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   OVG Niedersachsen, 22.08.2003 - 7 ME 105/03   

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OVG Niedersachsen, 22.08.2003 - 7 ME 105/03 (https://dejure.org/2003,17680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2003 - 7 ME 105/03 (https://dejure.org/2003,17680)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2003 - 7 ME 105/03 (https://dejure.org/2003,17680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG; TA Lärm; § 3c Abs 1 S 1 UVPG
    Abschaltautomatik; Abstand; Drittschutz; Lärm; Schattenwurf; Sicherheitszuschlag; Umweltverträglichkeitsprüfung; Windenergie-Erlass NRW; Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 23
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2003 - 7 ME 105/03
    Die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 16.9. 1993 - 4 C 28.93 -, BVerwGE 94, 151) veranlasst haben, den Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung nachbarschützende Funktionen unabhängig davon zuzusprechen, ob der Nachbar durch ein baugebietswidriges Vorhaben tatsächlich spürbar beeinträchtigt wird, lassen sich nicht in gleicher Weise auf Festsetzungen über Baugrenzen, zumal bei den hier gegebenen erheblichen Abständen zwischen den Nutzungen, übertragen.
  • BVerwG, 13.12.1993 - 4 C 28.93

    Ausschluss eines Rechtsmittels gegen eine Beschwerdeentscheidung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2003 - 7 ME 105/03
    Die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 16.9. 1993 - 4 C 28.93 -, BVerwGE 94, 151) veranlasst haben, den Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung nachbarschützende Funktionen unabhängig davon zuzusprechen, ob der Nachbar durch ein baugebietswidriges Vorhaben tatsächlich spürbar beeinträchtigt wird, lassen sich nicht in gleicher Weise auf Festsetzungen über Baugrenzen, zumal bei den hier gegebenen erheblichen Abständen zwischen den Nutzungen, übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschl. v. 22.1.2007 - 12 ME 58/07 -, S. 7 BA; Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des bis Ende des Jahres 2006 für das Immissionsschutzrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts, etwa: Beschl. v. 22.8.2003 - 7 ME 105/03 -, juris; Beschl. v. 27.12.2006 - 7 ME 144/03 -, S. 4 f. BA) kann das fehlerhafte Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung - und deshalb erst Recht die Nichtdurchführung einer Vorprüfung - allenfalls einen Verfahrensfehler darstellen, der als solcher einen Aufhebungsanspruch eines Dritten eigenständig nicht zu begründen vermag.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    2.4.1 Ob vor der Betriebsplanzulassung eine UVP durchzuführen war, könnte offenbleiben, wenn die Antragstellerin einen solchen Verfahrensfehler (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 UVPG) nur bei inhaltlichen Auswirkungen auf die Entscheidung unter Berücksichtigung eines ihr zustehenden materiellen Rechts geltend machen könnte, das vorliegend, wie ausgeführt, nicht ersichtlich ist (vgl. dazu bisher etwa Nds.OVG, Beschl. v. 27. Dezember 2006 - 7 ME 144/03 - Beschl. v. 22. August 2003 - 7 ME 105/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 12 MS 16/07

    Rechtsgrundlagen und weitere Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen

    Entscheidend ist, ob sich der formelle Fehler auf die materielle Rechtsposition des Betroffenen ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Urteil v. 26.4.2007 - 12 LB 8/07 -, ZNER 2007, 229, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21.1.2008 - 4 B 35.07 - ferner Beschl. v. 22.1.2007 - 12 ME 58/07 -, S. 7 BA; Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des bis Ende des Jahres 2006 für das Immissionsschutzrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts, etwa: Beschl. v. 22.8.2003 - 7 ME 105/03 -, juris; Beschl. v. 27.12.2006 - 7 ME 144/03 -, S. 4 f. BA).
  • OVG Niedersachsen, 29.12.2006 - 7 ME 263/02

    Windkraftanlage an Staatsgrenze; kein Prüfung der Vereinbarkeit mit ausländischem

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (etwa Beschl. v. 20. September 2004 - 7 ME 233/03 -, ÖffBauR 2004, 31; Beschl. v. 22. August 2003 - 7 ME 105/03 -, BeckRS 2003 23950), an der auch in Anbetracht des Beschwerdevorbringens festgehalten wird.
  • VG Lüneburg, 17.07.2007 - 2 B 34/07

    Abschlussbetriebsplan; Altlasten; Bergwerk; Drittschutz; Flutung; Gemeinde;

    "Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschl. v. 22.1.2007 - 12 ME 58/07 -, S. 7 BA; Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des bis Ende des Jahres 2006 für das Immissionsschutzrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts, etwa: Beschl. v. 22.8.2003 - 7 ME 105/03 -, juris; Beschl. v. 27.12.2006 - 7 ME 144/03 -, S. 4 f. BA) kann das fehlerhafte Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung - und deshalb erst Recht die Nichtdurchführung einer Vorprüfung - allenfalls einen Verfahrensfehler darstellen, der als solcher einen Aufhebungsanspruch eines Dritten eigenständig nicht zu begründen vermag.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 7 ME 271/04

    Abstandserlass WKA; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; optische Bedrängnis;

    Dafür hat sich das Verwaltungsgericht u.a. auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats gestützt (Beschl. v. 20. September 2004 - 7 ME 233/03 -, ÖffBauR 2004, 31; Beschl. v. 22. August 2003 - 7 ME 105/03 -, BeckRS 2003 23950), an der auch in Anbetracht des Beschwerdevorbringens festgehalten wird.
  • VG Stade, 22.12.2003 - 6 B 2188/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bohrbetriebsplan

    Für die Beurteilung der Frage, welche Lärmimmissionen den Antragstellerinnen zumutbar sind, kann die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -) als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 4 B 10.91 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - Nds. OVG, Beschluss vom 22. August 2003 - 7 ME 105/03).
  • VG Stade, 08.12.2003 - 2 B 1212/03

    Einstweiliger Rechtschutz ohne Stellen eines vorherigen Aussetzungsantrages beim

    Für die Beurteilung der Frage, welche Lärmimmissionen den Antragstellerinnen zumutbar sind, kann die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -) als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 4 B 10.91 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - Nds. OVG, Beschluss vom 22. August 2003 - 7 ME 105/03).
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