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   OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01   

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https://dejure.org/2003,9167
OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01 (https://dejure.org/2003,9167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2003 - 7 MS 2527/01 (https://dejure.org/2003,9167)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2003 - 7 MS 2527/01 (https://dejure.org/2003,9167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Planfeststellung; Einwendung; Präklusion; Frist; Wiedereinsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 3b S. 1 FStrG ; § 17 Abs. 4 S. 1 FStrG; § 28a NNatSchG ; § 28b NNatSchG ; § 32 Abs. 1 VwVfG; § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG
    Präklusion nicht erhobener Einwendungen; Planfeststellungsverfahren; Wiedereinsetzung in die versäumte Einwendungsfrist; Fristverlängerung für private Vereinigungen

  • Judicialis

    FStrG § 17 III b 1; ; FStrG § 17 IV 1; ; NNatSchG § 28a; ; NNatSchG § 28b; ; VwVfG § 32 I; ; VwVfG § 73 IV 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präklusion von Einwendungen Privater im Planfeststellungsverfahren - Einwendungen; Planfeststellungsverfahren; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Präklusion nicht erhobener Einwendungen; Planfeststellungsverfahren; Wiedereinsetzung in die versäumte Einwendungsfrist; Fristverlängerung für private Vereinigungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Dafür kann unentschieden bleiben, ob diese ausdrücklich nur für Behörden vorgesehene Frist auch einer juristischen Person des Privatrechts gewährt werden kann (zw.; vgl. BVerwG, GB. v. 30.7.1998 - 4 A 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 162; Neumann in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. A., Rn. 27 f. zu § 73).

    Die Wiedereinsetzung gegen eine versäumte Einwendungsfrist kann grundsätzlich zwar auch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in der Weise gewährt werden, dass bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen die Antragsteller im gerichtlichen Verfahren so gestellt werden, wie sie mit ihrem Vorbringen stünden, wenn sie nicht präkludiert wären (BVerwG, GB v. 30.7.1998, a.a.O. ).

    Zwar darf ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich auf ihm gegebene behördliche Auskünfte vertrauen und vermögen dadurch bestimmte Rechtsirrtümer eine Wiedereinsetzung in der Regel zu rechtfertigen (BVerwG, GB v. 30.7.1998, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1965 - OVG II B 59/64 -, NJW 1965, 1151).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95

    Errichtung einer Bauschuttdeponie und eine Recyclinganlage - Bündelung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Mehr als das Vorliegen einer pauschalen Auseinandersetzung mit diesem ebenso pauschalen "Nein" zum Vorhaben können sie deshalb nicht mehr zur gerichtlichen Überprüfung stellen (BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 A 30/95 -, LS 2, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde das Interesse, von einer Eigentumsinanspruchnahme überhaupt verschont zu bleiben, abwägungsfehlerhaft hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Einwendungen sind danach "sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Vorhabens abzielendes Gegenvorbringen" (BVerwG, Urt. v. 17.7.1980 - 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297).

    Schließlich ist damit auch die sachliche Behandlung der Einwände durch die Antragsgegnerin im Planfeststellungsbeschluss - zu der sie zur Begründung der Ausnahmegenehmigung nach § 28 a Abs. 5 NNatG und § 28 b Abs. 4 NNatSchG weithin von Amts wegen verpflichtet war - für die eingetretene Einwendungspräklusion der Antragsteller ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 17.7.1980, a.a.O. ; VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 29.7.1999 - 5 S 357/99 -, NuR 2000, 697).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Der Betroffene verliert seine materielle Rechtsposition; der Verlust erstreckt sich auch auf eine spätere Klagebefugnis ("materielle Präklusion", BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 A 2.95 -, NVwZ 1996, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 357/99

    Eigentumserwerb nach Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Schließlich ist damit auch die sachliche Behandlung der Einwände durch die Antragsgegnerin im Planfeststellungsbeschluss - zu der sie zur Begründung der Ausnahmegenehmigung nach § 28 a Abs. 5 NNatG und § 28 b Abs. 4 NNatSchG weithin von Amts wegen verpflichtet war - für die eingetretene Einwendungspräklusion der Antragsteller ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 17.7.1980, a.a.O. ; VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 29.7.1999 - 5 S 357/99 -, NuR 2000, 697).
  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    Zwar darf ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich auf ihm gegebene behördliche Auskünfte vertrauen und vermögen dadurch bestimmte Rechtsirrtümer eine Wiedereinsetzung in der Regel zu rechtfertigen (BVerwG, GB v. 30.7.1998, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1965 - OVG II B 59/64 -, NJW 1965, 1151).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01
    c.) Den Antragstellern kann über die damit gegebene Fristversäumnis auch nicht nach § 32 Abs. 1 VwVfG durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweggeholfen werden (allg. dazu BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1997, 51).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03

    Erschwerung der Rechte im Bereich des Naturschutzes durch die

    Den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den PfB anzuordnen, hat der Senat mit Beschluss vom 9. April 2003 (7 MS 2527/01) abgelehnt und auch die Klage bereits mit Gerichtsbescheid vom 17. Oktober 2003 (7 KS 2528/01) abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Gerichtsakte 7 MS 2527/01 und der Beiakten A bis Z verwiesen.

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