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   OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06   

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https://dejure.org/2006,8190
OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06 (https://dejure.org/2006,8190)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2006 - 7 LA 45/06 (https://dejure.org/2006,8190)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2006 - 7 LA 45/06 (https://dejure.org/2006,8190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung, wenn der Zustellungsadressat unter der angegebenen Anschrift den Rechtsschein gesetzt hat, dort zu wohnen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 2 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO
    Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Voraussetzungen für die Beurteilung einer Beweiserhebung als notwendig

  • Judicialis

    VwZG 2001 § 3; ; ZPO 2001 § 182; ; ZPO 2001 § 195 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzzustellung, Niederlegung, Rechtsschein, Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Voraussetzungen für die Beurteilung einer Beweiserhebung als notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1079
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05

    Anschein; Beweiskraft; Ersatzzustellung; Niederlegung; Rechtsschein; Wohnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06
    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage gegen den Bescheid vom 7. August 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Lüneburg vom 14. September 2004 unter Bezugnahme auf seinen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 1. Februar 2005 (5 B 79/04) und den Beschluss des Senats vom 12. Mai 2005 (7 ME 35/05) abgewiesen, da der im Jahr 2004 eingelegte Widerspruch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt worden sei und auch Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgetragen oder ersichtlich seien.

    Darüber hinaus steht das klägerische Vorbringen im Zulassungsverfahren, der jetzige Geschäftsführer der B. GmbH, Herr E., habe im Postfach der Firma mindestens eine an den Kläger gerichtete gerichtliche oder behördliche Zustellung, bei der es sich um den Untersagungsbescheid gehandelt haben könnte, gefunden und an die Behörde zurückgesandt, in Widerspruch zu der von Herrn E. im Verfahren 7 ME 35/05 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung, wonach er seit Anfang 2001 in dem Postfach der Firma niemals ein an den Kläger gerichtetes Schriftstück vorgefunden habe (GA 7 ME 35/05, Bl. 131).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04

    Aufklärungspflicht; Immissionsprognose; Lärm; Ortsentlastungsstraße;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 - Beschl. v. 13.9.2006 - 7 LA 159/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 7 LA 159/05

    Untersagung eines Kfz Handels wegen der Unzuverlässigkeit des Ehemanns der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 - Beschl. v. 13.9.2006 - 7 LA 159/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12

    Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2006 - 7 LA 45/06 - vgl. auch Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 13 A 2659/06

    Aufnahme eines in einem Arzneimittel enthaltenen Stoffs "Bioaktiv-fermentativ

    etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 7 LA 45/06 -, NJW 2007, 1079; Roth, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 124 Rn. 90,.
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