Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17211
OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13 (https://dejure.org/2013,17211)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2013 - 7 N 113.13 (https://dejure.org/2013,17211)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 7 N 113.13 (https://dejure.org/2013,17211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 27 Abs 1 AufenthG 2004, § 27 Abs 1a AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004
    Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; dauerhafte Trennung; Versöhnung; Anhörungsmangel verneint; Heilung durch Nachholung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 2 S 2 AufenthG, § 28 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO
    Türkei; Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; dauerhafte Trennung; Trennungsjahr; Versöhnung; Anhörungsmangel verneint; Heilung durch Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Maßgeblich für die aufenthaltsrechtliche Schutzwürdigkeit einer Ehe ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend feststellt, nicht, ob die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind, mithin ob das formale Band der Ehe noch besteht, sondern der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet herstellen bzw. fortführen zu wollen, der den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auslöst (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, juris Rz. 15 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 -, juris Rz. 4).

    Ob der Wille, ein gemeinsames Leben führen zu wollen, besteht, ist eine Frage des Einzelfalles, die sich abstrakter Beurteilung entzieht (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013, a.a.O.).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris Rz. 12, Beschluss vom 22. Mai 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris Rz. 12, Beschluss vom 22. Mai 2013, a.a.O.).

    Diese Frage ist schon deshalb zu verneinen, weil das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck der Verkürzung der Geltungsdauer einer zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht entgegensteht - sog. Trennungsprinzip - und auch nicht inzident zu prüfen ist (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris Rz. 13 f. m.w.N.; GK-AufenthG, § 7 Rz. 461 i.V.m. 419; Armbruster, HTK-AuslR/§ 7 AufenthG/zu Abs. 2 03/2012 Nr. 4).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Das wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn dargelegt wäre, dass das Gericht hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre oder die gerichtliche Beweiswürdigung die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeinen Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten hätte, beispielsweise auf gedanklichen Lücken oder Ungereimtheiten beruhte, so dass Zweifel an der (Ergebnis)Richtigkeit des Urteils vorliegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rz. 27 f., sowie Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012 - OVG 11 N 57.11 -, vom 15. November 2012 - OVG 12 N 74.12 - und vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2012 - 2 N 16.11

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; fehlerhafte Beweiswürdigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Das wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn dargelegt wäre, dass das Gericht hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre oder die gerichtliche Beweiswürdigung die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeinen Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten hätte, beispielsweise auf gedanklichen Lücken oder Ungereimtheiten beruhte, so dass Zweifel an der (Ergebnis)Richtigkeit des Urteils vorliegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rz. 27 f., sowie Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012 - OVG 11 N 57.11 -, vom 15. November 2012 - OVG 12 N 74.12 - und vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 11 N 57.11

    Türkei; Visum; Ehegattennachzug; Lebensunterhalt; Angriffe gegen die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Das wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn dargelegt wäre, dass das Gericht hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wäre oder die gerichtliche Beweiswürdigung die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeinen Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten hätte, beispielsweise auf gedanklichen Lücken oder Ungereimtheiten beruhte, so dass Zweifel an der (Ergebnis)Richtigkeit des Urteils vorliegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rz. 27 f., sowie Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012 - OVG 11 N 57.11 -, vom 15. November 2012 - OVG 12 N 74.12 - und vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 19 C 06.1658
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Dementsprechend ist auch unerheblich, ob das - eine Scheidung gemäß § 1565 Abs. 2 BGB regelmäßig voraussetzende - Trennungsjahr abgelaufen ist (Bayer. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 19 C 06.1658 -, juris Rz. 4; vgl. auch den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2009 zugrundeliegenden Sachverhalt, juris Rz. 2 und 3).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13
    Maßgeblich für die aufenthaltsrechtliche Schutzwürdigkeit einer Ehe ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend feststellt, nicht, ob die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind, mithin ob das formale Band der Ehe noch besteht, sondern der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet herstellen bzw. fortführen zu wollen, der den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auslöst (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, juris Rz. 15 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 -, juris Rz. 4).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auch erscheint äußerst fraglich, ob allein durch die im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren ausgetauschten Schriftsätze der Anhörungsmangel nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt werden könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54/16 -, juris; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205).

