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   OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06   

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https://dejure.org/2007,14195
OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06 (https://dejure.org/2007,14195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.05.2007 - 7 MS 40/06 (https://dejure.org/2007,14195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 7 MS 40/06 (https://dejure.org/2007,14195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen straßenrechtliche Planfeststellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt. VwGO; § 9 Abs. 1 Nr. 1 FStrG; § 17 Abs. 6c S. 1 FStrG
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss; Überschreitung der Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit; Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten als Vorgabe einer fachplanerischen ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1 S. 2; ; FStrG § 17 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 1 S. 2; FStrG § 17 Abs. 4 S. 1
    Planfeststellung Straße; Präklusion; Trassenwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss; Überschreitung der Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit; Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten als Vorgabe einer fachplanerischen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Der Vortrag muss jedenfalls derart konkretisiert werden, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange näher betrachten soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.2001 - BVerwG 4 VR 20.01 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165 m.w. N.).

    Erforderlich wäre demgegenüber eine konkrete Darlegung der befürchteten Betroffenheit des berührten Rechtsguts (BVerwG, Beschl. v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165 m.w. N.), die fehlt.

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95

    Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Wenn die seitens des Antragstellers favorisierte Trasse zwar zu seiner Entlastung führen würde, zugleich aber eine ebensolche oder größere Belastung anderer Eigentümer zur Folge hätte, ist sie als Alternative nicht geeignet, die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde gerichtlich in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 28.95 -, NJW 1996, 2113 = UPR 1996, 359).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Vielmehr hatte die Planfeststellungsbehörde nur noch solche Belange in die Abwägung einzustellen, die nach Lage der Dinge noch in sie eingestellt werden mussten (BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 489), die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist.
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, DVBl. 2005, 916 ).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Bei diesem Einwand verkennt der Antragsteller grundsätzlich, dass ein zeitlich vorheriges sachgerechtes Ausscheiden bereits erwogener Alternativtrassen mit der Konsequenz rechtlich zulässig ist, dass diese Trassen nicht mehr weiter und bis zuletzt in die Abwägung einbezogen werden müssen (so zur Durchführung einer förmlichen UVP BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 = DVBl. 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 -, UPR 1995, 445 = ZUR 1995, 332).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, dürfen schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Ortsumgehung Michendorf, DVBl. 2004, 1546 = NVwZ 2004, 1486 = NuR 2004, 795, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 7 KS 39/06

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, die Planfeststellungsunterlagen, den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners und die zum Verfahren der Hauptsache 7 KS 39/06 gewechselten Schriftsätze verwiesen.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06
    Bei diesem Einwand verkennt der Antragsteller grundsätzlich, dass ein zeitlich vorheriges sachgerechtes Ausscheiden bereits erwogener Alternativtrassen mit der Konsequenz rechtlich zulässig ist, dass diese Trassen nicht mehr weiter und bis zuletzt in die Abwägung einbezogen werden müssen (so zur Durchführung einer förmlichen UVP BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 = DVBl. 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 - 4 B 92.95 -, UPR 1995, 445 = ZUR 1995, 332).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

    34 Eine eingetretene Präklusion wäre als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten (BVerwG, Urt. v. 24.09.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1997, 51; NdsOVG, Beschl. v. 10.05.2007 - 7 MS 40/06 -, juris; s. auch BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1996, 684).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 7 KS 39/06

    Ausfüllen des Gemeinwohlerfordernisses des Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG durch Vorhaben

    Mit Beschluss vom 10. Mai 2007 - 7 MS 40/06 - hat es der Senat abgelehnt, die aufschiebend Wirkung der Klage gegen den für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss wiederherzustellen.
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