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   OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03   

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OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03 (https://dejure.org/2003,22820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2003 - 7 ME 156/03 (https://dejure.org/2003,22820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2003 - 7 ME 156/03 (https://dejure.org/2003,22820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen widerruflichen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 PBZugV; § 2 PBZugV; § 13 Abs 1 PBefG; § 15 Abs 4 PBefG
    Abgabenrückstand; finanzielle Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit; PBefG-Genehmigung; Personenverkehr; Steuerschuld; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Unzuverlässigkeit; Zahlungsfähigkeit; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 06.05.1993 - 1 S 104/93

    Keine Baugenehmigung im Eilverfahren (II)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03
    Damit dürfte dieses Verbot, vorläufige Genehmigungen oder Genehmigungen mit einem Widerrufsvorbehalt zu erteilen, auch die Erteilung einer Genehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO ausschließen (vgl. Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Bd. 1, B § 15 PBefG, Rn. 73 unter Hinweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 6.5. 1993 - 1 S 104/93 -, NVwZ 1994, 81 (zum Baurecht); Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 263; a.A. Fromm u.a., Personenbeförderungsrecht, § 15 PBefG, Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Ebenso habe das Oberwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 1. September 2003 (7 ME 156/03, juris) angenommen, dass die Vorlage der in § 2 Abs. 2 PBZugV genannten Bescheinigungen die Genehmigungsbehörde nicht davon entbinde, das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen umfassend und eigenverantwortlich zu prüfen.

    Auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 1. September 2003 (7 ME 156/03, juris) enthält in der von der Antragsgegnerin zitierten Passage (die nicht auf § 2 Abs. 4 PBZugV eingeht) keine gegenteilige Aussage; im Übrigen verdeutlichen die weiteren dortigen Ausführungen, dass der Antragsteller jenes Verfahrens eine schon in zeitlicher Hinsicht nicht aussagekräftige Unbedenklichkeitsbescheinigung eines erst seit wenigen Monaten für ihn zuständigen Finanzamts vorgelegt hatte, während ihm andererseits unbestritten Abgabenrückstände und fehlende Zahlungsfähigkeit vorzuhalten waren.

  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Eine derartige Verpflichtung widerspricht § 15 Abs. 4 PBefG entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht, die sich auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 1.9.2003, 7 ME 156/03, - juris - (in gleicher Richtung Bidinger, PBefG, § 15 Rn 72) stützt.

    Soweit an der Richtigkeit dieser Bescheinigungen Zweifel nicht bestehen, dürfte die Genehmigungsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit zu unterstellen haben, da § 2 Abs. 2 PBZugV den Begriff der finanziellen Leistungsfähigkeit in § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ausformt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 8.8.2005, NVwZ-RR 2006, 358; BVerwG, Urt. vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1614; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. vom 1.9.2003, 7 ME 156/03,).

  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

    Aufgrund des eindeutigen Wortlautes dürfte zwar grundsätzlich auch die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung ausgeschlossen sein, zumal das Gesetz ausschließlich für den Linienverkehr in § 20 PBefG eine Ausnahmeregelung zur Erteilung einer widerruflichen einstweiligen Erlaubnis vorsieht (so OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 23.10.2007 - 1 M 148/07 -, juris Rn. 4; in diese Richtung Nds. OVG, B. v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 -, juris Rn. 4; B. v. 20.3.2007 - 7 ME 62/07 -, V. n. b.; VG Braunschweig, B. v. 18.9.2006 - 6 B 176/06 -, juris Rn. 4; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 15 Rn. 17; Bauer, PBefG, § 15 Rn. 21).

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers kann aber nicht allein aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes A-Stadt-Wilhelmstraße vom 10. Februar 2022 und der steuerlichen Bescheinigung der Steuerabteilung der Antragsgegnerin vom 9. Februar 2022 angenommen werden, denn mit der Vorlage ist die Antragsgegnerin nicht von ihrer Pflicht entbunden, das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen umfassend zu prüfen, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben sein kann (Nds. OVG, B. v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 -, juris Rn. 6; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: 08/2022, § 2 PBZugV Rn. 4).

    Daraus ist ersichtlich, dass der Antragsteller nicht über die zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen Mittel verfügt (vgl. zur Zahlungsfähigkeit bei bestehenden Schulden Nds. OVG, B. v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 -, juris Rn. 7; VG Düsseldorf, B. v. 6.11.2015 - 6 K 1610/15 -, juris Rn. 56 ff.; VG Braunschweig, B. v. 5.8.2003 - 6 B 312/03 -, V. n. b.).

