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   OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08   

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OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08 (https://dejure.org/2009,9873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 (https://dejure.org/2009,9873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 7 LA 94/08 (https://dejure.org/2009,9873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Personenbeförderung: Verfahren bei der Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 PBefG; § 13 Abs. 1 PBefG
    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung zwischen mehreren Bewerbern

  • Judicialis

    PBefG § 8 Abs. 3; ; PBefG § 13 Abs. 1; ; PBefG § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 8 Abs. 3; PBefG § 13 Abs. 1
    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung zwischen mehreren Bewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung zwischen mehreren Bewerbern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Das Verwaltungsgericht hat die hiermit angesprochene Frage der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens erwogen und dabei auch die Bedenken einbezogen, die das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss v. 15.08.2007 - 7 ME 122/07 - in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 02.07.2003 - 3 C 46.02 - (BVerwGE 118, 270 ) skizziert hatte.

    Soweit schließlich mit Blick auf § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2003, - 3 C 46.02 - (BVerwGE 118, 270 ) behauptet wird, rechtfertigt das nach Auffassung des Senats ebenfalls keine Zulassung der Berufung.

    Es hat sich daher zu der Preisgabe von Strategien und Geschäftsgeheimnissen eines Altkonzessionärs im Vorfeld des eigentlichen Wettbewerbs um eine künftige Genehmigung geäußert und es insoweit aus Gründen der Chancengleichheit als unzulässig angesehen, dass Neubewerbern "solche Informationen über Einzelheiten der ablaufenden Genehmigung erteilt würden, denen in einem sich anschließenden Wettbewerb um die künftige Genehmigung keine Informationen entsprechen, welche der Altkonzessionär von dem Neubewerber erfährt oder erfahren müsste." Als Prämisse ist es dabei davon ausgegangen, dass in einem anschließenden Wettbewerb die erforderliche Parität nicht gewährleistet sei, weil "jeder Anbieter sein Angebot eigenständig und ohne Kenntnis des Angebots der übrigen Bewerber abzugeben hat." Zu der vom BVerwG aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG und dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG abgeleiteten Vorwirkung auf die Gestaltung des behördlichen Verfahrens im Sinne der "Zuerkennung eines Auskunfts- und Informationsanspruch auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens" (BVerwG, a.a.O., BVerwGE 118, 270 ) steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht im Widerspruch, da dieser ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem die Informationsparität gerade durch die gegenseitige Unterbreitung aller Antragsunterlagen sowohl im Anhörungs- als auch im Genehmigungsverfahren gewährleistet gewesen ist.

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Das Ziel der Regelungen zur Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der angestrebten Optimierung einer Sicherstellung des öffentlichen Verkehrsinteresses, welche durch einen Wettbewerb unter den Anbietern gefördert wird, und der im Lichte von Art. 12 GG notwendigen Gewährleistung eines Besitzstandsschutzes für den Konzessionsinhaber (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.2006 - 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42 ), kann durch eine möglichst gleiche Informationsgrundlage aller Antragsteller erreicht werden.

    Hierbei hat das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt, dass die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung nicht von der Mitgliedschaft in einem Tarifverbund abhängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1977 - VII C 59.74 -, BVerwGE 55, 159 ) und den Klägerinnen das dem gewerberechtlichen Grundsatz "bekannt und bewährt" sowie dem Besitzstandsschutz dienende (dazu BVerwG, Urt. v. 19.10.2006 - 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42 ) Altunternehmerprivileg des § 13 Abs. 3 PBefG nicht zugute kommt, da sie die Linien 174 und 175 aufgrund der im Juli 2001 erteilten und bis zum 30.06.2006 geltenden Genehmigung erst ab August 2005, und damit nicht "jahrelang", wie es die Bestimmung erfordert, bedient haben.

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Mit der Möglichkeit der Nachbesserung ist dem auf eine optimale Bedienung des öffentlichen Verkehrsinteressen gerichteten Zweck des § 13 PBefG sogar besonders gedient (vgl. BayVGH, Urt. v. 6.3.2008 - 11 B 04.2449 -, GewArch 2008, 307).

    Darüber hinaus ist der bisherige Unternehmer, wenn er die Wiedererteilung der auslaufenden Linienverkehrsgenehmigung beantragt, auch nicht vorhandener Unternehmer im Sinne des Ausgestaltungsprivilegs nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 c) PBefG (BayVGH, Urt. v. 06.03.2008 - 11 B 04.2449 -, GewArch 2008, 307; Heinze, Personenbeförderungsgesetz, 2007, § 13 Anm. 12, S. 249).

  • BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Es hat erkannt, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung von Verkehrsbedürfnissen und ihrer befriedigenden Bedienung sowie bei der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.07.1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260 ; BVerwG, Urt. v. 02.10.1991 - 7 B 59.91 -, NZV 1992, 165; HessVGH, Urt. v. 18.11.2008 - 2 UE 1476/07-, DVBl. 2009, 196) und sie diesen im konkreten Fall mit Blick auf das unterschiedliche Verhältnis von Rufbussen und regulären Fahrangeboten in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt hat.
  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Demgemäß hat die Verwaltungsrechtsprechung es unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 02. Juli 2003 (a.a.O.) sogar ausdrücklich als ein legitimes Mittel angesehen, wenn zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und im Sinne der am öffentlichen Verkehrsinteresse orientierten Ziele des § 13 PBefG die Genehmigungsanträge konkurrierender Bewerber wechselseitig übersandt werden (VG Koblenz, Urt. v. 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO -, juris S. 8).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Es hat erkannt, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung von Verkehrsbedürfnissen und ihrer befriedigenden Bedienung sowie bei der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.07.1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260 ; BVerwG, Urt. v. 02.10.1991 - 7 B 59.91 -, NZV 1992, 165; HessVGH, Urt. v. 18.11.2008 - 2 UE 1476/07-, DVBl. 2009, 196) und sie diesen im konkreten Fall mit Blick auf das unterschiedliche Verhältnis von Rufbussen und regulären Fahrangeboten in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise ausgefüllt hat.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06

