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   OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12   

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OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12 (https://dejure.org/2014,14632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2014 - 7 LA 168/12 (https://dejure.org/2014,14632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 7 LA 168/12 (https://dejure.org/2014,14632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 NStrG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 NStrG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NStrG § 38 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 NStrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 807
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Dies gilt auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG, auf den stattdessen in § 38 Abs. 4 Nr. 6 NStrG verwiesen wird, nur deshalb nicht anzuwenden ist, weil seine tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3. 2005 - BVerwG 4 A 18.04 -, BVerwGE 123, 152 [156]).

    Der Tatbestand des § 41 Abs. 1 BImSchG reicht seinerseits nicht weiter als die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), nach deren § 2 Abs. 1 bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sicherzustellen ist, dass der Beurteilungspegel einen der dort genannten Grenzwerte nicht überschreitet (BVerwG, Urt. v. 17.3. 2005 - BVerwG 4 A 18.04 -, a. a. O., S. 155).

    Wie sich aus dem § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt, kommt es indessen im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung allein auf den Verkehrslärm an, der von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht; Lärm, der nicht gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von ihr nicht berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 17.3. 2005 - BVerwG 4 A 18.04 -, a. a. O., S. 155).

    Bereits die Notwendigkeit einer solchen Berücksichtigung setzt aber voraus, dass es sich um eine mehr als unwesentliche Erhöhung handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3. 2005 - BVerwG 4 A 18.04 -, a. a. O., S. 157 f.).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Dieser Auftrag verlangt im Gegenteil, dass sich Lärmbegutachtungen strikt an die Vorgaben der Verordnung und der in Bezug genommenen Richtlinien halten (BVerwG, Urt. v. 9.6. 2010 - BVerwG 9 A 20.08 -, NVwZ 2011, 177 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 102).

    Eine Kritik, die im Wesentlichen in der als Gewissheit vorgetragenen, in Wahrheit aber nur laienhaften Vermutung besteht, die Geräuschentwicklung an einem "Knotenpunkt" (hier der Einmündung des E. Weges in die C. Straße) werde durch das an den materiell-gesetzlichen Vorgaben orientierte Berechnungsverfahren nur unzureichend berücksichtigt, sodass die voraussichtliche Lärmbelastung nicht wirklichkeitsnah abgebildet sei, genügt nicht, um eine den an den materiell-gesetzlichen Vorgaben orientierte Lärmprognose zu erschüttern (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6. 2010 - BVerwG 9 A 20.08 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 108).

    Die Kläger müssen es vielmehr hinnehmen, dass die Verkehrslärmschutzverordnung nur bestimmte, vom Verordnungsgeber für die Geräuschentwicklung als besonders gewichtig angesehene Parameter in Form besonderer Lärmzuschläge berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 9.6. 2010 - BVerwG 9 A 20.08 -, a. a. O., Langtext Rn. 106).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Im Falle der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe müssen diese daher grundsätzlich jeweils selbständig dargelegt werden (Nds. OVG, Beschl. v. 4.9. 2012 - 7 LA 17/11 - und Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, NVwZ-RR 2009, 360, m. w. N.).

    Denn es obliegt nicht dem Oberverwaltungsgericht, sondern gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dem Rechtsbehelfsführer, einzelne Zulassungsgründe ausdrücklich oder konkludent zu bezeichnen und ihnen dann jeweils diejenigen Elemente seiner Kritik an der erstinstanzlichen Entscheidung klar zuzuordnen, mit denen er das Vorliegen des jeweiligen Zulassungsgrundes darlegen möchte (Nds. OVG, Beschl. v. 4.9. 2012 - 7 LA 17/11 - und Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, a. a. O.).

    Dagegen kann es zur Unzulässigkeit eines Zulassungsantrags in seiner Gesamtheit führen, wenn es ein Zulassungsantragsteller nicht nur unterlässt, den jeweils geltend gemachten Zulassungsgrund ausdrücklich zu bezeichnen, sondern er darüber hinaus in seiner Antragsbegründung Darlegungen miteinander vermengt, die verschiedenen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (Nds. OVG, Beschl. v. 4.9. 2012 - 7 LA 17/11 - und Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2006 - 5 LA 347/04

    Entscheidungserheblichkeit des nichtgehörten Vorbringens als Voraussetzung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Zur Widerlegung dieser Vermutung bedarf es der Darlegung besonderer Umstände im Einzelfall (BVerfG, Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]; Nds. OVG, Beschl. v. 3.7.2006 - 5 LA 347/04 -, NJW 2006, 3018 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 2).

    Sieht ein Beteiligter von einer förmlichen Beweisantragstellung im Termin ab und belässt es bei seinen vorbereitenden Schriftsätzen, besteht deshalb unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig keine Notwendigkeit, dass das Gericht in den Entscheidungsgründen eigens darlegt, weshalb es das Begehren nach einer Beweiserhebung nicht aufgegriffen, sondern hiervon gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 VwGO abgesehen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 3.7. 2006 - 5 LA 347/04 -, NJW 2006, 3018 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Deshalb und weil die Darlegungspflicht des Zulassungsantragstellers dem Revisionsrecht nachgebildet ist, sind in einem solchen Falle an die zur Erhebung einer Aufklärungsrüge nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegungen keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Der Zulassungsantragsteller muss substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn sich die Einholung eines weiteren Gutachtens wegen fehlender Eignung der bereits vorliegenden Gutachten oder Stellungnahmen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 5.12.2008 - BVerwG 9 B 28.08 -, NVwZ 2009, 320 Rn. 4).

    Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind ungeeignet, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht ( a) sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen ( b) , oder wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen ( c) (BVerwG, Beschl. v. 5.12.2008 - BVerwG 9 B 28.08 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Ein Tatsachengericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann sich grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht sowohl auf Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat, als auch auf ein Gutachten, das von einer beteiligten Behörde erst während eines gerichtlichen Verfahrens eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 13.3. 1992 - BVerwG 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268).

    Sind solche Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen in den behördlichen oder gerichtlichen Akten bereits vorhanden, liegt die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO i. V. m. den §§ 404 Abs. 1 ZPO und 412 Abs. 1 ZPO in seinem richterlichen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.3. 1992 - BVerwG 4 B 39.92 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist nur dann verletzt, wenn das Urteil auf Tatsachen- und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO) oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 [143]).
  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
    So weisen etwa die durch Lichtzeichen geregelten Einmündungen gegenüber anderen Einmündungen Besonderheiten auf, die sich aus den Zyklen einer Lichtzeichenanlage ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6. 2009 - BVerwG 9 VR 1.09 -, NVwZ-RR 2009, 753 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 16).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

  • BVerwG, 04.09.2003 - 4 B 76.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Grundlage der Lärmberechnungen für

  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09

    Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

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