Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit eines Familienasyl begehrenden Kindes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 Abs 2 S 1 AsylVfG; § 71 Abs 1 AsylVfG; § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG; § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG
Antragstellung; Auslegung; Darlegungsgebot; Familienasyl; Folgeantrag; grundsätzliche Bedeutung; Minderjährigkeit; Zeitpunkt - Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 26 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
D (A), Familienasyl, Folgeantrag, Kinder, Minderjährige, Zeitpunkt, Antragstellung, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 28.06.2004 - 5 A 4556/01
- OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02
Familienasyl; maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit von Kindern; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG mit dem Begriff des Zeitpunkts der Asylantragstellung, zu dem ein Familienasyl begehrendes Kind minderjährig sein muss, in einem Folgeantragsverfahren grundsätzlich den Zeitpunkt des Folgeantrags meint (…BVerwG, Urt. v. 13.8. 1996 - 9 C 92.95 -, BVerwGE 101, 341; Urt. v. 17.12.2002 - 1 C 10.02 -, BVerwGE 117, 283).Höchstrichterlich geklärt ist ferner, dass Kindern eines Asylberechtigten, die als Minderjährige im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Einreise oder mit der Antragstellung des Stammberechtigten Asylanträge gestellt haben, Familienasyl nach § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG auch dann zu gewähren ist, wenn sie ihre Folgeanträge wegen der Dauer des Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten (Urt. v. 17.12.2002, aaO).
Das aber wäre der Fall, wenn ein Folgeantrag der Kinder nach unanfechtbarer Ablehnung ihres Erstantrags und nachträglicher Anerkennung eines Elternteils - aufgrund des gleichzeitig (oder in unmittelbarem Zusammenhang) gestellten Asylantrags - allein deshalb erfolglos bliebe, weil sie inzwischen (und letztlich wegen der Verfahrensgestaltung des Bundesamts oder der Gerichte) volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).
- BVerwG, 13.08.1996 - 9 C 92.95
Asylrecht - Zeitpunkt der Antragstellung eines minderjährigen Kindes auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG mit dem Begriff des Zeitpunkts der Asylantragstellung, zu dem ein Familienasyl begehrendes Kind minderjährig sein muss, in einem Folgeantragsverfahren grundsätzlich den Zeitpunkt des Folgeantrags meint (BVerwG, Urt. v. 13.8. 1996 - 9 C 92.95 -, BVerwGE 101, 341;… Urt. v. 17.12.2002 - 1 C 10.02 -, BVerwGE 117, 283).Hingegen hat der Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt, dass - gegebenenfalls seit längerem - volljährige Kinder eines Asylberechtigten, die irgendwann einmal einen längst erledigten Asylantrag gestellt haben, bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG das Wiederaufgreifen ihres Verfahrens sollen verlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.8. 1996, aaO).
- OVG Berlin, 27.01.1995 - 3 B 5.94
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
Derartige weitreichende Wirkungen hätten jedoch einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft (vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 27.1. 1995 - 3 B 5.94 -, Juris).Der Gesichtspunkt, dass sich eine etwaige längere Verfahrensdauer für die Kinder nicht nachteilig auswirken soll, greift - wie zudem bereits obergerichtlich entschieden ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 27.1. 1995, aaO) - mithin in den Fällen nicht ein, in denen das erste Asylverfahren durch Rücknahme oder durch bestandskräftige Ablehnung des Asylantrags abgeschlossen war und ein Folgeantrag erst nach Volljährigkeit gestellt wurde.
- BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04
An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage durch Auslegung des Gesetzes ergibt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 31.7. 1987 - 5 B 49.87 -, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14).
- OVG Niedersachsen, 10.08.2006 - 7 LA 303/04
Problem des Drittschutzes atomrechtlicher Beförderungsgenehmigungen; …
Eine derartige Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 01.02.2005 - 7 LA 200/04 -, juris; sowie zuletzt Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -). - VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 K 11.30390
Iran; Folgeverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Familienflüchtlingsschutz; …
Familienasyl nach § 26 Abs. 2 AsylVfG ist auch dann zu gewähren, wenn die Folgeanträge allein aufgrund der Dauer des behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, U.v. 19.03.2002, Az.: 4 L 165/01, NordÖR 2003, 42; OVG Lüneburg, B.v. 01.02.2005, Az.: 7 LA 200/04).Nach der zitierten Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 17.12.2002, Az.: 1 C 10/02, BVerwGE 117, 283; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 19.03.2002, Az.: 4 L 165/01, NordÖR 2003, 42; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 01.02.2005, Az.: 7 LA 200/04) ist nicht auf die Stellung des Zeitpunkts der Stellung des Folgeantrags, sondern des Erstantrags abzustellen.
- OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen …
Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 LA 201/06
Bewertung unterschiedlicher sachverständiger Aussagen zur Rechtmäßigkeit einer …
Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris). - OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06
Klärungsbedüftigkeit einer Rechtsfrage wegen fehlender berufungsrechtlicher und …
Eine derartige Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtssache nur dann, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris). - VG Augsburg, 11.07.2007 - Au 7 K 07.30120
Folgeantrag, Familienabschiebungsschutz, Kinder, Zuwanderungsgesetz, Änderung der …
Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 26 Abs. 4 AsylVfG nunmehr auch volljährige Ausländer, die irgendwann zuvor als minderjährige Kinder eines politischen Flüchtlings einen Asylantrag gestellt haben, quasi rückwirkend in den Schutzbereich hat einbeziehen wollen, ist nicht ersichtlich, zumal der Gesetzgeber keine Übergangsregelung getroffen hat (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 18.11.2005 - 10 A 11085/05; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 30.1.2006 - 4 LA 72/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 LA 200/04 - VG Münster, U.v. 27.5.2005 - 11 K 38/05.A). - VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 7 E 07.30121
Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Familienabschiebungsschutz, …
Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 26 Abs. 4 AsylVfG nunmehr auf volljährige Ausländer, die irgendwann zuvor als minderjährige Kinder eines politischen Flüchtlings einen Asylantrag gestellt haben, quasi rückwirkend in den Schutzbereich hat einbeziehen wollen, ist nicht ersichtlich, zumal der Gesetzgeber keine Übergangsregelung getroffen hat (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 18.11.2005 - 10 A 11085/05; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 30.1.2006 - 4 LA 72/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 LA 200/04 - VG Münster, U.v. 27.5.2005 - 11 K 38/05.A).