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   OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07   

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https://dejure.org/2008,2743
OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07 (https://dejure.org/2008,2743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 (https://dejure.org/2008,2743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2008 - 7 MS 114/07 (https://dejure.org/2008,2743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren Jade-Weser-Port Wilhelmshaven, Verbandsklage, vorläufiger Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG; § 34 Abs. 2 BNatSchG; § 61 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BNatschG; § 61 Abs. 2 BNatSchG; § 34c Abs. 1 S. 1 NNatG
    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven; Durchführung wasserstraßenrechtlicher Planfeststellung bei Verfolgung hafenspezifischer Belange mit dem genehmigten Vorhaben; Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung durch ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 34 Abs. 1 ... S. 1; ; BNatSchG § 34 Abs. 2; ; BNatschG § 61 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 3; ; NNatG § 34c Abs. 1 S. 1; ; NNatG § 34c Abs. 2; ; NNatG § 60c Abs. 1; ; NNatG § 60c Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80a Abs. 3 S. 2; ; WaStrG § 12 Abs. 3 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bau des JadeWeserPorts kann beginnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven; Durchführung wasserstraßenrechtlicher Planfeststellung bei Verfolgung hafenspezifischer Belange mit dem genehmigten Vorhaben; Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung durch ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bau des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven kann beginnen - Keine naturschutzrechtlichen Bedenken

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    JadeWeserPort

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Der in der Rechtsprechung anerkannte Gedanke, dass parallel geplante Schutz- oder Kompensationsmaßnahmen die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG unter bestimmten Umständen entfallen lassen können (etwa BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, Westumfahrung Halle), lässt sich auch auf eine Situation übertragen, in der bereits die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen nicht sicher ist, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden kann, und mit den Schutzvorkehrungen dann potentiellen Gefahren begegnet wird.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass parallel geplante Schutz- oder Kompensationsmaßnahmen die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im zuvor beschriebenen Sinne entfallen lassen, wenn gewährleistet ist, dass der günstige Erhaltungszustand - hier - des Brutbestandes und der Lebensverhältnisse der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung aufgeführten Vogelarten stabil bleibt, § 2 Abs. 3 der Verordnung (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - BVerwG 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 ; BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - [Westumfahrung Halle], BVerwGE 128, 1 = NVwZ 2007, 1054, hier zitiert nach juris, LS 5 u. Rn. 53 m.w.N.).

    Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Risiken für die Erhaltungsziele wirksam auszuräumen (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007, a.a.O., Rn.55 m.w.N.).

    Der Senat stellt damit die grundsätzliche Tauglichkeit eines Monitorings zur Behandlung wissenschaftlicher Unsicherheit innerhalb des angesprochenen Komplexes nicht in Frage (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (letzteres bestätigend BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, Rn. 14 f., m.w.N., juris; bereits zuvor Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, NordÖR 2007, 330).

    Ohne ein in dieser Weise substantiiertes "Gegenvorbringen" zu dem Schutzkonzept, das im Landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Vorhaben entwickelt worden ist, verfehlt die Anhörung der anerkannten Naturschutzvereine ihren Sinn (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O.; OVG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 08.11.2007 - 8 C 11523/06.OVG -, Abdr. Bl. 101, , das allerdings die Mitwirkungslast zu Unrecht von der Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Artenschutzes in Planfeststellungsverfahren abhängig macht; jedenfalls hätte diese Änderung hier vor dem dritten Einwendungsverfahren stattgefunden).

    Diese wie auch die gänzlich allgemein formulierte behauptete "Missachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben" erfüllen nicht ansatzweise die zuvor beschriebenen Mitwirkungsanforderungen, die, wie etwa die Bezeichnung der jeweils als beeinträchtigt angesehenen Art, an das Vorbringen einer Beeinträchtigung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten im Sinne des § 42 BNatSchG zu stellen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (letzteres bestätigend BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, Rn. 14 f., m.w.N., juris; bereits zuvor Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007 - 7 KS 135/03 -, NordÖR 2007, 330).

    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O.; VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).