    Klärungsbedüftigkeit einer Rechtsfrage wegen fehlender berufungsrechtlicher und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04

    Antragstellung; Auslegung; Darlegungsgebot; Familienasyl; Folgeantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Davon ist auszugehen, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers im Zulassungsverfahren nicht oder nicht ohne weiteres beantwortet werden können, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erforderlich machen (Nds. OVG, Urteil v. 31.08.1998 - 1 L 3914/98 -, NdsVBl. 1999, 95).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08
    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds.OVG, Beschl. v. 1. Februar 2005 - 7 LA 200/04 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06, juris).
  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Das als Wettbewerb ausgestaltete Genehmigungsverfahren dient einerseits der Optimierung einer Sicherstellung des öffentlichen Verkehrsinteresses, welche durch einen Wettbewerb unter den Anbietern gefördert wird, und muss andererseits die im Lichte von Art. 12 GG notwendige Gewährleistung eines Besitzstandsschutzes für den Konzessionsinhaber sicher stellen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - 7 LA 94/08 - VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die Genehmigungsbehörde darf aber in einem im Rahmen des § 13 PBefG durchgeführten Wettbewerbsverfahren einen Stichtag setzen, bis zu dem die Anträge einzureichen sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - 7 LA 94/08 - VG Augsburg, Urt. v. 9. März 2010 - Au 3 K 08.1343 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - jeweils zit. nach JURIS).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Genehmigungsbehörde berechtigt ist, die Angebote vor dem Stichtag den jeweiligen Mitwettbewerbern zur Kenntnis zu geben und dann Nachbesserungen zu akzeptieren (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - 7 LA 94/08 - VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, jeweils zit. nach JURIS), handelt es sich bei der Nachbesserungsmöglichkeit nach Erlass der Genehmigungsentscheidung um eine andere Situation.

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs

    Zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens hat die Genehmigungsbehörde den Antragstellern jedoch einen Stichtag bekanntzugeben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).

    Im Rahmen dieser Auswahlentscheidung steht der Behörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse, ihrer befriedigenden Bedienung sowie der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, weil diese Entscheidung nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumordnungspolitische Wertungen voraussetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 M 267/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, a. a. O.).

    Die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung kann nicht von der Mitgliedschaft in einem Tarifverbund abhängig gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009, a. a. O.).

  • VG Koblenz, 28.01.2015 - 5 K 510/14

    LBM muss über Konzessionen für mehrere Buslinien im Raum Neuwied neu entscheiden

    Während bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Sicherstellung des Geheimwettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern aus fiskalischen Gründen zu den verfahrensrechtlichen Grundvoraussetzungen zählt, sieht das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bei Genehmigungen für den eigenwirtschaftlichen Verkehr vergleichbare Erfordernisse nicht vor (im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris, Rn. 5 f.; Dörr, in: Dreher/Motzke, Vergaberecht, Komm., 2. Aufl., 2013, § 97 Abs. 1 GWB Rn. 19 mit Fn. 47 m. w. N.).

    Von der Rechtsprechung ist es wiederholt als legitimes Mittel anerkannt worden, den konkurrierenden Bewerbern zur Beförderung des Wettbewerbs um das beste Angebot und im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses zur Gewährleistung der besten Verkehrsbedienung die Genehmigungsanträge wechselseitig mitzuteilen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2009, a.a.O., VG Koblenz, Urt. v. 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO -, juris, Rn. 25).

    Ein solches Verhalten wäre treuwidrig (zutreffend Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2009, a.a.O., Rn. 4: venire contra factum proprium).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

    Das wäre anzunehmen, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine unmittelbar aus dem Gesetz nicht beantwortbare, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts der obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ; Nds. OVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -, juris; Beschluss vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).
  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

    Zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens hat die Genehmigungsbehörde den Antragstellern jedoch einen Stichtag bekanntzugeben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

    Zwar ist die Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft für sich genommen weder Genehmigungsvoraussetzung noch Ausdruck eines besseren Verkehrsangebots und kann die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung nicht von der Mitgliedschaft in einem Tarifverbund abhängig gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20.05.2016 - 7 ME 50/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).
  • VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.2015

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

    Zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens hat die Genehmigungsbehörde den Antragstellern jedoch einen Stichtag bekanntzugeben (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 - juris).
  • VG Augsburg, 09.03.2010 - Au 3 K 08.1343

    Öffentlicher Personennahverkehr; Liniengenehmigung; Anrufsammeltaxiverkehr;

    Diese Verfahrensweise wurde dem Auswahlverfahren als einem vergabeähnlichen Verfahren (vgl. BVerwG vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248) gerecht und kann nicht beanstandet werden (vgl. zur Notwendigkeit der Festlegung eines Stichtags NdsOVG vom 27.10.2009 7 LA 94/08, GewArch 2010, 82).
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