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   OVG Niedersachsen, 04.05.2004 - 7 LA 110/04   

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https://dejure.org/2004,26565
OVG Niedersachsen, 04.05.2004 - 7 LA 110/04 (https://dejure.org/2004,26565)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2004 - 7 LA 110/04 (https://dejure.org/2004,26565)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 7 LA 110/04 (https://dejure.org/2004,26565)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2004 - 7 LA 110/04
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6. 1997 - 3 C 22.96-, NJW 1998, 2233 (2234) m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellende Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 57 m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 - und Beschluss vom 25. Januar 2006 - 8 LA 85/05 -, DWW 2006, 210).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 - und Beschluss vom 25. Januar 2006 - 8 LA 85/05 -, DWW 2006, 210).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

    Mithin ist das durch § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG grundsätzlich eröffnete Ermessen dahingehend intendiert, dass eine nach § 34c Abs. 1 GewO erteilte Erlaubnis bei einer nachträglich eingetretenen gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers im Regelfall zu widerrufen ist, wenn nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21. März 2018 - 22 ZB 17.2358 -, juris Rz. 14; NdsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 -, juris Rz. 4).
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