Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstinstanzlich "aufgesparte Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstinstanzlich "aufgesparte Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • strafrecht-online.de

    § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 3 GewO; § 56 Abs. 2 StGB
    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigende Verfahrensmängel - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung als Kriterium für die Erforderlichkeitsprognose bei einer Gewerbeuntersagung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Außer-Betracht-Bleiben erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Beschwerdeverfahren; Darlegungserfordernis; Erforderlichkeit; Gewerbeuntersagung; Gründe, aufgesparte; Strafaussetzung; Bewährung; Vorläufiger Rechtsschutz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zum Außer-Betracht-Bleiben erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg, 24.01.2007 - 12 B 5306/06
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 521



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08  

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Zwar besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum keine Einigkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen neuer Vortrag und insbesondere nachträgliche, mithin erst nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Tatsachen im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO (noch) berücksichtigt werden können (für nachträglich eingetretene Tatsachen bejaht zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 310 § 124 VwGO Nr. 32 = NVwZ 2004, 744 und Beschl. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31; OVG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 1 B 298/02 - NVwZ-RR 2003, 694; offenbar weitergehend BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - Buchholz § 124b VwGO Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 894; ebenso Thüringer OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 - juris; a. A. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; OVG LSA, Beschl. v. 29.01.2004 - 2 M 895/03 - juris; Beschl. v. 16.06.2003 - 2 N 73/03 - juris; Bader in: Bader / Funke-Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. § 146 Rdnr. 36).

    Indessen sprechen nach Auffassung des Senats gewichtige Gesichtspunkte dafür, dass zumindest solche "neuen" Tatsachen und Verfahrensrügen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO außer Betracht bleiben müssen, die bereits zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen und dem Beschwerdeführer bekannt waren, von ihm aber - wie hier - trotz der Möglichkeit nicht vorgebracht und damit gleichsam "aufgespart worden" sind (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74: "Außerbetrachtbleiben aufgesparter Gründe").

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09  

    Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche

    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. zum Ausschluss erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07  

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Rechtswidrigkeit der Beurteilung, auf die

    Mögliche Mängel der Verwaltungsentscheidung, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, vom Antragsteller aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, müssen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO außer Betracht bleiben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, zitiert nach juris Langtext, unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Bader u. a., a. a. O., § 146, Rn. 36).
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  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07  

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des Anforderungsprofils;

    Mögliche Mängel der Verwaltungsentscheidung, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorlagen, vom Antragsteller aber - wie hier - trotz der Möglichkeit dazu nicht vorgebracht worden sind, müssen im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO jedoch außer Betracht bleiben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 - Beschl. v. 14.4.2007 - 7 ME 37/07 -, zitiert nach juris Langtext, unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Bader u. a., VwGO, 3. Aufl., § 146, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08  

    Zur Berücksichtigung neuen Vorbringens in Verfahren über Darlegungsbeschwerden

    In der Rechtsprechung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.2004, - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; Nds. OVG, Beschl. v. 14.4. 2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 und Beschl. v. 18.6. 2007 - 5 ME 117/07 - IÖD 2007, 194) ist allerdings teilweise die Auffassung vertreten worden, dass ein Rechtsmittelführer in den Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO solche Rügen, die er bereits im ersten Rechtszug hätte erheben können, aber nicht erhoben hat, als Gründe für eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht geltend machen könne.
  • OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07  

    Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des

    Dabei ist vorab klarzustellen, dass der von der Antragstellerin erstmals im Beschwerdeverfahren vorgebrachte Einwand der sachlichen Unzuständigkeit der Antragsgegnerin für die streitgegenständliche Entlassungsverfügung zu berücksichtigen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstinstanzliche Nichtberücksichtigung dieses Verfahrensfehlers (auch) auf ein Verschulden der Antragstellerin - nämlich die unterbliebene Geltendmachung dieses Einwands vor dem Verwaltungsgericht - zurückzuführen ist in diesem Sinne u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), § 146 Rn 42; gegen die Berücksichtigung erstinstanzlich möglicher, aber erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Einwände etwa OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521, und vom 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08  

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

    Werden jedoch wie hier im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen bzw. Umstände und daran anknüpfende Rechtsauffassungen vorgetragen, die grundsätzlich (vgl. allerdings für den Fall, dass diese Tatsachen an sich schon erstinstanzlich hätten vorgetragen werden können, einerseits etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521, und andererseits OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2004 -" NB 430/03-, NVwZ-RR 2005, 409 - jeweils zitiert nach juris) berücksichtigungsfähig sind, erfordert das Darlegungserfordernis aber, dass sowohl in tatsächlicher wie auch rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar erläutert wird, warum sich aus diesem neuen Vorbringen die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bzw. ein - weitergehender - Anordnungsanspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium ergeben können soll.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08  

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Festsetzung eines Wochenmarktes;

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen mögliche Mängel des angegriffenen Verwaltungsaktes, die bereits in der Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorgelegen haben, vom Antragsteller aber trotz Möglichkeit dazu dort nicht vorgebracht worden sind, im Rechtsmittelverfahren außer Betracht bleiben (NdsOVG, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521 u. v. 18.06.07 - 5 ME 117/07 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74; vgl. Bader u.a., a.a.O., § 146 RdNr. 36).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12  

    Wann ist eine Windenergieanlage optisch bedrängend?

    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164  

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Insofern lassen sich aus § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB und § 35 Abs. 1 GewO unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe herleiten (BVerwG vom 16.6.1987 GewArch 1987, 351, NdsOVG vom 13.4.2007 Az. 7 ME 37/07).
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