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   OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07   

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OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07 (https://dejure.org/2007,6712)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 (https://dejure.org/2007,6712)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 (https://dejure.org/2007,6712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstinstanzlich "aufgesparte Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 3 GewO; § 56 Abs. 2 StGB
    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigende Verfahrensmängel; Aussetzung einer Strafe zur Bewährung als Kriterium für die Erforderlichkeitsprognose bei einer Gewerbeuntersagung

  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1; ; StGB § 56; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Außer-Betracht-Bleiben erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Beschwerdeverfahren; Darlegungserfordernis; Erforderlichkeit; Gewerbeuntersagung; Gründe, aufgesparte; Strafaussetzung; Bewährung; Vorläufiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigende Verfahrensmängel; Aussetzung einer Strafe zur Bewährung als Kriterium für die Erforderlichkeitsprognose bei einer Gewerbeuntersagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 521
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07
    Doch ist eine näher begründete Prognose des Strafrichters für Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht "von tatsächlichem Gewicht" (vgl. (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 B 93.86 -, GewArch 1987, 351 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07
    Mögliche Mängel, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, vom Antragsteller aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, müssen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO außer Betracht bleiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8. November 2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74, "Außerbetrachtbleiben aufgesparte Gründe"; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. A., Rn. 36 zu § 146).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen mögliche Mängel des angegriffenen Verwaltungsaktes, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorgelegen haben, vom Antragsteller aber trotz Möglichkeit dazu dort nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren außer Betracht bleiben (NdsOVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 u. v. 18.06.07 - 5 ME 117/07 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; vgl. Bader u.a., a.a.O., § 146 RdNr. 36).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Es kann dahinstehen, ob der Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zum Lagerraum und den Baumaterialien vorliegend nicht bereits entgegensteht, dass er diese Umstände erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, obwohl er diese Angaben auch bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte vortragen können (für zulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; für unzulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26 f., und vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

    Dies schließt indes nach überwiegender Meinung nicht aus, die Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch mit Gründen in Zweifel zu ziehen, die nach deren Erlass entstanden sind (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146, Rn. 22; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 146, Rn. 42; Meyer-Ladewig/Rudisile, a.a.O., Rn. 13 c; Redeker, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 146, Rn. 21; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1157) bzw. bei der erstinstanzlichen Entscheidung nicht berücksichtigt wurden, wozu mangels ausdrücklicher gesetzlicher Präklusionsregelung auch sog. "aufgesparte Gründe" gehören sollen (vgl. Happ, a.a.O., § 146, Rn. 29; Redeker, a.a.O., § 146, Rn. 21; Stuhlfauth, in: Bader/Funke/Kaiser/Stuhlfauth/Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146, Rn. 30; vgl. auch für das Berufungszulassungsrecht: Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124, Rn. 88; a.A .: VGH BW, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74 und juris, Rn. 4; OVG Nds., Beschluss vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und juris, Rn. 5; Külpmann, a.a.O., Rn. 1158).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen

    In den zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zwar die Frage angesprochen worden ist, ob das Beschwerdegericht an der Berücksichtigung von Beschwerdevortrag gehindert sei, wenn dieser Vortrag neues Vorbringen beinhaltete, welches nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung gewesen sei und welches über eine Auseinandersetzung mit der Begründung des Verwaltungsgerichts hinausgehe (so Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 20.7.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016 - 7 ME 76/16 -, juris Rn. 3).

    Außerdem ist den zitierten Entscheidungen die Differenzierung zu entnehmen, dass eine Berücksichtigung neuen Vortrags im Beschwerdeverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei; Bedenken ergäben sich aber in Konstellationen, in denen dem Beschwerdeführer ein "unbotmäßiges Aufsparen von Gründen" entgegengehalten werden könne oder neue, erst nach Abschluss der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen würden, die es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (so Nds. OVG, Beschluss vom 10.3.2010, a. a. O., Rn. 27; Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 3; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Zwar besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum keine Einigkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen neuer Vortrag und insbesondere nachträgliche, mithin erst nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Tatsachen im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO (noch) berücksichtigt werden können (für nachträglich eingetretene Tatsachen bejaht zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 310 § 124 VwGO Nr. 32 = NVwZ 2004, 744 und Beschl. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31; OVG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 1 B 298/02 - NVwZ-RR 2003, 694; offenbar weitergehend BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - Buchholz § 124b VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 894; ebenso Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 - juris; a. A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; OVG LSA, Beschl. v. 29.01.2004 - 2 M 895/03 - juris; Beschl. v. 16.06.2003 - 2 N 73/03 - juris; Bader in: Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. § 146 Rdnr. 36).

    Indessen sprechen nach Auffassung des Senats gewichtige Gesichtspunkte dafür, dass zumindest solche "neuen" Tatsachen und Verfahrensrügen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO außer Betracht bleiben müssen, die bereits zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen und dem Beschwerdeführer bekannt waren, von ihm aber - wie hier - trotz der Möglichkeit nicht vorgebracht und damit gleichsam "aufgespart worden" sind (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74: "Außerbetrachtbleiben aufgesparter Gründe").

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    "In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. zum Ausschluss erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine günstige, die Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigende Sozialprognose nicht zwingend zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führt, weil sich die Sozialprognose nur auf das zukünftige strafrechtsrelevante Verhalten bezieht, aber nicht demselben Maßstab wie die gewerberechtlich gebotene Prognose folgt, steht im Einklang mit der im Schrifttum (z. B. Tettinger/Wank/Ennuschat, a. a. O., § 35 Rn. 33 m. w. N.) und in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung, wonach sich aus § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB und § 35 Abs. 1 GewO unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe herleiten lassen (BayVGH, B. v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1164 - BayVBl 2011, 247, juris Rn. 2; BVerwG, B. v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - GewArch 1987, 351, juris Rn. 12; NdsOVG, B. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 - NVwZ-RR 2007, 521, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 1 B 666/18

    Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen im Wege der einstweiligen

    So aber OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. April 2007 - 7 ME 37/07 -, juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 -, juris, Rn. 3 ff., Gegen diese Auffassung spricht im Übrigen, dass - vorbehaltlich von Sonderregelungen wie etwa des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - (auch) für die Beschwerde nicht maßgeblich ist, ob die konkrete Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts zutrifft, sondern, ob die Entscheidung im Ergebnis richtig ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07

    Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 11 S 2543/19

    Änderung einer erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 (1.

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