    8 In die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Widerspruchs ist allerdings zu Lasten des Antragstellers einzustellen, dass eine fehlende Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG noch bis zum Abschluss des hier noch offenen Widerspruchsverfahrens ohne weiteres nachgeholt und der Fehler damit unbeachtlich werden kann, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (zu dieser Voraussetzung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09. Juli 2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    In die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher zu Lasten der Antragstellerin einzustellen, dass allein ein heilbarer formeller Mangel des Bescheides nicht die Aussetzung des Sofortvollzuges rechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Bbg., B.v. 9.7.2013 - OVG 7 N 113.13 - juris Rn. 9; B.v. 26.6.2008 - OVG 1 S 36.08 - juris Rn. 17).
  • VG Cottbus, 08.01.2020 - 3 L 230/19

    CBD - Cannabinoidhaltige Extrakte im Eilverfahren

    Denn eine fehlende Anhörung kann nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfGBbg noch bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt und der Fehler dadurch unbeachtlich werden, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (zu dieser Voraussetzung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 -).
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 23 CS 20.1087

    Prekäre Rinderhaltung

    In die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher zu Lasten des Antragstellers einzustellen, dass allein ein offensichtlicher Schreibfehler, der zudem jederzeit berichtigt werden kann, nicht die Aussetzung des Sofortvollzuges rechtfertigt (vgl. bei Vorliegen eines Form- und Verfahrensfehlers i.S.v. § 45 VwVfG: BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., B.v. 9.7.2013 - OVG 7 N 113.13 - juris Rn. 9; B.v. 26.6.2008 - OVG 1 S 36.08 - juris Rn. 17; OVG NRW, B.v. 27.9.2019 - 13 B 1056/19 - juris Rn. 19f. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 29.03.2017 - 1 L 131/17

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Amtes Döbern-Land gegen

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Erlass der angefochtenen Verfügung - ein Vorverfahren ist nach § 119 S. 1 BbgKVerf entbehrlich - nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung des Antragstellers allein durch den Austausch von Sachäußerungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Eil- bzw. Klageverfahren nachgeholt und der Mangel damit nach § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt werden könnte (bejahend: OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14. Juni 2010 - 10 B 270/10 -, juris Rn. 7 f. m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, juris Rn. 5/6; OVG d. Ld. Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03. Mai 2005 - 4 M 37/05 -, juris Rn. 9 m.w.N.; verneinend: BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14/09 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14. Dezember 2016 - 5 S 1920/16 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 20 B 14.30320 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 7 N 113.13 -, juris Rn. 9).

    In die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage ist allerdings zu Lasten des Antragstellers einzustellen, dass eine fehlende Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG noch bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens nachgeholt und der Fehler damit unbeachtlich werden kann, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 -, juris Rn. 9 [in Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung]).

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Notwendig ist demnach, dass die Behörde das - mangels Anhörung - bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung mitteilt (vgl. zum Ganzen: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 45 Rn. 85 bis 87; Kopp/Ramsauer, VwGO, 11. Aufl. 2010, § 45 Rn. 27; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.7.2013 - OVG 7 N 113.13 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 14.6.2010 - 10 B 270/10 - juris Rn. 7 bis 10 und 14; BayVGH, B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 299.14

    Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

    Die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde ist dadurch erreicht worden, dass der Antragsgegner, der auch für die Anhörung gemäß § 28 VwVfG zuständig gewesen wäre, sich im vorliegenden gerichtlichen Verfahren inhaltlich mit den Argumenten der Antragstellerin auseinandergesetzt hat, so dass die Möglichkeit bestand, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen und zu erwägen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 7 N 113.13 - juris; VG Berlin, Urteil vom 20.20.2011 - 29 K 9.11 - juris).
  • VG Köln, 15.01.2015 - 14 L 2416/14

    Duldung der Zwangsvollstreckung mittels Duldungsbescheides für rückständige

    Dabei kann dahinstehen, ob die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung der Antragstellerin allein durch die Ausführungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Eilverfahren nachgeholt und damit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG NRW geheilt werden kann, bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 10 B 270/10 - juris, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 4 M 37/05 - juris; verneinend: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 7 N 113.13 - juris, und ob eine derartige Heilung hier tatsächlich durch die Antrags- bzw. Klagebegründung der Antragstellerin und die Antragserwiderung der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren erfolgt sein kann.
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 67/20
    In die Interessenabwägung wäre zu Lasten der Antragstellerin einzustellen, dass eine fehlende Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG bis zum Abschluss des hier noch offenen Widerspruchverfahrens ohne Weiteres nachgeholt und der Fehler damit unbeachtlich werden kann, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 17.11.2020 - 3 L 463/20

    Tierschutz

    Hier wäre in die Interessenabwägung mit einzustellen, dass eine fehlende Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG bis zum Abschluss des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens ohne weiteres nachgeholt und der Fehler damit unbeachtlich werden kann, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (vgl. Beschluss der Kammer 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris, Leitsatz Nr. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 9. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 -, juris, Rn. 9).
  • VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21

    Tierschutz

  • VG Cottbus, 06.02.2014 - 4 L 10/14

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)

  • VG Cottbus, 17.07.2019 - 3 L 285/19

    Verbot der Hundehaltung in einem Wohnwagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht