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   VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA   

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VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA (https://dejure.org/2010,29243)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA (https://dejure.org/2010,29243)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03. August 2010 - 7 L 898/10.DA (https://dejure.org/2010,29243)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2008 - 9 S 494/08

    Plagiat in einer Dissertation

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Mit dieser Meinung befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit allen Verwaltungsgerichten, die eine Rücknahme des Doktorgrades wegen Fehlens einer landesgesetzlichen Sonderregelung oder aus anderen Gründen auf die allgemeinen Rücknahmebestimmungen der jeweiligen Landesgesetze stützen (z. B. § 48 Abs. 1 HVwVfG: VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris; Art. 48 BayVwVfG: Bay. VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281; § LVwVfG Bad.-Württ.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

    Es ist für die Ursächlichkeit der von der Antragstellerin begangenen Täuschung auch nicht von Bedeutung, ob ihr für eine korrekte, andere Arbeit, als sie sie tatsächlich vorgelegt hat, der Doktorgrad verliehen worden wäre, maßgeblich ist allein die vorgelegte Arbeit (VGH Baden-Württemberg, st. Rspr., vgl. Urt. v. 18.11.1980 - IX 1302/78 -, ESVGH 31, 54; Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

    Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus fremden Werken ohne hinreichende Kennzeichnung verstößt daher gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und schließt damit die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1980, a.a.O.; Beschl. v. 13.10.2008, a.a.O.; Bay.VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281).

    Die Vorgehensweise der Antragstellerin enthält einen schweren Verstoß gegen die wesensprägenden Grundsatzmerkmale wissenschaftlichen Arbeitens, weil sich die Übernahme fremder Passagen nicht auf einzelne Gedanken, sondern ganze Sinneinheiten bezieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008, a.a.O.) und fast alle, auch zentrale Teile der Arbeit betrifft.

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 12 E 2262/05

    Entziehung eines Doktorgrades wegen Täuschung

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Mit dieser Meinung befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit allen Verwaltungsgerichten, die eine Rücknahme des Doktorgrades wegen Fehlens einer landesgesetzlichen Sonderregelung oder aus anderen Gründen auf die allgemeinen Rücknahmebestimmungen der jeweiligen Landesgesetze stützen (z. B. § 48 Abs. 1 HVwVfG: VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris; Art. 48 BayVwVfG: Bay. VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281; § LVwVfG Bad.-Württ.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

    Es entspricht - von der Rechtsprechung anerkannten - Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens, Textpassagen aus Werken anderer Autoren kenntlich zu machen und alle verwendeten Hilfsmittel offenzulegen (Schroeder, Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, NWVBl. 2010, 176, 179 m. Nw.; VG B-Stadt, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris).

    Somit ist das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, an der Übereinstimmung von akademischer Leistung und akademischem Titel und am Ansehen der den akademischen Titel verleihenden Universität (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 23.05.2007, a.a.O.) höher zu bewerten als die beruflichen und sozialen Folgen für die Antragstellerin.

  • VGH Hessen, 23.09.1999 - 8 TZ 4151/98

    Entziehung des Doktorgrades - Zuständigkeit des Fachbereiches

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn es angesichts des Umfangs der Täuschung und der verschleiernden Verhaltensweise des Promotionsbewerbers angebracht ist, dass dieser nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache weitere Vorteile aus der Führung des Doktorgrades zieht (Hess. VGH, Beschl. v. 23.09.1999 - 8 TZ 4151/98 -, HessVGRspr 2000, 9 = DVBl. 2000, 717 = NVwZ-RR 2000, 681).

    Dies kann dazu führen, dass der betroffene Fachbereich einen Ansehensverlust erleidet, wenn er nicht entschieden reagiert (so auch Hess. VGH, Beschl. v. 23.09.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.2006 - 6 B 67.06

    Rücknahme einer Promotionsentscheidung; Rückgriff auf die allgemeinen

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, die ohnehin nur seltenen Fälle der Rücknahme von Promotionsentscheidungen seien zu vielfältig, um die Einzelheiten für alle in Betracht kommenden Konstellationen über die allgemeinen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren hinaus normativ festzulegen (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2006 - 6 B 67/06 -, juris).

    In einem solchen Fall gehe es nicht um eine inhaltliche (Neu-)Bewertung der Dissertation, in deren Zusammenhang spezielle Regelungen angezeigt sein könnten (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2006, a.a.O., mit Hinweis auf sein Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262), sondern um die Klärung der Frage, ob die Dissertation wissenschaftlichen Mindeststandards im Sinne der Promotionsordnung genügt.

