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   OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 (https://dejure.org/2002,4317)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 (https://dejure.org/2002,4317)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 (https://dejure.org/2002,4317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellungsinteresse - rechtswidrige Vergabepraxis - Zulassung zu einem Markt - Zulassungskriterium "bekannt und bewährt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 70 Abs. 1 GewO; § 70 Abs. 3 GewO; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die Zukunft; Vergabe von Plätzen auf einem Jahrmarkt nach dem Grundsatz "bekannt und bewährt" ; Pflicht zur Eröffnung einer Zulassungschance in einem erkennbaren zeitlichen Turnus; Ümfang der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die Zukunft; Vergabe von Plätzen auf einem Jahrmarkt nach dem Grundsatz "bekannt und bewährt" ; Pflicht zur Eröffnung einer Zulassungschance in einem erkennbaren zeitlichen Turnus; Ümfang der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 531
  • NVwZ 2003, 767 (Ls.)
  • DVBl 2003, 288 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 720
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01
    Das Ermessen des Veranstalters ist aber nicht nur durch die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze, wie z.B. den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, eingeschränkt, sondern das Verteilungsermessen des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO unterliegt darüber hinaus auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265 = DVBl. 1984, 1071).

    Diese Grundsätze sind nicht geeignet, die der Marktfreiheit immanente Zulassungschance durch das im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO angewandte Auswahlverfahren zu garantieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht missversteht die von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, a.a.O. und - 1 C 26.82 -, GewArch 1984, 266 = DVBl. 1984, 1072), wenn es aus ihnen die Möglichkeit ableitet, bei Platzmangel allein und auf Jahre nach dem Grundsatz "bekannt und bewährt" vorgehen zu können.

    In der Entscheidung 1 C 24.82 bezweifelt das Bundesverwaltungsgericht allein, ob bei Märkten mit sehr geringer Platzkapazität eine Zulassungschance bei jeder einzelnen festgesetzten Veranstaltung bestehen müsse, verlangt aber lediglich einen erkennbaren zeitlichen Turnus für eine Zulassungschance.

    In dem Urteil 1 C 26.82 lässt das Bundesverwaltungsgericht die Bevorzugung bekannter und bewährter Unternehmer aus Sachgründen eben nur bis zu der vom Prinzip der Marktfreiheit gezogenen Grenze zu, die es (vgl. 1 C 24.82) bei Fehlen einer konkreten Zulassungschance überschritten sieht.

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 26.82

    Auschließungsermessen - Veranstalter - Platzmangel - Bewerber - Ehegatten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01
    Das Verwaltungsgericht missversteht die von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, a.a.O. und - 1 C 26.82 -, GewArch 1984, 266 = DVBl. 1984, 1072), wenn es aus ihnen die Möglichkeit ableitet, bei Platzmangel allein und auf Jahre nach dem Grundsatz "bekannt und bewährt" vorgehen zu können.

    In dem Urteil 1 C 26.82 lässt das Bundesverwaltungsgericht die Bevorzugung bekannter und bewährter Unternehmer aus Sachgründen eben nur bis zu der vom Prinzip der Marktfreiheit gezogenen Grenze zu, die es (vgl. 1 C 24.82) bei Fehlen einer konkreten Zulassungschance überschritten sieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01
    Das Verlangen, der Neubewerber müsse das gegenüber dem des Altbewerbers neuere und/oder attraktivere Geschäft haben (vgl. a), um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt grundsätzlich den Altbeschicker, von dem dies eben nicht verlangt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.11.1990 - 4 A 1731/89 -, GewArch 1991, 193; Landmann/Rohmer, GewO, § 70 Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Die Klage ist unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, NJW 2003, 531 ) und in der Sache auch begründet.

    Eine Auswahlentscheidung nach einem System, das Neu- oder Wiederholungsbewerbern, die nicht auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahr der Antragstellung noch in erkennbarem zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, liegt in jedem Fall außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (vgl. BVerwG Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - NVwZ 1984, 585; Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, NJW 2003, 531 ).

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Ob die getroffene Auswahlentscheidung diesen selbst gestellten Anforderungen im Einzelfall gerecht wurde, unterliegt dagegen der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Wagner in: Friauf, GewO, RdNr. 58 zu § 70, unter Hinweis auf Nds OVG vom 18.7. 2002, GewArch 2002, 428/429 f.; OVG NW vom 27.5. 1993, GewArch 1994, 25/26).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Dagegen sind nach Erledigung des Verwaltungsakts bei Gericht eingehende Ausführungen denknotwendig ungeeignet, diesem nachträglich seine Rechtswidrigkeit zu nehmen; in diesem Verfahrensstadium scheidet eine Nachholung der Begründung aus (vgl. Bader/Kuntze, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 114 Randnr. 61aE; in gleiche Richtung ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, Leitsatz 1).
  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes

    Die Entscheidung, welchem der Bewerber der Vorzug zu geben ist, und welche Bewerber abzulehnen sind, steht im Ermessen des Veranstalters (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428; Bay. VGH, Urteil vom 15. März 2004 - 22 B 03.1362 -, GewArch 2004, 248), so dass der Antragstellerin im Rahmen dieser Entscheidung grundsätzlich nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung dieses Ausschließungsermessens zusteht (vgl. auch Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 10; Wagner, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 54, jeweils m.w.N.).

