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   OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04   

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OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04 (https://dejure.org/2005,20157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2005 - 7 LA 302/04 (https://dejure.org/2005,20157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 7 LA 302/04 (https://dejure.org/2005,20157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planfeststellungsbeschluss ohne Anordnung einer gebotenen Schutzauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs 2 StrG ND; § 38 Abs 5 Nr 4 StrG ND; § 86 Abs 2 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 74 Abs 2 VwVfG; § 75 Abs 2 S 2 VwVfG
    Aufklärungspflicht; Immissionsprognose; Lärm; Ortsentlastungsstraße; Planergänzung; planerische Gestaltungsfreiheit; Planfeststellung; Schutzauflage; Trassenwahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Planergänzung bei fehlender Schutzauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Sie darf vielmehr eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f.; Beschl. v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166, 174; Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142, 149; Urt. v. 20.5.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555, 556).

    Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn die Planungsbehörde eine (weitere) Verschiebung der Trasse im Hinblick auf die dann eintretenden Folgen für andere Betroffene oder deshalb ablehnt, weil das Gesamtkonzept der Planung beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142, 149).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Anders verhält es sich nur dann, wenn das Fehlen der notwendigen Schutzauflage für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass dadurch nicht nur der einzelne Betroffene benachteiligt, sondern die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Teils in Frage gestellt wird oder die Schutzauflage nicht nachgeholt werden kann, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 -, BVerwGE 101, 73; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, NVwZ 1998, 513, 515; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560, 563).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Sie darf vielmehr eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f.; Beschl. v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166, 174; Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142, 149; Urt. v. 20.5.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555, 556).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Anders verhält es sich nur dann, wenn das Fehlen der notwendigen Schutzauflage für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass dadurch nicht nur der einzelne Betroffene benachteiligt, sondern die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Teils in Frage gestellt wird oder die Schutzauflage nicht nachgeholt werden kann, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 -, BVerwGE 101, 73; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, NVwZ 1998, 513, 515; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560, 563).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Sie darf vielmehr eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f.; Beschl. v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166, 174; Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142, 149; Urt. v. 20.5.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555, 556).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Anders verhält es sich nur dann, wenn das Fehlen der notwendigen Schutzauflage für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass dadurch nicht nur der einzelne Betroffene benachteiligt, sondern die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Teils in Frage gestellt wird oder die Schutzauflage nicht nachgeholt werden kann, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 -, BVerwGE 101, 73; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, NVwZ 1998, 513, 515; Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560, 563).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04
    Sie darf vielmehr eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f.; Beschl. v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166, 174; Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142, 149; Urt. v. 20.5.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555, 556).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 7 LA 159/05

    Untersagung eines Kfz Handels wegen der Unzuverlässigkeit des Ehemanns der

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06

    Bestimmtheit; Hausverbot; Student; Universität; Verwaltungsakt

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Mai 2005, - 7 LA 302/04 -, Juris; Beschluss vom 01. Dezember 2005, - 10 LA 87/05 -, Veröffentlichung nicht bekannt).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung konkreter

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 LA 19/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten unter Berücksichtigung der

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06

    Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 - Beschl. v. 13.9.2006 - 7 LA 159/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2008 - 5 LA 49/07

    Anrechenbarkeit von Versorgungsbezügen einer Witwe auf das ihr zustehende

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 -).
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