  • VG Braunschweig, 18.09.2006 - 6 B 176/06

    Anforderungen an die Übertragung eines Taxiunternehmens; Unzuverlässigkeit des

    Das Verwaltungsgericht darf die Genehmigungsbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung nicht zur vorläufigen Genehmigung einer Konzessionsübertragung nach § 2 Abs. 2 PBefG verpflichten (im Anschluss an Nds. OVG, Beschl. vom 01.09.2003 - 7 ME 156/03 -).

    Ist die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung verboten, so dürfte auch eine dahin gehende Verpflichtung der Genehmigungsbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung ausgeschlossen sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 01.09.2003 - 7 ME 156/03 - m. w. N. zum Streitstand).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Es ist nicht anzunehmen und im Übrigen aus der Verordnungsbegründung auch nicht ersichtlich (vgl. BR-Drs. 773/12 S. 12; BR-Drs. 257/00 S. 23 f.), dass der Normgeber die Ermittlungsbefugnis der Genehmigungsbehörde so beschränken wollte, dass sie hinter dem materiell-rechtlichen Prüfprogramm zurückbleibt (in diesem Sinne auch Fielitz/Grätz, PBefG, § 1 PBZugV Rn. 9; NdsOVG, B.v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 -, juris, Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    oder ob eine vorläufige personenbeförderungsrechtliche Genehmigung ungeachtet einer Gefährdung der bereits geschaffenen wirtschaftlichen Existenzgrundlage eines Taxiunternehmers an § 15 Abs. 4 PBefG scheitert, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, juris Rn. 4, kann vorliegend dahinstehen.
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 11 CE 23.60

    Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen

    In diesem Fall steht das Verbot der Erteilung vorläufiger Genehmigungen oder von Genehmigungen mit Widerrufsvorbehalt gemäß § 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. August 1990 (PBefG, BGBl I S. 1690), zuletzt geändert durch das teilweise zum 1. Juli 2022 in Kraft getretene Gesetz vom 16. April 2021 (BGBl I S. 822), nach verfassungskonformer Auslegung (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG) dem Erlass einer Regelungsanordnung nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 11 CE 20.2844 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 30.7.2018 - 9 S 1272/18 - juris Rn. 7; OVG Hamburg, B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - VRS 123, 111 = juris Rn. 14; B.v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 - VRS 122, 244 = juris Rn. 6 bei Verlängerung bestehender Genehmigungen; als befristete endgültige Genehmigung zulässig: OVG Bremen, B.v. 22.3.2018 - 1 B 26/18 - juris Rn. 12; Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, 5. Aufl. 2022, § 15 Rn. 7; Bidinger, PBefG, Stand Oktober 2021, § 15 Rn. 253; a.A. OVG LSA, B.v. 23.10.2007 - 1 M 148/07 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 - juris Rn. 4; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand August 2022, § 15 Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffnd die Genehmigung zur Ausführung des

    Nach diesem Maßstab kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung schon deshalb nicht Betracht, weil der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren jedenfalls das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, ohne dass sich die durch den Antragsgegner aufgeworfene Frage, ob und ggf. in wieweit die Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, nach der die Genehmigung nicht vorläufig erteilt werden darf, dem Erlass der hier begehrten einstweiligen Anordnung grundsätzlich entgegensteht, als entscheidungserheblich erweist; vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 - Juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 - Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 - Juris Rn. 4.
  • VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

    Zwar wird in der Kommentarliteratur (vgl. Fielitz/Grätz, PBefG, Loseblattsammlung, Stand Dez. 2010, § 15 Rdnr. 10; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Band 1, Stand Nov. 2010, § 15 PBefG Rdnr. 73) und in der Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, zitiert nach juris Rdnr. 4) die Auffassung vertreten, dass die Verpflichtung einer Behörde im Verfahren nach § 123 Abs., 1 Satz 2 VwGO zur Erteilung bzw. Verlängerung einer "vorläufigen" bzw. "jederzeit widerruflichen" personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung zwangsläufig wegen der Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, die dies ausschließt, ausscheidet.
  • VG Köln, 09.03.2018 - 18 K 7560/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2007 - 1 M 148/07

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 13 A 1675/16

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs mit einem

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12

    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger

  • VG Köln, 09.03.2018 - 18 K 7144/16
  • VG Braunschweig, 05.08.2003 - 6 B 312/03

    Einstweiliger Rechtsschutz; Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR);

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