Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 05.05.1997 - 7 M 6317/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Abgabe gebrauchter Bahnschwellen, die mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln imprägniert sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ChemG § 15a § 23
Chemikalienrecht: Verbot des Feilbietens von teerölhaltigen Gegenständen an private Endverbraucher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 15a ChemG; § 23 ChemG
Gebrauchte Bahnschwellen; Abgabe an private Endverbraucher; Verbot von Werbung; Verbotsverfügung; Rechtsgrundlage; Chemikaliengesetz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebrauchte Bahnschwellen; Abgabe an private Endverbraucher; Verbot von Werbung; Verbotsverfügung; Rechtsgrundlage; Chemikaliengesetz
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 16.10.1996 - 2 B 31/96
- OVG Niedersachsen, 05.05.1997 - 7 M 6317/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 620 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 14.02.2003 - 7 ME 64/02
Abfalleigenschaft von als Weidepfählen eingebauten teerölbehandelten …
In diesem Verfahren war der Kommission durchaus bewusst, dass die seinerzeit zur Beurteilung anstehenden deutschen Bestimmungen über die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Kreosot weitere Einschränkungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Bestimmungen enthielten und insbesondere behandelte Bahnschwellen nur "als solche" erneut in Verkehr gebracht werden durften (vgl. ferner Senat, Beschl. v. 16.02.2000 - 7 M 3703/99 - v. 05.05.1997 - 7 M 6317/96 -, Nds. Rpfl. 1997, 181 = GewArch 1998, 80).