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 7 BV 05.388

    Rücknahme einer Promotion; Verwendung von Fremdtexten ohne bzw. mit

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Mit dieser Meinung befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit allen Verwaltungsgerichten, die eine Rücknahme des Doktorgrades wegen Fehlens einer landesgesetzlichen Sonderregelung oder aus anderen Gründen auf die allgemeinen Rücknahmebestimmungen der jeweiligen Landesgesetze stützen (z. B. § 48 Abs. 1 HVwVfG: VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris; Art. 48 BayVwVfG: Bay. VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281; § LVwVfG Bad.-Württ.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

    Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus fremden Werken ohne hinreichende Kennzeichnung verstößt daher gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und schließt damit die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1980, a.a.O.; Beschl. v. 13.10.2008, a.a.O.; Bay.VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1980 - IX 1302/78

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Es ist für die Ursächlichkeit der von der Antragstellerin begangenen Täuschung auch nicht von Bedeutung, ob ihr für eine korrekte, andere Arbeit, als sie sie tatsächlich vorgelegt hat, der Doktorgrad verliehen worden wäre, maßgeblich ist allein die vorgelegte Arbeit (VGH Baden-Württemberg, st. Rspr., vgl. Urt. v. 18.11.1980 - IX 1302/78 -, ESVGH 31, 54; Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

    Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus fremden Werken ohne hinreichende Kennzeichnung verstößt daher gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und schließt damit die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1980, a.a.O.; Beschl. v. 13.10.2008, a.a.O.; Bay.VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    In einem solchen Fall gehe es nicht um eine inhaltliche (Neu-)Bewertung der Dissertation, in deren Zusammenhang spezielle Regelungen angezeigt sein könnten (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2006, a.a.O., mit Hinweis auf sein Urt. v. 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262), sondern um die Klärung der Frage, ob die Dissertation wissenschaftlichen Mindeststandards im Sinne der Promotionsordnung genügt.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (so grundlegend: BVerwG, Urt. v. 29.06.1961 - VI C 148.59 -, BVerwGE 12, 284; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., § 40 Rdnr. 44 m. w. Nw.).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 10.09.1992 - 5 C 80/88 ,- juris; vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.1987 - 5 C 26/84 -, BVerwGE 78, 101 = DÖV 1988, 389 = NVwZ 1988, 829).
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 6 UE 2779/88

    Erstes Juristisches Staatsexamen: Täuschung bei Examenshausarbeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10
    Für die Täuschung im Sinne von § 27 Satz 1 HHG genügt der bedingte Vorsatz (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.06.1989 - 6 UE 2779/88 -, DVBl. 1989, 1277, zum Begriff der Täuschungshandlung im Sinne des § 18 Abs. 1 S. 1 JAG 1985; VG B-Stadt, a.a.O.).
  • VG Darmstadt, 14.04.2011 - 3 K 899/10

    Entziehung eines Doktorgrads

    Mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA - hat die vormalige 7. Kammer des erkennenden Gerichts die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom ... wiederhergestellt, im Übrigen jedoch den Antrag abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, den Inhalt der beigezogenen Behördenakten der Beklagten (ein Heft Verwaltungsverfahrensakte, ein Ordner Fachbereichsakte, ein Heft Promotionsakte), die Dissertation der Klägerin als Buch mit dem Titel: "...", M.-Verlag, ..., sowie ein Band Gerichtsakten des VG Darmstadt in dem Verfahren 7 L 898/10.DA verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gewesen sind.

    Es ist nicht erforderlich, dass der Umfang einer behaupteten Täuschung und auch die Zeitdauer des Entzugs des Doktorgrads näher geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2006 - 6 B 67/06 -, Buchholz 31.6 § 48 VwVfG Nr. 116; VG B-Stadt, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris; Bay. VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285; VG Darmstadt, Beschl. v. 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA -).

    Hierzu hat das Gericht in dem Beschluss vom 03.08.2010 in dem Eilverfahren gleichen Rubrums 7 L 898/10.DA (S. 6 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt:.

    44 Es ist für die Ursächlichkeit der von der Klägerin begangenen Täuschung auch nicht von Bedeutung, ob ihr für eine korrekte, andere Arbeit, als sie sie tatsächlich vorgelegt hat, der Doktorgrad verliehen worden wäre, maßgeblich ist allein die vorgelegte Arbeit (VG Darmstadt, Beschl. v. 03.08.2010, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, st. Rspr., vgl. Urt. v. 18.11.1980 - IX 1302/78 -, ESVGH 31, 54; Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    "Der Senat geht in Bezug auf die bei wissenschaftlichen Arbeiten einzuhaltende Methodik grundsätzlich davon aus, dass die daran zu stellenden Anforderungen - insbesondere an die Kennzeichnung der Übernahme fremder Texte - in der aktuellen Rechtsprechung im Wesentlichen zutreffend beschrieben werden (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung z.B. VG Bremen, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 V 1056/12 - VG Schwerin, Urt. v. 9.4.2013 - 3 A 354/12 - VG Karlsruhe, Urt. v. 4.3.2013 - 7 K 3335/11 - VG Köln, Urt. v. 6.12.2012 - 6 K 2684/12 -, NWVBl. 2013, 154; VG Freiburg, Urt. v. 23.5.2012 - 1 K 58/12 - VG Köln, Urt. v. 22.3.2012 - 6 K 6097/11 - VG Gießen, Urt. v. 15.9.2011 - 3 K 474/10.GI - VG Darmstadt, Urt. v. 14.4.2011 - 3 K 899/10.DA - VG Darmstadt, Beschl. v. 3.8.2010 - 7 L 898/10.DA - vgl. auch schon Senatsbeschl. v. 18.5.2009 - 2 ME 96/09 -, NJW 2009, 2394; ferner den Gesamtüberblick über Fragen der wissenschaftlichen Redlichkeit bei von Bargen, JZ 2013, 714).
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