    Auch die räumliche Zuordnung eines Vorkommens oder einer Beeinträchtigung ist zu spezifizieren, wenn sie sich nicht ohne weiteres von selbst versteht (Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.01.2004 - 4 A 4.03 -, DVBl. 2004, 655 = NVwZ 2004, 861; Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, DVBl. 2005, 916 ).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Auch unter dem Gesichtspunkt des fachplanerischen Abwägungsgebots, § 14 Abs. 1 S. 2 WaStrG, dessen Verletzung der Antragsteller nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG bzw. § 60c Abs. 1 NNatG nur unter dem Aspekt der angemessenen Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes geltend machen kann (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1, = juris Rn. 26 m.w.N.), ist die Standortwahl nicht zu beanstanden.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass parallel geplante Schutz- oder Kompensationsmaßnahmen die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im zuvor beschriebenen Sinne entfallen lassen, wenn gewährleistet ist, dass der günstige Erhaltungszustand - hier - des Brutbestandes und der Lebensverhältnisse der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung aufgeführten Vogelarten stabil bleibt, § 2 Abs. 3 der Verordnung (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - BVerwG 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 ; BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 - [Westumfahrung Halle], BVerwGE 128, 1 = NVwZ 2007, 1054, hier zitiert nach juris, LS 5 u. Rn. 53 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Wegen dieser Verbundenheit unterfällt die Zuständigkeitsfrage auch nicht der Präklusion nach § 61 Abs. 3 BNatSchG oder 60c Abs. 3 S. 1 NNatG, wenn sie bei den Einwendungen, wie auch hier, nicht gesondert angesprochen worden ist (vgl. dazu Nds.OVG, Urt. v. 06.06.2007 - 7 LC 97/06 -, juris; dass., Beschl. v. 11.01.2006 - 7 ME 288/04 -, Nds.VBl. 2006, 198 = NVwZ-RR 2006, 378 ).

    Folgemaßnahmen am vorhandenen Wegenetz in diesem Sinne dürfen deswegen über Anschluss und Anpassung nicht wesentlich hinausgehen (Nds. OVG, Urt. v. 06.06.2007, a.a.O., Rn. 52 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Auch die räumliche Zuordnung eines Vorkommens oder einer Beeinträchtigung ist zu spezifizieren, wenn sie sich nicht ohne weiteres von selbst versteht (Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.01.2004 - 4 A 4.03 -, DVBl. 2004, 655 = NVwZ 2004, 861; Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, DVBl. 2005, 916 ).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Denn eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn ein von ihr verworfener Standort ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die eindeutig vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 ; Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, juris Rnr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Sie setzt sich indes nur dann durch, wenn ihr - gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gesichtspunkten, die für die Planung sprechen - in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen, zu denen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehören können, der Vorrang gebührt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03 und 4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3; Nds.OVG, Urt. v. 19.02.2007, a.a.O.; VGH B-W, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, UPR 2006, 453).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Denn eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn ein von ihr verworfener Standort ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die eindeutig vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 ; Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, juris Rnr. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07
    Ohne ein in dieser Weise substantiiertes "Gegenvorbringen" zu dem Schutzkonzept, das im Landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Vorhaben entwickelt worden ist, verfehlt die Anhörung der anerkannten Naturschutzvereine ihren Sinn (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O.; OVG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 08.11.2007 - 8 C 11523/06.OVG -, Abdr. Bl. 101, , das allerdings die Mitwirkungslast zu Unrecht von der Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Artenschutzes in Planfeststellungsverfahren abhängig macht; jedenfalls hätte diese Änderung hier vor dem dritten Einwendungsverfahren stattgefunden).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

  • BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 31.98

    Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Unterbrechung einer Wegeverbindung;

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit

  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Selbst wenn die Zuständigkeitsregelungen auch dem Schutz von Natur und Landschaft zu dienen bestimmt sein sollten (so die Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 Ms 114/07 - NuR 2008, 265 ; VG Oldenburg, Urteil vom 19. Juni 2008 - 5 A 4956/06 - NuR 2008, 887; VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO - NuR 2010, 812 ; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 - NuR 2011, 376 ; OVG Koblenz, Urteil vom 7. April 2011 - 1 A 11088/10 - DVBl 2011, 764 ), können Zuständigkeitsmängel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur berühren, wenn und soweit die kompetenzwidrig in die Planfeststellung einbezogenen Maßnahmen am nachgelagerten Straßennetz materielle Schutzgüter der Natur oder das Landschaftsbild beeinträchtigen.
  • VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06

    Planfeststellungsbeschluss Sandabbau Jade Weser Port

    Die dagegen gerichteten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers und des Eigentümers eines Wohngrundstücks im Stadtteil V. beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht - Nds. OVG - blieben überwiegend erfolglos (Beschlüsse vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 und 7 MS 115/07 -).

    Diese Regelung schließt eine umfassende Kontrolle des PfB aus und beschränkt sie auch in der Sache auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit nur mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 - juris Rn. 14 f. und ZUR 2008, 257, 258 m.w.N; Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 12, betreffend die Planfeststellung Tieferwasserhafen JWP = NuR 2008, 266).

    Denn die Zuständigkeitsvorschriften sind untrennbar mit dem angewendeten materiellen Recht bzw. dem daraus gewonnenen Ergebnis verbunden, weil sie die Schritte für eine fehlerfreie Ermittlung, Prüfung und ggf. Abwägung der relevanten materiellen Belange vorzeichnen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 13 m.w.N.).

