ausgehen, ist der Antragstellerin zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. erneut gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49/11 -, juris, RdNr. 45; VG Berlin, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 7 L 112/16 -, juris, vom 08.02.2016 - 28 L 229/15 -, juris, vom 29.12.2015 - 7 L 761/15 -, juris und vom 26.11.2015 - 5 L 206/15 -, juris).
  • VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16

    Anfechtungsklage gegen Vorabinformationen über Konzessionserteilung (

    Zweifel sind allerdings insoweit angebracht, als es auch in beamtenrechtlichen Auswahlentscheidungen nicht selten vorkommt, dass ein unterlegener Bewerber die Auswahl mehrerer Konkurrenten angreift (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 7 L 761.15 -, nachfolgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, jeweils juris).
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