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   OVG Niedersachsen, 05.05.1997 - 7 M 6317/96   

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https://dejure.org/1997,3994
OVG Niedersachsen, 05.05.1997 - 7 M 6317/96 (https://dejure.org/1997,3994)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.1997 - 7 M 6317/96 (https://dejure.org/1997,3994)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 7 M 6317/96 (https://dejure.org/1997,3994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Abgabe gebrauchter Bahnschwellen, die mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln imprägniert sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ChemG § 15a § 23
    Chemikalienrecht: Verbot des Feilbietens von teerölhaltigen Gegenständen an private Endverbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 15a ChemG; § 23 ChemG
    Gebrauchte Bahnschwellen; Abgabe an private Endverbraucher; Verbot von Werbung; Verbotsverfügung; Rechtsgrundlage; Chemikaliengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebrauchte Bahnschwellen; Abgabe an private Endverbraucher; Verbot von Werbung; Verbotsverfügung; Rechtsgrundlage; Chemikaliengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2003 - 7 ME 64/02

    Abfalleigenschaft von als Weidepfählen eingebauten teerölbehandelten

    In diesem Verfahren war der Kommission durchaus bewusst, dass die seinerzeit zur Beurteilung anstehenden deutschen Bestimmungen über die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Kreosot weitere Einschränkungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Bestimmungen enthielten und insbesondere behandelte Bahnschwellen nur "als solche" erneut in Verkehr gebracht werden durften (vgl. ferner Senat, Beschl. v. 16.02.2000 - 7 M 3703/99 - v. 05.05.1997 - 7 M 6317/96 -, Nds. Rpfl. 1997, 181 = GewArch 1998, 80).
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