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   OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97   

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OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 17 Abs. 6c S. 2 FStrG; § 80 Abs. 5 VwGO
    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Aufschiebende Wirkung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 719
  • NVwZ-RR 1998, 719 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    An einem solchen Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 234.88 -).

    "Dies bedeutet aber noch nicht, daß jeder von einer solchen Änderung Betroffene - auch wenn sein Grundstück möglicherweise kilometerweit entfernt liegt - ein abwägungsbeachtliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes besitzt; vielmehr kommt es darauf an, ob das Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann" (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O., m. w. N.).

    Gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 BImSchG spricht ferner nicht nur, daß sie erhebliche Abgrenzungsprobleme aufwürfe, sondern auch, daß sie praktisch zu einer vom Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gewollten Lärmsanierung im weiten Umfeld von Planfeststellungsvorhaben führen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, Rdnr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Einer Erweiterung des passiven Lärmschutzes sind indessen Grenzen gezogen durch den vom Gesetz vorausgesetzten räumlichen Zusammenhang mit dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg, der einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen allein aufgrund einer Zunahme des Verkehrs oder zum Zwecke der Lärmsanierung von hier nicht näher interessierenden Sonderfällen abgesehen (vgl. etwa VGH München, Urt. v. 5.3.1996, NVwZ-RR 1997, 159, 161) ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, a.a.O., Rdnr. 20 zu § 42 BImSchG m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 21.7.1994,- 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 245 f.; Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788 = UPR 1996, 228), der sich der Senat schon in der Vergangenheit angeschlossen hat, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder zur Rechtswidrigkeitsfeststellung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat konsequenterweise auch nach dem Inkrafttreten des Planungsvereinfachungsgesetzes an seiner Rechtsprechung festgehalten (vgl. etwa Urt. v. 25.1.1996, aaO.).

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    "Offensichtlich" ist ein Mangel bei der Abwägung im Sinne dieser Vorschrift, wenn er die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials sowie die Gewichtung der Belange betrifft und sich ohne weiteres aus der Planbegründung und den zugrundeliegenden Unterlagen ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.1996 - 11 VR 3.96 -, DVBl. 1996, 925 = UPR 1996, 353 zu der gleichlautenden Vorschrift des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG).

    Eine abstrakte Vermutung, daß ohne den Mangel anders geplant worden wäre, ist hingegen nicht ausreichend (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 16.8.1995 - 4 B 92.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = UPR 1995, 445 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschl. v. 2.2.1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 f.; Beschl. v. 15.5.1996, a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Bei einer Prüfung im Einzelfall kann sich durchaus ergeben, daß wegen besonderer Gegebenheiten auch das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen ist, selbst wenn die damit verbundene Lärmzunahme, bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, NJW 1992, 2844 f.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Eine abstrakte Vermutung, daß ohne den Mangel anders geplant worden wäre, ist hingegen nicht ausreichend (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 16.8.1995 - 4 B 92.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = UPR 1995, 445 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschl. v. 2.2.1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 f.; Beschl. v. 15.5.1996, a.a.O. ).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Erst wenn jedoch feststeht, daß eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Abwägungsmaterials stattgefunden hat, ist als Schlußfolgerung die Feststellung der materiellen Rechtswidrigkeit gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 -, DVBl 1992, 1435 = NVwZ 1993, 572).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    An einem solchen Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 234.88 -).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Der Antragsteller meint allerdings, der von ihm eingeschlagene Weg sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgezeichnet, wonach das Gericht statt der Aufhebung (nur) die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Planfestellungsbeschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen hat, wenn ein Planfeststellungsbeschluß gemäß § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden darf, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, DVBl 1996, 907 = UPR 1996, 339).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 21.7.1994,- 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 245 f.; Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788 = UPR 1996, 228), der sich der Senat schon in der Vergangenheit angeschlossen hat, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder zur Rechtswidrigkeitsfeststellung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge" eingestellt werden müssen (BVerwG, st. Rspr., vgl. Urt. v. 14.2.1995 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 63 f.; Urt. v. 15.4.1977 - IV C 100.74 -, BVerwGE 52, 237, 244).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats sind auch Geräuschimmissionen unterhalb der Lärmgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung - und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen und damit geeignet, dem Betroffenen die Klagebefugnis im Rahmen des Anspruchs auf gerechte Abwägung zu vermitteln (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 VR 3.98, - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Senat, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ 1998, 719; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2000, Rn. 431).

    Solche getrennten Planfeststellungen sind bei Straßenbauprojekten auch nicht unüblich, wenn das Vorhaben etwa regionale Zuständigkeitsgrenzen überschreitet (vgl. "Wesertunnel": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Oldenburg und Lüneburg = NdsOVG, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 - NVwZ-RR 1998, 719; "B 3 Ortsumgehung Celle": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg = NdsOVG, Urt. v. 15.2.2007 - 7 KS 135/03 -.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Solche getrennten Planfeststellungen sind bei Straßenbauprojekten auch nicht unüblich, wenn das Vorhaben etwa regionale Zuständigkeitsgrenzen überschreitet (vgl. "Wesertunnel": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Oldenburg und Lüneburg = NdsOVG, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ-RR 1998, 719; "B 3 Ortsumgehung Celle": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg = NdsOVG, Urt. v. 15.2.2007 - 7 KS 135/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

    Lärmschutzgesichtspunkten ist allerdings auch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, die durch § 2 Abs. 1 VerkehrslärmschutzVO als im Wege der Abwägung nicht überwindbare Grenze bezeichnet wird, im Rahmen des nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Interessenausgleichs Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ 1998, 719).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

    Sie gewähren ihnen darum Schutz nur im Hinblick auf eine "bestmögliche Verwirklichung ihrer materiellen Rechtsposition", vermitteln hingegen nicht unabhängig vom materiellen Recht eine eigene selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. hierzu ergänzend den Beschluß des Senats v. heutigen Tage im Verfahren 7 M 1367/97).
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