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   OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13   

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https://dejure.org/2014,1823
OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13 (https://dejure.org/2014,1823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2014 - 7 ME 105/13 (https://dejure.org/2014,1823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 (https://dejure.org/2014,1823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 15 Abs. 2 S. 1 GewO
    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im Falle einer formellen und materiellen Illegalität der Betriebsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im Falle einer formellen und materiellen Illegalität der Betriebsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; GewO § 15 Abs. 2 S. 1
    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im Falle einer formellen und materiellen Illegalität der Betriebsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 450
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13
    Weder die Ausübung des materiell-rechtlichen Ermessens noch das objektive Bestehen des besonderen Vollzugsinteresses sind Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit der gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu gebenden Begründung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 18).

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers - auch hinsichtlich der mangelnden Vorzugswürdigkeit alternativer Maßnahmen - sind nämlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; die Justiz kann nicht eigene Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (Nds. OVG, Beschl. v. 19.7. 2013 - 7 ME 48/13 - und Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 31; Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris, Langtext Rn. 106).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13
    aa) Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass das Verwaltungsgericht die Begründung (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO) der Anordnung der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Untersagungsverfügung für ausreichend gehalten hat, indem sie geltend macht, die Vorinstanz habe verkannt, dass der angefochtene Bescheid keine Ermessenserwägungen enthalte, und indem sie sich auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats bezieht, nach der gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 - juris Langtext Rn. 3).

    ii) Die Antragstellerin verweist zwar zutreffend darauf, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden müssen und selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung erlaubt (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.).

  • OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95

    Zustellung; Beschlußtenor; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist; Nochmalige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13
    Auch das mit Blick auf seine zweimalige Beschlussfassung am 4. September 2013 und 1. Oktober 2013 verfahrensfehlerhafte Vorgehen des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.8. 1995 - Bs IV 183/95 -, NJW 1996, 1225 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 3, 4, 9 und 10) ermöglicht hier keine solche kassatorische Entscheidung.
  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13
    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers - auch hinsichtlich der mangelnden Vorzugswürdigkeit alternativer Maßnahmen - sind nämlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; die Justiz kann nicht eigene Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (Nds. OVG, Beschl. v. 19.7. 2013 - 7 ME 48/13 - und Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 31; Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris, Langtext Rn. 106).
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen daher regelmäßig nicht (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291, 292; VG München, Urteil vom 10. Februar 2015 - M 16 K 14.4508 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 2017, 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2.2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Im inhaltlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Widerruf der Erlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist das Ermessen aber zumindest dahingehend intendiert, dass die Behörde im Regelfall eine Untersagung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO auszusprechen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris; sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996, a. a. O., der sogar von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht).
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