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   OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15   

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OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,21538)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,21538)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,21538)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15

    Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15
    Selbst wenn zu seinen Gunsten unterstellt wird, dass er für die aufgelisteten Ereignisse keine Verantwortung trägt und sie negative Rückschlüsse weder auf seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit (vgl. dazu Beschl. d. Senats vom 29.6.2015 - 7 ME 32/15 -, juris) noch auf die Zuverlässigkeit im Sinne der Vergaberichtlinien und Vollzugshinweise der Antragsgegnerin für den Stoppelmarkt zulassen, so erscheint es nicht eindeutig sachwidrig, die durch die polizeilichen Einsätze kursiv dokumentierten Störungen (der öffentlichen Sicherheit) zumindest bei dem Kriterium Anziehung zu berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15
    Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, die Ausgestaltung der Auswahlkriterien der persönlichen Eignung und der Attraktivität des Geschäfts in den Vergaberichtlinien der Antragsgegnerin über die Zulassung zum Stoppelmarkt sowie den dazu ergangenen Vollzugshinweisen für den Stoppelmarkt 2015 genügten auch im Zusammenspiel mit einer in einer Exceltabelle wiedergegebenen Punktevergabe für einzelne Unterkategorien dem Erfordernis einer transparenten und sachgerechten Auswahlentscheidung (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. vom 16.5.2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403) nicht.
  • VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 CE 18.2417

    Marktzulassung - Voraussetzung an festgelegte Vergabekriterien

    Daher ist bei der Korrektur der Platzvergabe in Marktzulassungsachen durch ein Gericht Zurückhaltung geboten (vgl. NdsOVG, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11), d.h. bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs ein strenger Maßstab anzulegen und dem auf Berücksichtigung einer Konkurrenzbewerbung gerichteten Begehren nur dann stattzugeben, wenn ein Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.11.2016 - 6 S 2207/16 - GewArch 2017, 83 Rn. 4).

    Da dem Veranstalter eines Marktes ein weiter Ermessensspielraum zusteht, der vom Gericht nur in den Grenzen des § 114 Satz 1 VwGO überprüft werden kann, und der Veranstalter auch bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen über Zulassungen und ggf. auch bei der Neubestimmung fehlerhafter Zulassungskriterien diesen weiten Ermessensspielraum hat, kann ein Anordnungsanspruch nur bestehen, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (NdsOVG, B.v. 11.8.2015, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Die insoweit vor allem im Bereich von Zulassungsentscheidungen bei begrenzten Kapazitäten im Gewerberecht entwickelten Grundsätze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, VBlBW 2017, 253; BayVGH, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970 -, NVwZ-RR 2013, 933; NdsOVG, Beschlüsse vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NdsVBl 2016, 375, vom 11.08.2015 - 7 ME 58/15 -, juris, vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris, und vom 17.11.2009, a.a.O.) können nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall der Förderung bedürftiger Gemeinden aus dem Ausgleichstock übertragen werden.
  • VG Darmstadt, 29.06.2016 - 3 L 1154/16

    Zulassung zu einem Volksfest

    Da das vorläufige Rechtsschutzbegehren der Antragsteller hier auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, müsste diesbezüglich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache sprechen (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 11.08.2015 - 7 ME 58/15 -, juris; VG Darmstadt, Beschlüsse v. 21.10.2005, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

    Zudem nennt der Bescheid die wesentlichen Kriterien und auch die Platzierungen auf den einzelnen Stufen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris).
  • VG München, 14.11.2018 - M 16 E 18.4249

    Zulassung zum Christkindlmarkt

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn die beanstandete Bewertung einer Bewerbung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (OVG Lüneburg, B.v.11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11).
  • VG München, 19.08.2016 - M 7 E 16.3272

    Zulassung einer Hühnerbraterei zum Oktoberfest 2016

    Nach der im gerichtlichen Eilverfahren bei einer Vorwegnahme der Hauptsache zu beachtenden Maßstäben ist bei einer Korrektur der Platzvergabe in Volksfestzulassungen durch das Gericht Zurückhaltung geboten und kommt eine solche nur in Betracht, wenn die beanstandete Bewertung auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Vergabekriterien sachwidrig erscheint und die Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 11.8.2015 - 7 ME 58/15 - juris Rn. 11).
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   OVG Niedersachsen, 12.08.2015 - 7 ME 58/15   

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https://dejure.org/2015,20874
OVG Niedersachsen, 12.08.2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,20874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,20874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2015 - 7 ME 58/15 (https://dejure.org/2015,20874)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gastwirt unterliegt im Beschwerdeverfahren um die Zulassung seines Ausschankbetriebes zum Stoppelmarkt in Vechta

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gastwirt unterliegt im Beschwerdeverfahren um die Zulassung seines Ausschankbetriebes zum Stoppelmarkt in Vechta

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Oldenburg, 22.07.2015 - 12 B 1778/15

    Konkurrentenverdrängungsklage; Marktzulassung; Neubewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2015 - 7 ME 58/15
    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Stadt Vechta mit Beschluss vom 22. Juli 2015 (Az. 12 B 1778/15) verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Ausschankbetrieb zum diesjährigen Stoppelmarkt zuzulassen.
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