    Wegen dieser Verbundenheit unterfällt die Zuständigkeitsfrage auch nicht der Präklusion nach § 61 Abs. 3 BNatSchG oder § 60 c Abs. 3 Satz 1 NNatG, wenn sie bei den Einwendungen, wie auch hier, nicht gesondert angesprochen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O.).

    Beide Teilvorhaben durften - gerade unter Berücksichtigung bergrechtlicher Besonderheiten - selbstständig nach dem jeweils einschlägigen Fachplanungsrecht behandelt und lediglich informatorisch aufeinander abgestimmt werden (so auch das Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 14).

    Umgekehrt stellt das wasserstraßenrechtlich planfestgestellte Vorhaben (Umgestaltung der Jade) kein (bergbauliches) "Vorhaben nach §§ 51, 52 Abs. 2 a BBergG" bzw. § 57 c BBergG dar, das nur dann beiden Gesetzen unterfallen würde und deshalb mit dem bergrechtlichen Teil in einem Verfahren konzentriert werden müsste (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 14).

    Schließlich ist das wasserstraßenrechtliche Vorhaben auch keine (notwendige) "Folgemaßnahme" des Sandabbaues (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O. S. 14), schon die ungleiche Dimension beider Teilvorhaben spricht dagegen.

    Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre dafür nach § 57 b Abs. 3 Satz 3 BBergG "das Verfahren nach den anderen Vorschriften durchzuführen", die originäre Planungskompetenz also gerade unangetastet zu lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008, a.a.O.).

    Die Prüfung der Erforderlichkeit der Sandgewinnung zum späteren Bau des Tiefwasserhafens JWP, also die Planrechtfertigung, kann der Kläger ohnehin im Rahmen seines naturschutzrechtlichen Verbandsklagerechts nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 11 f.), der die Kammer folgt, nicht verlangen.

    Soweit sich der Kläger die kritische Stellungnahme von Prof. Dr. Z., Institut für Wasserbau und Wirtschaft an Technischen Universität Darmstadt, im Erörterungstermin vom 13. September 2004 im wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren (Beiakten N, S. 3378 ff., G 448 und I 1308) zu den Auswirkungen der Sandgewinnung und des Hafenbaus auf das Gewässerbett zu eigen macht und in der Sache rügt, dass entgegen § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG gemeinschädliche Einwirkungen der Sandgewinnung im Hinblick auf den Küstenschutz und die Deichsicherheit zu erwarten seien, fehlt ihm bereits die Rügebefugnis nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG (Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 - S. 12 und 17).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Dies käme nur dann in Betracht, wenn sich die Brückenlösung gegenüber der planfestgestellten Lösung von vornherein als eindeutig als besser und sicherer darstellen würde (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, juris).
  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche

    Der Senat vermag sich nicht der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 5.3.2008, 7 MS 114/07, NuR 2008, 265, 267 f., juris Rn. 37) anzuschließen, wenn es -in einem Fall, in dem es nicht um die Zuständigkeit des Vorhabenträgers, sondern um die der Planfeststellungsbehörde ging - ausführt:.

    Eine Rügebefugnis hinsichtlich der Planrechtfertigung haben in vorsichtiger Weise auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.11.2005, 2 Bs 19/05, NuR 2006, 459, 461, juris Rn. 20, 21) und in dezidierter Weise das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschl. v. 5.3.2008, 7 MS 114/07, NuR 2008, 265, 267, juris Rn. 33 f.) verneint.

  • VG Bremen, 18.05.2016 - 5 V 366/16

    Wasserrechtliche Planfeststellung für einen Schwerlasthafen - Hafenneubau; OTB

    Normen, welche die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bestimmen, dienen dem Umweltschutz, weil diese Behörde regelmäßig und auch hier einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren planerischen Entscheidungsspielraum hat und die Zuständigkeit deshalb untrennbar mit dem angewendeten materiellen Recht bzw. dem daraus gewonnenen Ergebnis verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. März 2008 - 7 MS 114/07 -, Rn. 37, juris m. w. N.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. April 2011 - 1 A 11088/10 -, Rn. 50 ff., juris).

    Es ist dann auf den Schwerpunkt des Vorhabens abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. März 2008 - 7 MS 114/07 -, Rn. 38, juris).

    Sowohl das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben in der Vergangenheit den Neubau bzw. die Erweiterung eines unmittelbar an einer Bundeswasserstraße belegenen Hafens als Ausbau einer Bundeswasserstraße nach § 12 Abs. 2 WaStrG angesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05. März 2008 - 7 MS 114/07 -, Rn. 37 (Jade-Weser-Port) und Urteil vom 20. März 2003, a. a. O.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen; Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 -, Rn. 1 (CT IVa); Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 G 3/94 - (CT III) und Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - (CT IIIa); jeweils juris).