    Diese auch unter der Rubrik der Attraktivität zu wertenden Abgrenzungs- und damit Ausschlusskriterien dürfen aber nicht dazu führen, dass den Neubewerbern weder im Jahr der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance eingeräumt wird (BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 -, NVwZ 1984, 585; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002 428 = NJW 2003, 531 = Nds. VBl. 2002, 290).

    Dies ist in der den Beteiligten bekannten Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. Juli 2002 (a.a.O.) betont, nach dem dort der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt aber verneint worden.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Insoweit mag eine Rolle gespielt haben, dass sie das Urteil des Senats vom 18. Juli 2002 (- 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428 = NdsVBl 2002, 290 = NJW 2003, 531) zu Unrecht dahingehend verstanden zu haben scheint, dass bei Autoskooter-Fahrgeschäften eine Auswahl unter Attraktivitätsgesichtspunkten schlechthin nicht möglich sei.
  • VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der

    Die Entscheidung, welchem der Bewerber der Vorzug zu geben ist und welche Bewerber abzulehnen sind, steht im Ermessen des Veranstalters (vgl. Nds. OVG Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428), so dass der Antragstellerin im Rahmen dieser Entscheidung grundsätzlich nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung dieses Ausschließungsermessen zusteht (vgl. auch Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 10; Wagner, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 54 jeweils m.w.N.).

    Hierin wird deutlich, dass die Bedeutung des Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" im Verhältnis zur Attraktivität undeutlich bleibt, wobei fraglich erscheint, ob bei gleicher Attraktivität der Geschäfte die Auswahlentscheidung unter dem Gesichtspunkt "bekannt und bewährt" bezogen auf die Marktfreiheit sachgerecht ist (verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2002, a.a.O., das hierin eine unzulässige Bevorzugung des Altbeschickers sieht).

    So sieht das Nds. OVG (Urteil vom 18. Juli 2002, a.a.O.) in einer nachrangigen Berücksichtigung des Gesichtspunktes "bekannt und bewährt" bei gleich attraktiven Marktgeschäften eine unzulässige Bevorzugung des bisherigen Schaustellers.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Das ist nach wohl einhelliger Auffassung der Fall, wenn der Zeitraum für die beantragte Genehmigung verstrichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1969 - VIII C 149.67 -, DVBl. 1970, 276, 277; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47/06 -, NVwZ 2008, 571; OVG Münster, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 23 A 865/91 -, NWVBl. 1994, 305, 306; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428; Gerhardt, a.a.O.; Wolff in Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rz. 308 zu § 113; Rozek, JuS 1995, 414, 418).
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07

    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber;

    Eine Auswahlentscheidung nach einem System, das Neubewerbern, die nicht auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, liegt außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, Nds. VBl. 2002, 290).

    Das Verlangen, der Neubewerber müsse gegenüber den Stammteilnehmern das neuere bzw. attraktivere Geschäft haben, um eine Zulassung zu erreichen, bevorzugt nämlich grundsätzlich den Stammteilnehmer, von dem dies gerade nicht verlangt wird und ist ermessensfehlerhaft (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.1990 - 4 A 1731/89 - GewArch 1991, 113 f.; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 - (rkr.), GewArch 1996, 158 f.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

    Nicht allein entscheidend sind in diesem Zusammenhang die Chancen der Klägerin auf Teilnahme am Kramermarkt im unmittelbaren Folgejahr (2014) des umstrittenen Veranstaltungsjahres (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7. 2002 - 7 LB 3835/01 -, NJW 2003, 531 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 27).
  • VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Der Gestaltungsfreiraum bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 GewO sind aber beschränkt durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken sowie die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze, wie z.B. den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.4.1984, GewArch 1984, 265; Nds. OVG, Urteil v. 18.7.2002, GewArch 2002, 428; Urteil der Kammer v. 21.10.2002 - 5 A 35/02 -).

    Dabei hat sie auch zu Recht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2002 ( GewArch 2002, 428) hingewiesen.

  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

  • VG Oldenburg, 09.09.2009 - 12 A 1552/09

    Zulassung von Autoscootern zu einem Volksfest

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

  • VG Bremen, 30.08.2018 - 5 K 3495/17

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Durchführungspflicht;

  • VG Hannover, 09.12.2008 - 11 A 1537/07

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Autoskooter; Bewertungsschema; Ermessen;

  • VG Hannover, 04.08.2008 - 11 B 2780/08

    Zulassung; Ausschlussgrund; Doppelbewerbung; Rotationsverfahren; Losverfahren;

  • VG Gießen, 07.03.2005 - 8 G 125/05

    Zulassung zu einem Volksfest auch für Neubewerber

  • VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 265/02

    Feststellung eines Anspruchs eines Ausstellers auf Teilnahme an einem Jahrmarkt ;

  • VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden

  • VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02

    Klage gegen die Nichtzulassung als Schausteller mit einem Kinderkarussel zur

  • VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05

    Zulassungsanspruch gegen die Gemeinde zum auf Private übertragenen

  • VG Hannover, 16.10.2008 - 11 B 5103/08

    Attraktivität; Auswahlverfahren; Gleichheitsgrundsatz; Losverfahren;

  • VG Saarlouis, 04.05.2010 - 1 L 416/10

    Zulassung eines Neubewerbers zur Kirmes

  • VG Kassel, 31.10.2005 - 3 E 803/05

    Reichweite der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Auswahlkriterien einzelner

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