    Die Maßnahmen seien verkehrsbezogen; sie ermöglichten es, eine deutsche Wasserstraße insgesamt erstmals tideunabhängig mit Containerschiffen zu befahren, die einen Tiefgang von bis zu 16 m hätten (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05. März 2008, a. a. O.) Zwar weist die Errichtung des Jade-Weser-Ports in zwei - 18 - Punkten Abweichungen von der des OTB auf.

  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

    Damit liegt in der hier erfolgten Anwendung des § 5 Abs. 1 LStrG gleichzeitig eine unzulässige Umgehung (vgl. dazu OVG Weimar, Urteil vom 20.07.2003 - 1 KO 389/02 - LKV 2004, 559) und damit auch Verletzung der Vorschriften der §§ 9, 10, 48 LNatSchG, welche auf §§ 18 bis 20, 42 und 62 BNatSchG 2007 beruhen (vgl. §§ 17, 23, 67 BNatSchG 2010), was ohne Zweifel nach § 61 BNatSchG 2007 rügefähig ist (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.).

    Im Übrigen ist das NdsOVG nunmehr (Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.) bei einer naturschutzrechtlichen Verbandsklage zu der Auffassung gelangt, dass eine Verfahrensvorschrift, die eine fehlerfreie Ermittlung und vor allem Abwägung der relevanten materiellen Belange gewährleisten soll, auch zu den rügefähigen Rechtsnormen gehört.

    Jedoch ist die Rügefähigkeit dieses Fehlers im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Verbandsklage ersichtlich bisher nur in einem Beschwerdebeschluss des NdsOVG in einem Eilverfahren (Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.) eindeutig behandelt und in dem hier vertretenen Sinne angenommen worden, ohne dass dies dort entscheidungserheblich gewesen wäre.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Das gilt zumal bei mehrpoligen Rechtsverhältnissen, wenn der Verwaltungsakt, dessen Suspendierung begehrt wird, einen Dritten begünstigt, so dass auch dessen Interesse an der Aufrechterhaltung der ihm verliehenen Rechtsposition in die Abwägung einzustellen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 6.3.2008 - 7 MS 114/07 u. 115/07 - z. Veröff. vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

    2.2 Das naturschutzrechtliche Verbandsklagerecht gewährt keinen Anspruch auf gerichtliche Prüfung der Planrechtfertigung (BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, DVBl. 1998, 900 ff; Nds. OVG, Urt. v. 19.2.2007 - 7 KS 135/03 -, juris; Beschl. v. 5.3.2008 - 7 MS 114/07 -, juris), so dass die gegen die Erforderlichkeit des Vorhabens gerichteten Einwände der Kläger zu 1. und 2. nicht zu prüfen sind.

    2.8 Auch unter dem Gesichtspunkt des fachplanerischen Abwägungsgebots (§ 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG), dessen Verletzung die Kläger zu 1. und 2. nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG bzw. § 60c Abs. 1 NNatG nur unter dem Aspekt der angemessenen Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1, 6; NdsOVG, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, NuR 2008, 265 ff m.w.N.) und der Kläger zu 3. nur im Hinblick auf die ihn berührenden Belange geltend machen kann (grundlegend BVerwG, Urt. v. 18.3.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74; zuletzt NdsOVG, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, NVwZ-RR 2008, 686 ff), ist der Planfeststellungsbeschluss nicht zu beanstanden.

  • VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15

    Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven -

    Die Überprüfung der Planrechtfertigung erschöpft sich in der Feststellung, dass das Vorhaben zielkonform und bedarfsgerecht ist - 16 - und mithin kein offensichtlicher planerischer Missgriff (OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, juris Rn. 34 m. w. N.).

    Dies erfolgt im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Abweichungsprüfung, der wasserrechtlichen Ausnahmeentscheidung sowie der planerischen Abwägung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.042017 - 1 B 126/16 -, juris Rn. 64; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2/15 u. a. -, juris Rn. 213; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 114/07 -, juris Rn. 34 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 2 D 14/13

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Sondergebietsfläche

    vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 114/07 -, NuR 2008, 265 = juris Rn. 37; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 1988 - 2 TH 740/88 -, NuR 1989 = juris Rn. 28. Zu § 61 BNatSchG a. F. siehe Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2003, § 61 Rn. 20.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 1 A 11088/10

    Lahntalradweg darf mangels gesetzlicher Grundlage nicht gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 7 K 1269/00

    Klage eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für die

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 7 K 1269/00

    FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Verlegung einer Bundesstraße; Erheblichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - 2 D 4/14

    Normenkontrollantrag eines Umweltverbands gegen einen Bebauungsplan; Zwingende

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 15/08

    Naturschutzrechtliche Verbandsklage nach § 60c Abs. 1 Niedersächsisches

  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 7 MS 8/15

    Naturschutz; Raumordnung; Umweltvereinigung; Veränderungssperre; Zielabweichung

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

  • VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06

    Weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung

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